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6. Oktober 2012: Von Flieger Max Loitfelder an Othmar Crepaz
Lieber Herr Crepaz, zuerst das Fachliche (jeweils österr. Recht):

"Gewerbliche Flüge kann man halt nur mit gewerblich zugelassenen Flugzeugen, also mit AOC, machen."
Das ist falsch, a)gewerbliche Flüge mit Ultraleichtflugzeugen oder b)Rundflüge benötigen kein AOC sondern eine Betriebsaufnahmebewiligung (§108) und Beförderungsbewilligung (§104). Nachzulesen im LFG §102 Absatz (1)

"Und da es für einmotorige Flugzeuge kein AOC gibt:"
Ist auch falsch, selbstverständlich gibt es ein AOC für Einmots und zwar für gewerbliche Flüge nach VFR (für Rundflüge nicht erforderlich, siehe oben). Der Unglückspilot der C414 war ja VFR unterwegs, hätte dies also auch unter Vorliegen anderer Voraussetzungen mit einer PC12 o.Ä. tun können.

"Das lernt man beim PPL"
Kann ich mir nicht vorstellen, schlag nach im LFG.

"Die C414 braucht also Ihrer seltsamen Meinung nach .. selbst bei längeren Überwasserflügen keine Seenotausrüstung"
Das haben Sie so erfunden. Geschrieben habe ich das nicht.

"Was ist dann bei einem Triebwerksausfall?"
Nichts, um dann nicht sofort zu einer Notwasserung gewungen zu sein ist eigentlich der zweite Motor zuständig..

"Hauptsache, Ihre Cabinencrew erklärt Ihren Passagieren bei einem Binnenflug mit dem A320 von Wien nach Köln den Gebrauch der Schwimmwesten."
Ist auch falsch, bei diesem Flug wird vor dem Start nur auf die Schwimmwesten HINGEWIESEN. Bei einem Flug zum Beispiel Wien-Larnaca wird die Handhabung DEMONSTRIERT, Beides kann auch in Form von zwei unterschiedlichen Videoversionen geschehen und ist eine Behördenauflage. Wenn Siezu IFE etwas wissen wollen-ich war jahrelang Lieferant dieser Videos.

"Lernen Sie was von einem bescheidenen Propellerkutscher"
Ja, da würde ich schon gern was lernen, wenn ich nur wüßte, was.


Und jetzt das Andere:
Ist off-topic, Sie haben Post.

MfG,
M. Loitfelder
7. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Flieger Max Loitfelder
Ich hätte einen Vorschlag, wie Sie viel Geld verdienen können. Beraten Sie Pilatus, die sich seit Jahren bemühen, für die PC12 eine gewerbliche Zulassung zu bekommen. Natürlich für Flüge nach IFR, denn das ist ja der Kern meiner Aussage ganz zu beginn dieser "Diskussion", wo ich die Frage stellte, wie man ein Gerät wie die C414 nach VFR betreiben kann. Das gilt genau so für die PC12 oder den JetProp. Was dabei heraus kommt, haben wir ja vor Wochen im Jura gesehen. Und wenn Sie ganz schlau sind, dann machen Sie das selbe Geschäft auch noch mit Cessna für die Caravan. Die möchten auch schon lange...
7. Oktober 2012: Von Flieger Max Loitfelder an Othmar Crepaz
Die PC12 ist in der Schweiz versuchsweise bereits gewerblich IFR zugelassen. In den USA, Canada sind für FedEx mehr als 100 Cessna Caravan im Paketdienst gewerblich unterwegs, und das natürlich IFR. Ihr Vorschlag kommt zu spät.

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