 |
Sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
|
@ all:
Diese Diskussion über die KFZ Versicherung ist ja ganz nett...
Aber das Spar-Potential bei der KFZ Versicherung dürfte vernachlässigbar sein wenn man sich die immense Mehrbelastung vor Augen führt die aufgrund der Neuregelungen seit dem 01.05. für Flugzeugversicherungen gelten.
Das hat hier noch niemand diskutiert, oder?
Seit 01.05. gelten nämlich
1. neue Deckungssummen (erhöht) in der Haftpflicht 2. Verpflichtung zum Abschluß einer Passagier-Haftpflicht
Tja, das macht in meinem Fall dann statt EUR 500,- im Jahr nunmehr EUR 1.925,- pro Jahr
Noch Fragen?
Michael
|
|
|
Das hat mich auch schon beschäftigt. Einige Versicherungen versichern Flugzeuge nur noch dann, wenn Sitzplatz mit abgeschlossen wird und verweisen auf EU Gesetze. Laut Auskunft von einem Anwalt, der auch fliegt, wollen die EU-Kraten in Brüssel das zwar, aber es ist noch nicht durch. Das wäre doch mal was für unseren fliegenden Anwalt im PuF. Herr Adomatis könnte sich doch mal damit beschäftigen und die Berichte über Berlin und dem Hinterland und deren "Subventionsverschwendung" auf spätere Ausgaben verschieben. Er hat da zwar schon mal einen Artikel geschrieben, aber wenn man nicht Anwalt ist, versteht man das nur schwer. Er kann doch mal untersuchen, ab wann man eine Sitzplatz haben sollte/müsste und ab wann nicht. So ungefähr alle Spaßflüge mit Freunden und befreundeten Piloten ohne Zahlung von Essen oder Landegebühren oder sogar Kostenanteile sind Sitzplatzfrei. Auch wäre interessant, was passiert wenn man keine Sitzplatz hat und nichts passiert. Steigt einem dann irgendwann das LBA oder sonst wer aufs Fliegerdach ? Das wäre mal eine wirkliche Info. ich sehe es nämlich auch nicht ein, das ich, wenn ich meine Frau mitnehme, eine Sitzplatz abschliessen soll. Im Auto muss ich das auch nicht. Und es werden mehr Menschen im Straßenverkehr verletzt als bei der Luftfahrt. Auch wenn man das prozentual umrechnet. Warum das Ganze dann.
|
|
|
Hallo,
nachfolgend die Fakten zur Passagierhaftpflichtversicherung:
Zitat: Quelle: AOPA-Germany (Homepage) vom 18.05.2005 ============================================================= Wichtig: Passagierhaftpflichtversicherung ab 1.5.2005 gesetzlich vorgeschrieben!
Am 1.5. ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber. Die Passagierhaftpflichtversicherung ist nun auch im nicht gewerblichen Bereich gesetzlich vorgeschrieben. Wie wir erst jetzt erfahren haben, haben die Versicherungen (mit wenigen Ausnahmen) ihre Kunden hierüber nicht ausreichend informiert. Mindestversicherungssummen:
Für die Haftung in Bezug auf Dritte beträgt die Mindestversicherungssumme pro Schadensfall für jedes einzelne Luftfahrzeug:
Kategorie 1: < 500 MTOM (kg) 0,75 Mindestversicherungssumme (in Mio. SZR) 0,89 Mindestversicherungssumme (in Mio. EUR)
Kategorie 2: < 1000 1,5 1,77
Kategorie 3: < 2700 3 3,54
Kategorie 4: < 6000 7 8,26
Kategorie 5: < 12000 18 21,24
Kategorie 6: < 25000 80 94,4
Kategorie 7: < 50000 150 177
Kategorie 8: < 200000 300 354
Kategorie 9: < 500000 500 590
Kategorie 10: ≥ 500000 700 826
Die EU komplette Verordnung können Sie hier nachlesen: https://www.aopa.de/dev/cms/upload/pdf/news/EG7852004.pdf
Sollten Sie noch keine Passagierhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung. ============================================================= Zitat Ende
Soviel zur Faktenlage! Da wünsch ich schon mal viel Spaß beim Preisvergleich.
Grüße, Th. Schmidt
|
|
|
Tja, so ist das leider...
Von wegen Preisvergleich - die verschiedenen Angebote halten sich in recht engem Rahmen.
Ds wirklich Traurige an der ganzen Sache ist, dass dies ein weiterer Bereich ist in den sich die besserwisserischen Bevormundungsfanatiker der verwaltung einmischen, ohne dass irgendjemand das bräuchte.
Jeder Pilot hatte auch bisher schon die Möglichkeit, sich gegen das Risiko einer Haftungsinanspruchnahme nach BGB zu versichern und jeder der mitfliegt kann sich das ja vorher überlegen.
Die Gesellschaft und damit auch der Gesetzgeber sollte endlich einsehen dass es zwar für manche wünschenswert ist, alle Gefahren des Lebens zu versichern und zu sozialisieren, dass es aber andererseits unsinnig und unfinanzierbar ist und nur dazu führt, dass sich in der Konsequenz gar nichts mehr bewegt. In den USA war es ja in den 80ern auch en vogue die "Absicherung" von Fliegern und Fluggästen ins Unbezahlbare zu treiben. Als Ergebnis wurde die Herstellung von Kleinflugzeugen aufgrund astronomischer Produkthaftpflichtkosten eingestellt und alle haben dumm geschaut und sich über die neuen Arbeitslosen geärgert.
Aber zurück zum Thema:
reine Passagierhaftpflicht zwischen 380,- und 420,- pro Sitz
CSL für einen 4-Sitzer MTOW 1200kg und 6-7 Mio Deckung liegt bei etwa 1900,- (jeweils zzgl. Vers.Steuer)
Laut Auskunft von Versicherungen ist noch nicht klar wie das Vorhandensein einer Passagierhaftpflicht überprüft werden soll. Das LBA besteht zumindest nicht auf der Vorlage eines Nachweises bei Eintragung/Umschreibung einer Maaschine. Sollte aber irgend ein Uniformträger oder einer der sich dafür hält die Papiere kontrollieren und das Fehlen der Passagierhaftpflicht feststellen -> Bußgeld!
Michael
|
|
|
Hi,
Passagierhaftpflicht braucht man nur wenn man Passagiere befördert sonst NICHT!
Grüße
|
|
|
Ich glaube ganz so einfach ist das nicht. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der selber einen Viersitzer hat. Der hat sich natürlich schlau gemacht und sieht das recht differenziert. Wer gewerblich oder Selbstkostenflüge macht bzw. Vereinsmaschinen betreibt, der muss aus Haftungsgründen eine Sitzplatzhaftpflicht haben. Sonst nicht. Also, ich bleibe dabei, Herr Adomatis sollte sich mal hinsetzten und das so ausarbeiten, das man das versteht. Das erwarte ich einfach von einer Fachzeitschrift. Wo war eigentlich die AOPA bzw. DAEC als dieses Gesetz "entworfen" wurde bzw. beschlossen ? Nur so an Rand gefragt...
|
|
|
Hi,
dein Anwalt hat Recht. Wer gewerblich fliegt oder Vereine müssen eine Luftfrachtführer-HP, aber das war schon immer so.
Ich hatte mich auf das rein private Fliegen bezogen.
Grüße Elmar
|
|
|
Genau da setzte ich an. Passagierbeförderung. Wo steht geschrieben, das ein Passagier ein zahlender Passagier ist bzw. ist er kein Passagier, wenn er "nur so" mitfliegt und sich an den Kosten nicht beteiligt. Ich bleibe dabei, das ist ein Thema für Herrn Adomatis bzw. PuF. Das sollte endlich mal genauer geklärt werden.
Solange ich fliege, popt dieses Thema immer wieder hoch. Irgendwann sollte es doch mal gut damit sein und die Definition für den normalen Bürger verständlich sein. Oder ist das gar nicht gewollt ?
|
|
|
... und wieso ist die Haftpflicht für ULs so viel niedriger? Deren Unfallhäufigkeit ist wesentlich höher - und der Schaden vergleichbar. Vielleicht weil man uns für leichter abzockbar hält?
|
|
|
Ich rede hier von der Passagierhaftpflicht auch Sitzplatzversicherung genannt. Ausserdem handelt es sich bei UL um Luftsportgerät und der unterliegt der nationalen Gesetzgebung. Man könnte ja mal anfragen, was ein Passgiersitzplatz bei einem UL kostet.
|
|
|
"... und wieso ist die Haftpflicht für ULs so viel niedriger? Deren Unfallhäufigkeit ist wesentlich höher - und der Schaden vergleichbar."
....hmmmm?!?!?
Nur mal "schnell" geguckt, deshalb die Zahlen von 2002 (DAeC):
"Bis zum 01.11.02 wurden dem LSGB des DAeC bei ca. 3000 zugelassenen UL´s 57 Unfälle gemeldet, bei denen 5 Personen getötet wurden. Dem stehen zum Beispiel im gleichen Zeitraum bei ca. 7000 zugelassenen Motorflugzeugen der E-Klasse 115 Unfälle mit 33 Toten gegenüber. "
...wesentlich höhere Unfallhäufigkeit?!?!?
Höherer Haftpflichtschaden leuchtet mir auch nicht unbedingt ein: okay, High-End-UL und kleine ECHO haben sicherlich ähnliche Aufschlagsgeschwindigkeiten, aber dann ist das UL immer noch leichter. Ein "Fetzenflieger" hinterlässt sicherlich nicht annähernd die "Schleifspur" einer C150 oder Katana, geschweige denn einer schwereren Maschine....
|
|
|
372,-- für Paxhaftpflicht und (falls gewollt 87,60 Paxunfallschutz).
Außerdem Klarstellung, wer wann verischern muss und wann nicht:
https://www.aopa.de/dev/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=63&idart=321
Grüße vom Fetzenflieger!
|
|
|
|
12 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|
 |
|
|
|
 |
 |
|