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Hi,
Passagierhaftpflicht braucht man nur wenn man Passagiere befördert sonst NICHT!
Grüße
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Ich glaube ganz so einfach ist das nicht. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der selber einen Viersitzer hat. Der hat sich natürlich schlau gemacht und sieht das recht differenziert. Wer gewerblich oder Selbstkostenflüge macht bzw. Vereinsmaschinen betreibt, der muss aus Haftungsgründen eine Sitzplatzhaftpflicht haben. Sonst nicht. Also, ich bleibe dabei, Herr Adomatis sollte sich mal hinsetzten und das so ausarbeiten, das man das versteht. Das erwarte ich einfach von einer Fachzeitschrift. Wo war eigentlich die AOPA bzw. DAEC als dieses Gesetz "entworfen" wurde bzw. beschlossen ? Nur so an Rand gefragt...
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Hi,
dein Anwalt hat Recht. Wer gewerblich fliegt oder Vereine müssen eine Luftfrachtführer-HP, aber das war schon immer so.
Ich hatte mich auf das rein private Fliegen bezogen.
Grüße Elmar
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Genau da setzte ich an. Passagierbeförderung. Wo steht geschrieben, das ein Passagier ein zahlender Passagier ist bzw. ist er kein Passagier, wenn er "nur so" mitfliegt und sich an den Kosten nicht beteiligt. Ich bleibe dabei, das ist ein Thema für Herrn Adomatis bzw. PuF. Das sollte endlich mal genauer geklärt werden.
Solange ich fliege, popt dieses Thema immer wieder hoch. Irgendwann sollte es doch mal gut damit sein und die Definition für den normalen Bürger verständlich sein. Oder ist das gar nicht gewollt ?
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... und wieso ist die Haftpflicht für ULs so viel niedriger? Deren Unfallhäufigkeit ist wesentlich höher - und der Schaden vergleichbar. Vielleicht weil man uns für leichter abzockbar hält?
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Ich rede hier von der Passagierhaftpflicht auch Sitzplatzversicherung genannt. Ausserdem handelt es sich bei UL um Luftsportgerät und der unterliegt der nationalen Gesetzgebung. Man könnte ja mal anfragen, was ein Passgiersitzplatz bei einem UL kostet.
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"... und wieso ist die Haftpflicht für ULs so viel niedriger? Deren Unfallhäufigkeit ist wesentlich höher - und der Schaden vergleichbar."
....hmmmm?!?!?
Nur mal "schnell" geguckt, deshalb die Zahlen von 2002 (DAeC):
"Bis zum 01.11.02 wurden dem LSGB des DAeC bei ca. 3000 zugelassenen UL´s 57 Unfälle gemeldet, bei denen 5 Personen getötet wurden. Dem stehen zum Beispiel im gleichen Zeitraum bei ca. 7000 zugelassenen Motorflugzeugen der E-Klasse 115 Unfälle mit 33 Toten gegenüber. "
...wesentlich höhere Unfallhäufigkeit?!?!?
Höherer Haftpflichtschaden leuchtet mir auch nicht unbedingt ein: okay, High-End-UL und kleine ECHO haben sicherlich ähnliche Aufschlagsgeschwindigkeiten, aber dann ist das UL immer noch leichter. Ein "Fetzenflieger" hinterlässt sicherlich nicht annähernd die "Schleifspur" einer C150 oder Katana, geschweige denn einer schwereren Maschine....
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372,-- für Paxhaftpflicht und (falls gewollt 87,60 Paxunfallschutz).
Außerdem Klarstellung, wer wann verischern muss und wann nicht:
https://www.aopa.de/dev/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=63&idart=321
Grüße vom Fetzenflieger!
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