Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

25. Mai 2005: Von  an 
Hallo,

nachfolgend die Fakten zur Passagierhaftpflichtversicherung:

Zitat:
Quelle: AOPA-Germany (Homepage) vom 18.05.2005
=============================================================
Wichtig: Passagierhaftpflichtversicherung
ab 1.5.2005 gesetzlich vorgeschrieben!


Am 1.5. ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber.
Die Passagierhaftpflichtversicherung ist nun auch im nicht gewerblichen Bereich gesetzlich vorgeschrieben. Wie wir erst jetzt erfahren haben, haben die Versicherungen (mit wenigen Ausnahmen) ihre Kunden hierüber nicht ausreichend informiert.
Mindestversicherungssummen:

Für die Haftung in Bezug auf Dritte beträgt die Mindestversicherungssumme pro Schadensfall für jedes einzelne Luftfahrzeug:

Kategorie 1:
< 500 MTOM (kg)
0,75 Mindestversicherungssumme (in Mio. SZR)
0,89 Mindestversicherungssumme (in Mio. EUR)


Kategorie 2:
< 1000
1,5
1,77

Kategorie 3:
< 2700
3
3,54

Kategorie 4:
< 6000
7
8,26

Kategorie 5:
< 12000
18
21,24

Kategorie 6:
< 25000
80
94,4

Kategorie 7:
< 50000
150
177

Kategorie 8:
< 200000
300
354

Kategorie 9:
< 500000
500
590

Kategorie 10:
≥ 500000
700
826

Die EU komplette Verordnung können Sie hier nachlesen:
https://www.aopa.de/dev/cms/upload/pdf/news/EG7852004.pdf

Sollten Sie noch keine Passagierhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.
=============================================================
Zitat Ende

Soviel zur Faktenlage!
Da wünsch ich schon mal viel Spaß beim Preisvergleich.

Grüße,
Th. Schmidt
25. Mai 2005: Von Michael Münch an 
Tja, so ist das leider...

Von wegen Preisvergleich - die verschiedenen Angebote halten sich in recht engem Rahmen.

Ds wirklich Traurige an der ganzen Sache ist, dass dies ein weiterer Bereich ist in den sich die besserwisserischen Bevormundungsfanatiker der verwaltung einmischen, ohne dass irgendjemand das bräuchte.

Jeder Pilot hatte auch bisher schon die Möglichkeit, sich gegen das Risiko einer Haftungsinanspruchnahme nach BGB zu versichern und jeder der mitfliegt kann sich das ja vorher überlegen.

Die Gesellschaft und damit auch der Gesetzgeber sollte endlich einsehen dass es zwar für manche wünschenswert ist, alle Gefahren des Lebens zu versichern und zu sozialisieren, dass es aber andererseits unsinnig und unfinanzierbar ist und nur dazu führt, dass sich in der Konsequenz gar nichts mehr bewegt. In den USA war es ja in den 80ern auch en vogue die "Absicherung" von Fliegern und Fluggästen ins Unbezahlbare zu treiben. Als Ergebnis wurde die Herstellung von Kleinflugzeugen aufgrund astronomischer Produkthaftpflichtkosten eingestellt und alle haben dumm geschaut und sich über die neuen Arbeitslosen geärgert.

Aber zurück zum Thema:

reine Passagierhaftpflicht zwischen 380,- und 420,- pro Sitz

CSL für einen 4-Sitzer MTOW 1200kg und 6-7 Mio Deckung liegt bei etwa 1900,- (jeweils zzgl. Vers.Steuer)

Laut Auskunft von Versicherungen ist noch nicht klar wie das Vorhandensein einer Passagierhaftpflicht überprüft werden soll. Das LBA besteht zumindest nicht auf der Vorlage eines Nachweises bei Eintragung/Umschreibung einer Maaschine. Sollte aber irgend ein Uniformträger oder einer der sich dafür hält die Papiere kontrollieren und das Fehlen der Passagierhaftpflicht feststellen -> Bußgeld!

Michael
28. Mai 2005: Von  an Michael Münch
Hi,

Passagierhaftpflicht braucht man nur wenn man Passagiere befördert sonst NICHT!

Grüße
29. Mai 2005: Von  an 
Ich glaube ganz so einfach ist das nicht. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der selber einen Viersitzer hat. Der hat sich natürlich schlau gemacht und sieht das recht differenziert. Wer gewerblich oder Selbstkostenflüge macht bzw. Vereinsmaschinen betreibt, der muss aus Haftungsgründen eine Sitzplatzhaftpflicht haben. Sonst nicht. Also, ich bleibe dabei, Herr Adomatis sollte sich mal hinsetzten und das so ausarbeiten, das man das versteht. Das erwarte ich einfach von einer Fachzeitschrift. Wo war eigentlich die AOPA bzw. DAEC als dieses Gesetz "entworfen" wurde bzw. beschlossen ? Nur so an Rand gefragt...
30. Mai 2005: Von  an 
Hi,

dein Anwalt hat Recht. Wer gewerblich fliegt oder Vereine müssen eine Luftfrachtführer-HP, aber das war schon immer so.

Ich hatte mich auf das rein private Fliegen bezogen.

Grüße
Elmar
1. Juni 2005: Von  an 
Genau da setzte ich an. Passagierbeförderung. Wo steht geschrieben, das ein Passagier ein zahlender Passagier ist bzw. ist er kein Passagier, wenn er "nur so" mitfliegt und sich an den Kosten nicht beteiligt. Ich bleibe dabei, das ist ein Thema für Herrn Adomatis bzw. PuF. Das sollte endlich mal genauer geklärt werden.

Solange ich fliege, popt dieses Thema immer wieder hoch. Irgendwann sollte es doch mal gut damit sein und die Definition für den normalen Bürger verständlich sein. Oder ist das gar nicht gewollt ?
10. Juni 2005: Von  an 
... und wieso ist die Haftpflicht für ULs so viel niedriger? Deren Unfallhäufigkeit ist wesentlich höher - und der Schaden vergleichbar. Vielleicht weil man uns für leichter abzockbar hält?
12. Juni 2005: Von  an 
Ich rede hier von der Passagierhaftpflicht auch Sitzplatzversicherung genannt. Ausserdem handelt es sich bei UL um Luftsportgerät und der unterliegt der nationalen Gesetzgebung. Man könnte ja mal anfragen, was ein Passgiersitzplatz bei einem UL kostet.
12. Juni 2005: Von Frank Jäger an 
"... und wieso ist die Haftpflicht für ULs so viel niedriger? Deren Unfallhäufigkeit ist wesentlich höher - und der Schaden vergleichbar."

....hmmmm?!?!?

Nur mal "schnell" geguckt, deshalb die Zahlen von 2002 (DAeC):

"Bis zum 01.11.02 wurden dem LSGB des DAeC bei ca. 3000 zugelassenen UL´s 57 Unfälle gemeldet, bei denen 5 Personen getötet wurden.
Dem stehen zum Beispiel im gleichen Zeitraum bei ca. 7000 zugelassenen Motorflugzeugen der E-Klasse 115 Unfälle mit 33 Toten gegenüber. "

...wesentlich höhere Unfallhäufigkeit?!?!?

Höherer Haftpflichtschaden leuchtet mir auch nicht unbedingt ein: okay, High-End-UL und kleine ECHO haben sicherlich ähnliche Aufschlagsgeschwindigkeiten, aber dann ist das UL immer noch leichter. Ein "Fetzenflieger" hinterlässt sicherlich nicht annähernd die "Schleifspur" einer C150 oder Katana, geschweige denn einer schwereren Maschine....
12. Juni 2005: Von Frank Jäger an 
€ 372,-- für Paxhaftpflicht und (falls gewollt 87,60 Paxunfallschutz).

Außerdem Klarstellung, wer wann verischern muss und wann nicht:

https://www.aopa.de/dev/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=63&idart=321

Grüße vom Fetzenflieger!

10 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang