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18. Juni 2013: Von Mark Juhrig an Achim H.

Thema: 720 Kanal-COM (118 ... 135.975 MHZ und nicht bis 136.975 MHz) "illegal" in Deutschland.

Im § 4 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln steht:

(1) Für Flüge nach Sichtflugregeln müssen Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber, Luftschiffe und Freiballone ausgerüstet sein mit einem UKW-Sende-/Empfangsgerät, das mindestens die für den vorgesehenen Flug erforderlichen Frequenzen aus dem Bereich von 118,000 bis 136,975 MHz umfasst; die Sendeleistung und die Empfängerempfindlichkeit müssen mindestens so groß sein, dass unter Berücksichtigung der flugbetrieblichen Eigenschaften des Luftfahrzeugs und der beflogenen Strecke ein einwandfreier Sprechfunkverkehr mit den Flugverkehrskontroll- oder Informationsstellen durchgeführt werden kann.

Man benötigt die oberen Frequenzen (136.000 ... 136.975 MHz) nur, wenn diese auch für den geplanten Flug benötigt werden. Will man z.B. in von Norden aus in EDDF landen will (wer es sich leisten kann ;-) dann müsste man die Nord-Tower-Frequenz rasten (136.5 MHz). Diesen Flug dürfte man nach §4 FSAV nicht durchführen. Will man jedoch von Süden her anfliegen (119.9 MHz) dann ist der Flug legal mit einem 720 Kanal-COM-Gerät durchführbar.

Ich denke, dass Stand heute noch sehr viele Echo-Machinen mit 720 Kanal-COMs (KX174, KX155, etc.) "legal" unterwegs sind.

Grüße Mark

21. Juni 2013: Von Achim H. an Mark Juhrig
In der Praxis kann das ziemlich haarig werden. Ich hatte solche 720-Kanal-Funkgeräte und bin damit bis zum Ausbau VFR geflogen. Man durchfliegt eine TMA o.ä. und bekommt dann vom Radarlotsen einen anderen Sektor, eine Entlastungsfrequenz, etc. Keine Chance die vorher zu kennen. Was macht man dann? Ich wollte nicht unbedingt auf Band festhalten, dass ich ein 720er Funkgerät habe und habe mich dann mit technischen Schwierigkeiten herausgeredet.

Für Platzrunden und einfachste VFR-Trips durch freie Lufträume reicht es, das stimmt.
21. Juni 2013: Von Mark Juhrig an Achim H.
Ich denke auch, dass es nicht sinnvoll ist Flüge unter Radarführung (IMC oder controlled VFR) mit einem 720 Kanalgerät zu planen. Für den normalen VFR-Betrieb, bei dem man praktisch nur in Kontrollzonen unter ATC-Kontrolle fliegt, ist es jedoch kein Problem, da sind ja auch die Frequenzen vorher bekannt. Ich bin in letzter Zeit z.B. häufig durch die EDDF-CTR geflogen (Mainhatten Sightseeing Route: Einflug über November, nach der A5 nach Süden bis zum Main folgen und dann dem Main nach Osten folgen bis zum Ausflug aus der CTR). FIS habe ich vorher informiert, dass ich die Frankfurt-TOWER Nord Frequenz nicht rasten kann. Die haben dann jeweils beim Tower gefragt, ob ich alternativ auf die südliche Tower-Frequenz kann.

Abschließend kann man ja sagen: 720 Kanal ist für VFR legal und "ausreichend", wenn auch nicht optimal.

Grüße
Mark
21. Juni 2013: Von Christophe Dupond an Mark Juhrig
Und mich fragt der Swiss Radar ob ich 8.33 equipped bin, aber dann nix mehr VFR

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