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21. August 2011: Von Jan Brill an  Bewertung: +1.00 [1]

Zum ELT bei N-reg:

1. In Deutschland kommt die Vorschrift aus der LuftBO, im deutschen Luftraum braucht ein N-reg also kein 406er ELT.

2. In Frankreich z.B. ist die Vorschrift luftraumspezifisch. Dort muss ein 406er dabei sein, egal was auf dem Rumpf steht. FR akzeptiert aber auch Handhelds und PLBs (Personal Locator Beacons).

Wer also N-reg ohne 406er rumfliegt, sollte die Regeln nicht nur kennen, sondern auch erklären und belegen können. Also am besten einen Anwalt dabei haben...


Zum Thema IAs und Regs: Funktionsträger (DARs, IAs, A&Ps, CFIs, DPEs etc.) im FAA-System haben sehr viel mehr Freiraum als bei uns. Dafür werden sie aber auch deutlich härter zur Brust genommen wenn was schief läuft. Reine Regel-Schläue bringt da wenig.

Wenn ein IA weiss, dass ein Flieger im 406-pflichtigen Luftraum unterwegs ist und kein 406er ELT hat, wird er sich zweimal überlegen das Annual abzuzeichnen. Er hat nämlich keine Lust das mit einem Hinterbliebenen-Anwalt auszudiskutieren ("Didn't you know the airplane was flying in the French Alps?").

Die Antwort auf die Frage "Show me the regs" ist dann einfach: "I can't, but maybe the next guy will sign you off. So long!"
Als CFI mache ich das auch so: Wenn jemand die Sonderregeln im deutschen Luftraum nicht kennt kriegt er hier kein BFR oder IPC, auch wenn die FAA dafür natürlich keine Vorschrift hat. Der gesunde Menschenverstand ist im FAA-System noch nicht komplett ausgemerzt ... aber sie arbeiten dran! Der Unterschied zu unserem System: Der FAA IA oder CFI ist durch den Kunden beauftragt, nicht durch die Behörde bestallt. Er muss also gar nichts. Er kann bei Annuals, BFRs, IPCs usw. ohne Angabe von Gründen einfach sagen: "So long ..."


Schließlich zum Thema "Strafe" bei Fehlalarm und Registrierung: Welche Strafe? Wir haben in drei Fliegern inzwischen fünf 406er ELTs gehabt. Lisa's ELT hat wegen eines Defekts eine Zeitlang ständig Fehlalarme produziert. War nervig, aber Strafe gab's keine.
Ich würde die Stammdaten bei der NOAA immer so angeben, dass die möglichst jemanden nah am Flugbetrieb erreichen, gerade damit bei Fehlalarm die Sache schnell erledigt ist.


Ein 406er ELT ist noch eine der Auflagen, die man akzeptieren kann. Nicht das fest eingbaute, das geht mit dem Flieger unter oder crasht und trägt – gemäß der BFU-Berichte – selten zur Rettung bei (Gegenbeispiele erwünscht!). Aber die PLBs sind gerade bei Wasserungen m.E. sehr hilfreich.

viele Grüße,
Jan Brill

21. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Jan Brill
Nur als kleine Ergänzung - bei Flügen über Wasser ist es sinnvoll, den PLB oder das portable ELT VORAB mit der Weste zu verbinden....
21. August 2011: Von joy ride an Jan Brill
sorry, es ging nicht um "strafe" nach strefgesetzbuch: lediglich einsatzkosten, die tatsächlich zu einer bayr. flugschule, direkt zum flugplatz geführt haben.
das ist schon "strafe" genug, selbst wenn bei rufnummernhinterlegung oder sonstwo theoretisch was schiefgelaufen wäre - aber der einsatz war böswillig, als lektionserteilung konzipiert, und genau auf die überwiegende sinnlosigkeit der (festeingebauten) ELTs aufbauend.

in dem sinne rate ich jedem flugschüler (und ihren lehrern), gerade für harte landungen den "ELT check" in die klarlisten einzubauen - oder es einfach zu machen.

21. August 2011: Von  an Jan Brill
>
Wenn ein IA weiss, dass ein Flieger im 406-pflichtigen Luftraum unterwegs ist und kein 406er ELT hat, wird er sich zweimal überlegen das Annual abzuzeichnen. Er hat nämlich keine Lust das mit einem Hinterbliebenen-Anwalt auszudiskutieren ("Didn't you know the airplane was flying in the French Alps?").
Der Flieger braucht da keins (ein PLB genügt). Die Argumentationskette des IA bleibt also dünn. Es kann nicht sein, dass ein IA Vorschriften erfindet. Aber seinem Kunden bleibt ja auch das "so long":
21. August 2011: Von Flieger Max Loitfelder an 
Bei Erstzulassung ab dem 1.10.2009 braucht er es eben doch..
19. März 2023: Von Reinhold Rieger an Jan Brill

Danke Jan, für diese fundierte Info zum Thema ELT. Hat mir bei der Entscheidung ein ELT nachzurüsten sehr geholfen.

19. März 2023: Von Carmine B. an Reinhold Rieger
Ich hatte gerade den Fall einer Fehlauslösung des ELT. Bis auf eine Nachfrage seitens Bundesnetzagentur mit Stellungnahme meinerseits gab es keine Probleme. Beim Nachrüsten nicht nur den Gerätepreis sondern auch die Folgekosten (sprich Preis für neuen Akku) berücksichtigen.
Jan‘s Beitrag war aus 2011.

Unabhängig der Sinnfrage ist ein ELT nicht vorgeschrieben. Ein PLB reicht.

NCO.IDE.A.170 Emergency locator transmitter (ELT)
Regulation (EU) No 800/2013
(a) Aeroplanes shall be equipped with:
(1) an ELT of any type, when first issued with an individual CofA on or before 1 July 2008;
(2) an automatic ELT, when first issued with an individual CofA after 1 July 2008; or
(3) a survival ELT (ELT(S)) or a personal locator beacon (PLB), carried by a crew member or a passenger, when certified for a maximum passenger seating configuration of six or less.
(b) ELTs of any type and PLBs shall be capable of transmitting simultaneously on 121,5 MHz and 406 MHz.
19. März 2023: Von Carmine B. an Patrick Lianhard (Lean hard!) Bewertung: +1.00 [1]

Hier geht es aber um N-reg und da kommt die FAA CFR 91.207 zur Anwendung.

20. März 2023: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Carmine B. Bewertung: +1.00 [1]
Danke Carmine, mein Fehler. Mein Beitrag bezog sich auf EASA (habe den Beitrags-Titel übersehen).

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