Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

26 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

5. Dezember 2018: Von  an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
5. Dezember 2018: Von Hubert Eckl an  Bewertung: +1.00 [1]
5. Dezember 2018: Von Chris _____ an Hubert Eckl Bewertung: +3.00 [3]

Ich habe auch das kleine Yaesu FT250 (nicht 240) angeschafft, eigentlich nur für meine Flugleiterdienste (zweimal jährlich). Bedienung ist nicht intuitiv (wie verdammt nochmal stellt man den Squelch ein...). Man muss also das Handbüchlein dabei haben. Ansonsten wirkt es robust und gut verarbeitet.

Florian, die Zulassung könnte mir egaler nicht sein. Es funktioniert. Mit 8.33kHz Spacing.

EDIT: hier übrigens ein paar "Cheat Sheets" für Yaesus und andere

5. Dezember 2018: Von  an Chris _____

Zulassung ist mir für die paar Startup Clearances auch egal. Aber die Bedienung des kleinen ICOM ist deutlich einfacher. (Ich habe beide).

5. Dezember 2018: Von  an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Ich kannte nur die Werbung von Yeasu und da war das 250 nicht unter den ETSI-Geräten aufgelistet - hat es aber offensichtlich schon.

Dann ist auch die Frequenzzuteilung kein Problem.
Ob man die braucht ist halt die Frage, wie man es nutzt: Wenn man es nur als Backup im Notfall dabei hat wenn die Bord-Avionik versagt, dann kann man imho darauf verzichten - im Notfall ist sehr egal, ob es legal ist. Verwendet man es "regulär" z.B. für Freigaben am Boden, dann braucht man sie in Deutschland. Klar, funktioniert auch ohne - genauso wie Fliegen ja auch ohne Schein und Medical funktioniert...

5. Dezember 2018: Von Chris _____ an  Bewertung: +0.00 [1]

Bisschen ziviler Ungehorsam ist halt das Salz im Leben...

5. Dezember 2018: Von  an  Bewertung: +11.00 [12]

Fliegen ohne Schein und Medical mit einer (in Deutschland) nicht „zugelassenen“ Handfunke zu vergleichen - das bringst nur Du fertig.

5. Dezember 2018: Von  an 

Warum? Fliegt man anders, nur weil Schein und Medical letzte Woche abgelaufen sind? Wird Fliegen dadurch unsicherer, dass man letzte Woche keinen Termin beim Doc mehr bekommen hat und deswegen erst nächste Woche da ist?

Wo finde ich denn die Liste, welche Verwaltungsvorschriften "echt wichtig" sind und welche "nicht so wichtig" sind?

Und ja: Flugfunkgeräte können auf andere Frequenzen übersprechen, dort die Kommunikation stören und damit die Flugsicherheit massiv beeinträchtigen - auch oder gerade wenn man selber das gar nicht mitbekommt.

Deswegen, wenn ich es mir etwas überlege: Funken mit einem nicht geprüften Funkgerät ist sogar deutlich gefährlicher, als Fliegen mit einem abgelaufenen Schein. Ist also in der Tat nicht zu vergleichen. Sorry!

5. Dezember 2018: Von  an 

Krass ... hast Du eine gültige ZÜP? ;-)

5. Dezember 2018: Von Chris _____ an  Bewertung: +2.00 [2]

Wo finde ich denn die Liste, welche Verwaltungsvorschriften "echt wichtig" sind und welche "nicht so wichtig" sind?

In der Regel bei den Straf- und Bussgeldvorschriften im Gesetz.

Ich hatte vor ca. 10 Jahren mal eine Schulung (im Bereich Medizinproduktegesetz), und da hat der Schulungsleiter folgende Anregung gegeben: "Gucken Sie mal am Ende des Gesetzes unter Straf- und Bussgeldvorschriften. Schauen Sie, auf welche Einzelgesetze dort Bezug genommen wird, und markieren Sie diese mit einem Textmarker, sowie auch alle, auf die sich dort wiederum bezogen wird und so weiter. Das überraschende Ergebnis ist, der größte Teil des Gesetzes bleibt unmarkiert! So, und jetzt passen Sie einfach sehr genau auf, dass Sie den markierten Teil auch wirklich einhalten."

Ich fand den Vorschlag sehr pragmatisch und einleuchtend. Habe das markierte Buch immer noch.

5. Dezember 2018: Von  an Chris _____

Find ich gut und absolut richtig: Eine Regel, auf deren Verstoss keine Sanktion folgt kann und sollte man einfach weglassen.

In diesem Sinne gehört die Verwendung von zugelassenen und eingetragenen Flugfunkgeräten aber in die Kategorie "wichtig". Ist nämlich Bussgeldbewährt.

5. Dezember 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an 

Man kann ja über Nutzen von Verordnungen gerne diskutieren. Aber hier zu posten, dass es egal ist, ob ich mit ungültiger Lizenz oder abgelaufenen Medical rum fliege, ist schon interessant. Also auch Autofahren ohne Führerschein?

Habe übrigens gerade ein YAESU 250 bei Siebert gekauft. Die von der Netzagentur geforderte Konformität mit der Norm EN-hastenichtgesehen ist urkundlich bestätigt. Warum sollte da eine Zulassungmöglichkeit fehlen???

5. Dezember 2018: Von  an Dr. Thomas Kretzschmar

Aber hier zu posten, dass es egal ist, ob ich mit ungültiger Lizenz oder abgelaufenen Medical rum fliege, ist schon interessant. Also auch Autofahren ohne Führerschein?

Sorry, das ist ein Missverständnis, dass ich gerne klarstelle: Es ist nicht egal, mit abgelaufener Lizenz und Medical zu fliegen.

Es ist nur genauso "egal", wie mit nicht zugelassenem Funkgerät zu fliegen!

5. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +5.00 [5]

Guck mal unter dem Schlagwort "ziviler Ungehorsam" nach, das ist ein Aspekt des aufgeklärten Bürgers in einer Demokratie. Es könnte Dein Weltbild des obrigkeitshörigen Untertans durchaus sinnvoll ergänzen!

5. Dezember 2018: Von  an 

Es geht nicht um „mit nicht zugelassenem Funkgerät fliegen“.

Es geht um eine Handfunke, die man vielleicht mal für eine Startup Clearance verwendet.

5. Dezember 2018: Von  an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Guck mal unter dem Schlagwort "ziviler Ungehorsam" nach, das ist ein Aspekt des aufgeklärten Bürgers in einer Demokratie

Sorry, man kann es aber auch übertreiben und versuchen, jedes Handeln moralisch zu überhöhen.

Ja, "ziviler Ungehorsam" gehört zu einer funktionierenden Demokratie zu einem gewissen Mass dazu. Aber es ist nicht "zivilier Ungehorsam" sich (um Geld oder Aufwand zu sparen) einfach nicht an Regeln zu halten in der Hoffnung, dass es keiner merkt.

Nach absolut überwiegender hM (z.B. gut beschrieben bei Habermass) gehört zu zivilem ungehorsam geradezu die Öffentlichkeit. Der zivil Ungehorsame wird sich - wenn die Aktion wie bei Strassensperren oder Hausbesetzungen nicht ohnehin schon öffentlich ist - sogar aktiv darum bemühen, dass dioe Behörden seine Regelverletzung nicht ignorieren können. Zum Einen um zu belegen, dass er nicht prinzipiell gegen jede Art von Rechtstaatlichkeit ist und sich nur persönlich über das Gesetz stellen will und zum Anderen weil er ja gerade die öffentliche Diskussion über die moralisch ethische Problematik der von ihm missachtete Regel wünscht.

Das ist bnei verwendung nicht zugelassener Ausrüstung einfach Quatsch!

Aber zurück zum Thema:

Die Handfunkgeräte von ICOM und Yaesu erfüllen die entsprechenden Normen und sind somit leicht in die Frequenzzuteilung aufzunehmen, die er für den Flieger eh braucht. Das ist doch das Einzige, was für den OP wichtig ist.
Jegliche übrige Diskussion ist da unnötig.

5. Dezember 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an  Bewertung: +2.00 [2]

Die Älteren unter uns können sich sicherlich noch an den traurigen Fall erinnern, wo sich ein älterer Vorsitzender eines kleinen Segelflugvereines im Weserbergland in Panik an der Dachrinne des Flugzeughangars erhängt hat, weil er eine Funke bei einem Geschäft gekauft hat, es aber nicht bei der Post angemeldet hat. Dieses Geschäft wurde von der Steuer geprüft und die Daten der Funkekäufer kam irgendwie zur Post. Die hat dann zusammen mit der Staatsgewalt eine Razia bei den Käufern, die die Quetsche nicht angemeldet hatten, überfallartig durchgeführt. Dabei hat einer der Staatsgewalt den völlig unbescholtenen Vorsitzenden gesagt, dass er mit einem Strafverfahren und ggf. Gefängnis rechnen muss. Der Käufer fiel in seiner Verzweiflung in eine Depression und hat sich Tage danach das Leben genommen. War ein großer Bericht in der BILD. Danach wurde über die Verhältnismäßigkeit der Mittel und Datenschutz diskutiert.

P.S.: damals war schon der Besitz unangemelder Funken strafbar

5. Dezember 2018: Von  an Dr. Thomas Kretzschmar

Zum Glück hat sich seitdem ne ganze Menge geändert:
Zum Einen steht darauf so weit ich weiss kein Gefägnis mehr, sondern nur noch ein Bussgeld und zum Anderen ist die Auswahl an zulässigen Handfunkgeräten deutlich größer geworden (lange Zeit gab es gar keine!).

Da eh fast jeder so ein Yeasu oder ICOM Gerät hat ist es gerade für Flugzeughalter nur noch eine Zeile im Antrag der Frequenzzuteilung. Sollte nicht mal irgendwie mehr kosten. Kein großes Ding.

5. Dezember 2018: Von Chris _____ an Dr. Thomas Kretzschmar

Ein sehr tragischer Fall! In solchen Fällen liegt aber typischerweise vorher schon eine Depression vor. Der konkrete Anlass ist zu unterscheiden von der eigentlichen Ursache.

Aber der Punkt ist schon richtig, Beamte sollten verantwortungsbewusst mit der Strafrechtskeule umgehen. Und tun es manchmal nicht. Es gibt Leute, die sollten besser mal keine Entscheidungen treffen dürfen...

5. Dezember 2018: Von  an Dr. Thomas Kretzschmar

Unfassbar ...

5. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +8.00 [8]

Zum Glück hat sich seitdem ne ganze Menge geändert:
Zum Einen steht darauf so weit ich weiss kein Gefägnis mehr, sondern nur noch ein Bussgeld und zum Anderen ist die Auswahl an zulässigen Handfunkgeräten deutlich größer geworden (lange Zeit gab es gar keine!).

Man kann sich auch fragen, warum die die Weisheit mit Löffeln fressende deutsche Administration auf so eine Idee kommt und der Rest der Welt diese Probleme nicht hat? Im nächsten Schritt kann man dann als denkender Mensch zu einer eigenen Einschätzung bezüglich der Relevanz dieser Vorschrift kommen.

Ich bin sehr froh, dass meine Erziehung und Ausbildung mir erlaubt, Dinge in Frage zu stellen, eigene Entscheidungen zu treffen und für diese dann selbst gerade zu stehen.

PS: Mir war schon als Kind beim Modem ganz wichtig, dass es von der Bundespost verboten war. Niemals hätte ich ein Modem genutzt, das eine Zulassung besaß. Ich wette Florian saß mit seinem 1200/75 Baud Akkustikkoppler vor BTX als ich mein aus Taiwan geschmuggeltes Zyxel mit 16800 Baud auspackte und mit dem verband, was später im Volksmund Internet genannt wurde.

5. Dezember 2018: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Ich stand früher dauerhaft mit einem Bein im Knast, ob der Verwendung von Telefaxgeräten und Funktelefonen von 42nd Street Photo.... Wenn es jemals rauskommt, dass damals wegen meines Antrages auf eine Faxnummer für ein solches illegales Gerät extra die Straße aufgerissen wurde.... nicht auszudenken....

5. Dezember 2018: Von Chris _____ an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Dann würdest du den Schwarz-Schilling-Award for Excellence erhalten.

17. Dezember 2018: Von Jochen Keltsch an Dr. Thomas Kretzschmar

Auch bei mir und auch bei einem Freund ( eigentlich unverdächtiger bischöflich geistiger Rat also kath. Seelsorger ) tauchten 2 Kriminalbeamte auf um mein ICOM zu beschlagnahmen. Ich kaufte die Quetsche als Notfunkgerät! Nach meiner Intention bei der Staatsanwältin, die die Hausdurchsuchung mit richterlichen Beschluß bei mit angeordnet hatte, bekam ich das Teil zurück. Ich bot der Staatsanwältin an, mich gleich auch wegen Sittlichkeitsverbrechen einzulochen. Dafür hätte ich die Vorrichtung auch verfügbar. Bananenstaat!

17. Dezember 2018: Von Achim H. an Jochen Keltsch

Wann war das?


26 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang