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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Dezember 2018: Von  an 

Es geht nicht um „mit nicht zugelassenem Funkgerät fliegen“.

Es geht um eine Handfunke, die man vielleicht mal für eine Startup Clearance verwendet.

5. Dezember 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an  Bewertung: +2.00 [2]

Die Älteren unter uns können sich sicherlich noch an den traurigen Fall erinnern, wo sich ein älterer Vorsitzender eines kleinen Segelflugvereines im Weserbergland in Panik an der Dachrinne des Flugzeughangars erhängt hat, weil er eine Funke bei einem Geschäft gekauft hat, es aber nicht bei der Post angemeldet hat. Dieses Geschäft wurde von der Steuer geprüft und die Daten der Funkekäufer kam irgendwie zur Post. Die hat dann zusammen mit der Staatsgewalt eine Razia bei den Käufern, die die Quetsche nicht angemeldet hatten, überfallartig durchgeführt. Dabei hat einer der Staatsgewalt den völlig unbescholtenen Vorsitzenden gesagt, dass er mit einem Strafverfahren und ggf. Gefängnis rechnen muss. Der Käufer fiel in seiner Verzweiflung in eine Depression und hat sich Tage danach das Leben genommen. War ein großer Bericht in der BILD. Danach wurde über die Verhältnismäßigkeit der Mittel und Datenschutz diskutiert.

P.S.: damals war schon der Besitz unangemelder Funken strafbar

5. Dezember 2018: Von  an Dr. Thomas Kretzschmar

Zum Glück hat sich seitdem ne ganze Menge geändert:
Zum Einen steht darauf so weit ich weiss kein Gefägnis mehr, sondern nur noch ein Bussgeld und zum Anderen ist die Auswahl an zulässigen Handfunkgeräten deutlich größer geworden (lange Zeit gab es gar keine!).

Da eh fast jeder so ein Yeasu oder ICOM Gerät hat ist es gerade für Flugzeughalter nur noch eine Zeile im Antrag der Frequenzzuteilung. Sollte nicht mal irgendwie mehr kosten. Kein großes Ding.

5. Dezember 2018: Von Chris _____ an Dr. Thomas Kretzschmar

Ein sehr tragischer Fall! In solchen Fällen liegt aber typischerweise vorher schon eine Depression vor. Der konkrete Anlass ist zu unterscheiden von der eigentlichen Ursache.

Aber der Punkt ist schon richtig, Beamte sollten verantwortungsbewusst mit der Strafrechtskeule umgehen. Und tun es manchmal nicht. Es gibt Leute, die sollten besser mal keine Entscheidungen treffen dürfen...

5. Dezember 2018: Von  an Dr. Thomas Kretzschmar

Unfassbar ...

5. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +8.00 [8]

Zum Glück hat sich seitdem ne ganze Menge geändert:
Zum Einen steht darauf so weit ich weiss kein Gefägnis mehr, sondern nur noch ein Bussgeld und zum Anderen ist die Auswahl an zulässigen Handfunkgeräten deutlich größer geworden (lange Zeit gab es gar keine!).

Man kann sich auch fragen, warum die die Weisheit mit Löffeln fressende deutsche Administration auf so eine Idee kommt und der Rest der Welt diese Probleme nicht hat? Im nächsten Schritt kann man dann als denkender Mensch zu einer eigenen Einschätzung bezüglich der Relevanz dieser Vorschrift kommen.

Ich bin sehr froh, dass meine Erziehung und Ausbildung mir erlaubt, Dinge in Frage zu stellen, eigene Entscheidungen zu treffen und für diese dann selbst gerade zu stehen.

PS: Mir war schon als Kind beim Modem ganz wichtig, dass es von der Bundespost verboten war. Niemals hätte ich ein Modem genutzt, das eine Zulassung besaß. Ich wette Florian saß mit seinem 1200/75 Baud Akkustikkoppler vor BTX als ich mein aus Taiwan geschmuggeltes Zyxel mit 16800 Baud auspackte und mit dem verband, was später im Volksmund Internet genannt wurde.

5. Dezember 2018: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Ich stand früher dauerhaft mit einem Bein im Knast, ob der Verwendung von Telefaxgeräten und Funktelefonen von 42nd Street Photo.... Wenn es jemals rauskommt, dass damals wegen meines Antrages auf eine Faxnummer für ein solches illegales Gerät extra die Straße aufgerissen wurde.... nicht auszudenken....

5. Dezember 2018: Von Chris _____ an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Dann würdest du den Schwarz-Schilling-Award for Excellence erhalten.

17. Dezember 2018: Von Jochen Keltsch an Dr. Thomas Kretzschmar

Auch bei mir und auch bei einem Freund ( eigentlich unverdächtiger bischöflich geistiger Rat also kath. Seelsorger ) tauchten 2 Kriminalbeamte auf um mein ICOM zu beschlagnahmen. Ich kaufte die Quetsche als Notfunkgerät! Nach meiner Intention bei der Staatsanwältin, die die Hausdurchsuchung mit richterlichen Beschluß bei mit angeordnet hatte, bekam ich das Teil zurück. Ich bot der Staatsanwältin an, mich gleich auch wegen Sittlichkeitsverbrechen einzulochen. Dafür hätte ich die Vorrichtung auch verfügbar. Bananenstaat!

17. Dezember 2018: Von Achim H. an Jochen Keltsch

Wann war das?

18. Dezember 2018: Von Chris _____ an Jochen Keltsch Bewertung: +1.00 [1]

unverdächtiger bischöflich geistiger Rat

Also was nun?


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