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21. August 2011: Von joy ride an Jan Brill
sorry, es ging nicht um "strafe" nach strefgesetzbuch: lediglich einsatzkosten, die tatsächlich zu einer bayr. flugschule, direkt zum flugplatz geführt haben.
das ist schon "strafe" genug, selbst wenn bei rufnummernhinterlegung oder sonstwo theoretisch was schiefgelaufen wäre - aber der einsatz war böswillig, als lektionserteilung konzipiert, und genau auf die überwiegende sinnlosigkeit der (festeingebauten) ELTs aufbauend.

in dem sinne rate ich jedem flugschüler (und ihren lehrern), gerade für harte landungen den "ELT check" in die klarlisten einzubauen - oder es einfach zu machen.


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