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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. April 2017: Von Guido Frey an Achmed Sharma

Ich habe in einer anderen Sache mir mal ein Urteil direkt vom Gericht schicken lassen. Kostete damals nur die Versandkosten (1,40 EUR) und ging per simplem Anruf auf der Geschäftsstelle des Gerichtes. Vielleicht macht das LG München das auch?

Zumindestens auf Bayern.Recht steht: " Entscheidungen, die Sie nicht im Bürgerservice Bayern.Recht finden, können Sie direkt bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, gegen Kostenersatz anfordern.".

30. Mai 2017: Von Achmed Sharma an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Zur Info:

Am 16.05.2017 habe ich eine Mail mit der Bitte um eine Kopie des Urteils an die Poststelle des LG München geschickt. Am 22.05. war die Kopie im Briefkasten! Allerdings gegen Gebühr über 19,50 €.

Das hat sich aber trotzdem gelohnt! Denn einige Kritikpunkte in dem Urteil gegen das LBA haben grundlegenden Charakter, unabhängig um welche Genehmigung (ATO, AOC etc.) es beim LBA geht!

30. Mai 2017: Von TH0MAS N02N an Achmed Sharma

Ja, dann mal scannen und einstellen - oder unterliegt ein Urteil dem Urheberrecht?

Gruss Thomas

30. Mai 2017: Von  an TH0MAS N02N

im namen des volkes?

wir sind das volk!

wir schaffen das!

in diesem unsrem lande!

mfg

ingo fuhrmeister

30. Mai 2017: Von Viktor Molnar an 

Jedes Mal, wenn einer unserer Richter den Spruch bringt:" Im Namen des Volkes .. " bekomme ich unverzüglich einen dicken Hals. Der Roland Freisler hatte den selben Spruch . . .

Vic

30. Mai 2017: Von  an Viktor Molnar Bewertung: +1.00 [1]

dasssss stimmmmt sooooo nicht:

er sagte: dann sind sie ja ein schäääbiger lump!

https://www.youtube.com/watch?v=i3bNZr0bK8U

mfg

ingo fuhrmeister

30. Mai 2017: Von Willi Fundermann an Viktor Molnar Bewertung: +8.00 [8]

Abgesehen davon, dass es bei Freisler und Co. "Im Namen des Deutschen Volkes" hieß, halte ich es für schlicht geschmacklos und vollkommen abwegig, heutige Urteile - und Richter - mit denen des "Volksgerichtshofes" zu vergleichen!

30. Mai 2017: Von  an Willi Fundermann

wiesoooo???? juristen sind menschen ohne seele!

ich habe vor vielen jahren einmal ein richterinterview im fernsehen gesehen, da sagte der

drecksack doch tatsächlich, daß die von ihm verhängten todesurteile rechtens waren und

er jetzt für die BRD tätig ist und die rechtslage sich geändert hat!

noch fragen - herr fundermann?

mit anderen worten: was jucken mich die hingerichteten, die ich zu recht verurteilt habe und

ich meine urteile von damals in einer anderen staatsform wieder aufhebe....

nicht umsonst müssen juristen schwarze kittel tragen....damit man sie schon von weitem erkennt!

summum jus! injuria summa!

wir schaffen das!

mfg

ingo fuhrmeister

30. Mai 2017: Von Viktor Molnar an 

Und es waren ganz "normale" Juristen und Richter, die dem A.H. seinen Wunsch nach dem Ermächtigungsgesetz durchgewunken haben - und erst danach hatte er die ganze Republik im Sack, mit dem durchaus vorhersehbaren schlimmen Ende, das schon seit den 20er Jahren in seinen Reden und den Aktionen der SA zu befürchten war. Und dennoch hat die Richterschaft angesichts dessen keinen ernsthaften Widerstand erkennen lassen, solange das noch möglich gewesen war.

Vic

30. Mai 2017: Von Chris _____ an TH0MAS N02N

Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Laienwissen sind Urteile immer oeffentlich, und ich bin ziemlich sicher, dass man Urteile einscannen und frei verbreiten darf.

30. Mai 2017: Von  an Chris _____

yeah: mit copyright - das volk!

31. Mai 2017: Von Erwin Pitzer an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

........geschmacklos und vollkommen abwegig, heutige Urteile - und Richter - mit denen des "Volksgerichtshofes" zuvergleichen.

darin gebe ich dir vollkommen recht.

wenngleich die deutsche nachkriegsgerichtsbarkeit der 50-ger, 60-ger und 70-ger-jahre zum überwiegenden teil aus dem braunen sumpf stammte.

zitat Adenauer : man schüttet kein dreckiges wasser weg, solange man kein sauberes hat !

31. Mai 2017: Von Gismar Dr.med. Dr.rer.soc. Ziegler an  Bewertung: +2.00 [2]

Hmmm,

schwierige Debatte und vielleicht doch am Thema vorbei. Aber der frühere Ministerpräsident des 'Musterländle' hat in seiner Verteidigung wörtlich gesagt, 'was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein'.

Eine solche Argumentation bedarf keines Kommentars, es ist aber wahrhaft schlimm, wenn gleichzeitig ein Radikalenerlass eingeführt wird, der Existenzen vernichtet, zum Glück dann keine Menschenleben, die wiederum jener MP mit seinen Todesurteilen nach Kriegsende vernichten ließ.

Alles pharisäerhaft.

31. Mai 2017: Von Viktor Molnar an Gismar Dr.med. Dr.rer.soc. Ziegler Bewertung: +2.00 [2]

Meine Abscheu gegen die Formulierung "im Namen des Volkes" bezieht sich alleine auf diese Einleitung der Urteilsverkündung. Urteile heutiger Gerichte will ich überhaupt nicht mit denen des Volksgerichtshof vergleichen. Nur liegt es nahe, angesichts der geschmeidigen Übernahme der ehemaligen NS-Richter in die Nachkriegsanstellung als demokratische Richter der BRD, daß man mit unauffälligem Wegfall eines Wortes diese Einleitung ebeso geschmeidig übernommen hat. Und ja, meiner Meinung nach trifft es oft genug nicht zu, daß Urteile tatsächlich "im Namen des Volkes" in seinem Sinne herausgegeben werden. Weiter ins Detail will ich nicht gehen.

Was das LBA mit seinen Auswüchsen betrifft, stelle ich fest, daß die wenigsten Piloten den Arsch haben, die Betreffenden mit Beschwerden zuzudecken. Wird nicht innerhalb max. 2 Wochen eine verwertbare Reaktion vom Sachbearbeiter geschickt, gibts für den Vorgesetzten eine nächste Beschwerde - und das kann man fortführen bis zum Präsidenten. Gibts weiters keine Reaktionen in angemessener Zeit, gibts eine Beschwerde oderAnzeige wegen Untätigkeit und Verschleppung. Beschwerden kosten nichts, Dienstaufsichtsbeschwerden sind lästig, wenn man gute Argumente anführen kann. Jedenfalls muß von den LBA Insassen jemand sich mit allen Eingaben befassen und das ist zumindest sehr lästig und gibt Nachfragen von oben. Der Punkt ist, die Beschwerden müssen von den KUNDEN der Flugschulen oder LTBs kommen, die Firmen können am Wenigsten wagen, es kann ihre Existenz bedrohen, wenn das LBA über Jahre mauert. Wie wären die Folgen für Hobby-Piloten, höchstens einige Monate später in der Luft, lächerlich, aber nur so kann man versuchen, den Stubenhockern etwas Feuer unter den A* zu machen. Der Präsi soll erfahren, was in seinem Laden abgeht bzw. nicht . Bei hunderten Beschwerden wird klar, daß die Ämtler die Querulanten nicht einzeln demontieren können, wie erprobt. Ich betone aber, daß es beim LBA durchaus äußerst zuvorkommende Sachbearbeiter gibt, Kompliment an alle diese, in so einer Firma durchzuhalten, aber eben auch Pflanzen, die ich als Volksschädlinge bezeichnen würde - aua, scho wieder neidappt . . .

Vic

1. Juni 2017: Von Olaf Musch an Viktor Molnar Bewertung: +2.00 [3]

Und ja, meiner Meinung nach trifft es oft genug nicht zu, daß Urteile tatsächlich "im Namen des Volkes" in seinem Sinne herausgegeben werden. Weiter ins Detail will ich nicht gehen.

Wenn Du solch eine Meinung äußerst, solltest Du aber bereit sein, ins Detail zu gehen.
Gesetze werden vom Bundestag/Bundesrat verabschiedet, deren Mitglieder vom Volk gewählt wurden (wer nicht wählen geht, darf sich hinterher nicht darüber beschweren, das ist ein anderes Thema), vom Bundespräsidenten auf Verfassungsmäßigkeit geprüft und abgezeichnet. Daher darf man durchaus sagen, dass die Gesetze "im Namen des Volkes" erlassen wurden.
Jedes Gericht in Deutschland, ist an die aktuell geltenden Gesetze gebunden und hat sie für den anliegenden Fall auszulegen (was meist wörtlich passiert). Richter sind dabei weder von Wählern abhängig (wie etwa teilweise in den USA), noch weisungsgebunden.
Die Unschuldsvermutung voraussetzend folgere ich daraus, dass Urteile (Auslegungen von Gesetzen für einen speziellen Fall) durchaus "im Namen des Volkes" gefällt und verkündet werden dürfen.

Da Du anderer Meinung bist, ziehst Du vermutlich mindestens einen Teil dieses Prozesses in Zweifel. Mich würde interessieren, welchen? Und warum?

Olaf

Back to Topic: Dass das LBA für die Sachbearbeitung derart lange braucht, ist natürlich nicht akzeptabel. Vor einigen Jahren hat mir mal ein LBA-Mitarbeiter von erheblichem Personalmangel berichtet. Die Bundesbranntwein-Inspektoren und andere F(l)achleute haben zwar die angestrebte Kopfzahl zumindest zum Teil ausgeglichen, die fachliche Leistung des LBA aber nicht signifikant erhöht...
Das kann man zum Teil (!) noch nicht einmal der LBA-Führung vorwerfen, die bei der Personalsuche auch an die Bundesvorgaben gebunden sind (seit 2008 läuft das über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen).
Übrigens sind stand jetzt (1.6.2017, 8:50) im LBA 18 Stellen offen (bundesweit, nicht nur Braunschweig).
Wer von Euch also die Mühe nicht scheut, noch ein bisschen Verwaltungslaufbahn zu lernen, darf loslegen.

1. Juni 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Olaf Musch Bewertung: +4.00 [6]

> Da Du anderer Meinung bist, ziehst Du vermutlich mindestens einen Teil dieses Prozesses in Zweifel. Mich würde interessieren, welchen? Und warum?

Nunja, ein gewisses Teilproblem ist eben diese richterliche Unabhängigkeit. Wiewohl es gleich politisch eindeutig werden wird, bemühe ich mich wenigstens um beide Seiten:

Ronald Barnabas Schill

Ein unabhängiger Richter in Hamburg profiliert sich als "Richter Gnadenlos". Ich kann seine Biographie nicht lückenlos aus dem Kopf zeichnen, letztendlich stieß m.W. er erst mit dem Rechtsstaat zusammen, als er mutmaßlich eine Beschwerde über eine Inhaftierung so lange verzögerte, dass der Betroffene das Wochenende über im Knast verbringen musste.

Die Positionierung und Profilierung nutzte er dann zur Gründung einer politischen Partei, die es bis in den Hamburger Senat schaffte. Gut, nun hängt er seinen Dödel gegen Bezahlung bei RTL in die Kamera, der Gerechtigkeit ist in seiner causa Genüge getan - aber ist das "im Namen des Volkes"?

Und diejenigen, die unter seiner Profilierungskarriere als Richter zumindest vorübergehend benachteiligt wurden, haben defintiv gelitten - auch wenn die nächste Instanz korrigierte.

In die andere Richtung geht mir z.Zt. in Sachen "Afghanistan-Abschiebe-Debatte" die Hutschnur hoch. Zunächst ein Aspekt: Ja, es ist bitter, wenn bei einem Anschlag in Kabul 90 Menschen sterben. Am 13.11.2015 in Paris waren es 130. Einen Unterschied gibt es: Der Anschlag in Kabul war "Stadtguerilla" - wie die Linken es einst nannten: Er richtete sich gegen die "Fremdkräfte" und ihre Unterstützer. Paris, Berlin, Manchester: Das ist hingegen Terror gegen die Zivilbevölkerung. Nun müsste man doch eigentlich - die gleiche Logik anwendend, wie es die neuen Nachdenklichen bezüglich von Abschiebungen tun - sagen: "Oje, aber nach Frankreich, UK oder Deutschland können wir keine Flüchtlinge mehr aufnehmen: Es ist viel zu unsicher hier angesichts der Anschläge gegen die Zivilbevölkerung". In Afghanistan soll aber genau das, was kein Anschlag gegen die Zivilbevölkerung ist, als Argument herhalten, um Abschiebungen auszusetzen. Brilliante Logik!

Natürlich wird diese Logik zuallererst vor Gerichten umgesetzt werden, wo Richter ihre private politische Gesinnung zur Maxime der Rechtssprechung "Im Namen des Volkes" machen können. Was im konkreten Fall bedeutet, dass die Abschiebehaft gegen den angeblich so gut integrierten Afghanen / Berufsschüler aus Nürnberg, der bei der Polizei nur ein bissel mit "Wenn Ihr mich abschiebt, bin ich in einem Monat zurück und töte Deutsche" auffiel, aufgehoben wird im Namen der richterlichen Unabhängigkeit, und - natürlich - "des Volkes".

Unabhängig von unseren politischen Standpunkten: Das "Im Namen des Volkes" als Jingle vor der Urteilsverkündung ist eine Unverfrorenheit und Unverschämtheit, die m.E. darlegt, dass der Berufsstand der Richter sich nicht hinreichend selbstkritisch mit seinem Schaffen auseinandergesetzt hat. Und wie schon angeführt: Gerade der - bisweilen samtene - Übergang vom Nationalsozialismus zur vorgeblichen "Demokratie ab der Stunde Null" ist dafür der beste Beleg.

2. Juni 2017: Von Olaf Musch an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +4.00 [4]

Hallo Georg,

ich halte gerade die Einleitung "Im Namen des Volkes" für einen sehr wichtigen Bestandteil der Rechtsprechung. Aus zwei Gründen:

  • In keinem anderen Namen darf ein Richter Urteile fällen. Wie sollte er also einen Urteilsspruch anders einleiten? "Ich entscheide hiermit..."?
  • Manch einen Richter mag es (hoffentlich) dazu bringen, noch einmal über seinen Urteilsfindungsprozess nachzudenken, wenn er dann doch mal eigene politische Gesinnung einfließen zu lassen droht

Darüber hinaus haben wir ja ein Instanzwesen, zu dem sowohl Kläger als auch Beklagte Zugang haben.

Übrigens war meines Wissens (ich verfolge das aber hier in Spanien derzeit nicht intensiv) die Aussetzung der Abschiebung nach Afghanistan eine Entscheidung der Exekutive, nicht der Judikative.

Was Hr. Schill heute macht, weiß ich nicht. Aber schwarze Schafe findest Du in jedem(!) Berufszweig. Den ganzen Berufszweig deswegen zu verteufeln ist nicht zulässig.

Und von denen, die den "nahtlosen Übergang" aus der Judikative vor 1945 in die nach 1945 mitgemacht haben, sind die wenigstens überhaupt noch am Leben. Du kannst ihren Nachfolgern nicht pauschal die gleiche Gesinnung vorwerfen.

Olaf

2. Juni 2017: Von  an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +0.00 [2]

Einen Unterschied gibt es: Der Anschlag in Kabul war "Stadtguerilla" - wie die Linken es einst nannten: Er richtete sich gegen die "Fremdkräfte" und ihre Unterstützer. Paris, Berlin, Manchester: Das ist hingegen Terror gegen die Zivilbevölkerung. Nun müsste man doch eigentlich - die gleiche Logik anwendend, wie es die neuen Nachdenklichen bezüglich von Abschiebungen tun

bin ich nur teilweise cohärent! wenn mir ein typ wie der damalige franzmannpräsident in meinem land sagen würde, ich vernichte alleine (der holland oder wie er hieß) den IS und trifft die zivilbevölkerung mit seiner ungenauen luftwaffe, die briten bombardieren ohne mandat mit den amis irak....helloffagun...wer würde denn da nicht den krieg in diese länder exportieren als jeweiliger iraker, aus mali, algerier, tunesier etc? das ist legitim um ausgleichende gerechtigkeit wieder herzustellen....es ist natürlich toll, wie die presse und medien diese anschläge verkaufen, aber nicht den hintergrund darstellen.

wer durch das schwert richtet - wird durch das schwert gerichtet!

mfg

ingo fuhrmeister

2. Juni 2017: Von Erik N. an Olaf Musch

Der Typ wird nur aus einem Grund jetzt nicht abgeschoben: Weil die Botschaft, die lokal die Logistik dazu einbringt, zerstört ist.

3. Juni 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Olaf Musch Bewertung: +0.00 [5]

Hi Olaf,

eins vorweg geschickt: Du hattest nach "Zweifeln", nicht nach besseren Lösungen gefragt. Ich müsste länger nachdenken, um zu einer Meinung zu kommen, ob die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich besser durch ein anderes Modell aus anderen Gesellschaften zu ersetzen wäre.

An einer Stelle verstehst Du mich falsch: Ich unterstelle den aktuellen Richtern keine NS-Gesinnung. Ich unterstelle ihnen nur, zu unkritisch die ziemlich antiquierte Rolle ihres Berufes einzunehmen - insbesondere angesichts einer definitiv schmutzigen Vergangenheit (Filbinger hatte ich übrigens nicht aufgegriffen, aber der ist tatsächlich auch ein sehr gutes Beispiel).

Richter sind de facto unkündbar, sogar kaum versetzbar. Zugleich ist die Verantwortung eine sehr hohe. Natürlich kann man kumulierte 70 oder 100 Jahre Knast nicht mit "einem Leben ausgelöscht" gleichsetzen. Aber wie viele Jahre Menschenleben wird ein Strafrichter allein in einem Jahr seiner Berufstätigkeit eben in diesen Zustand versetzen? Setzt das nicht eine laufende, wirksame Qualitätskontrolle voraus?

Beim Googlen danach ("Richter kündbar") ist bei mir der erste Hit:

https://www.iurastudent.de/karriere/berufe/karriere-als-richter

Der Einstieg - Was sollte ich mitbringen?
Richterstellen sind rar und zudem heißbegehrt. Praktisch nicht kündbar, extrem schwer zu versetzen und Beamter auf Lebenszeit - diese Kombination reizt viele Juristen.

In so ziemlich allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens, aber inzwischen selbst der Behörden, hat sich die Erkenntnis durchgesetzt: Einen Menschen per Ersteinstellung für den Rest des Lebens für unantastbar in seinem Job zu halten, ist nicht effektiv. Ich würde sogar die Ansicht teilen können, das Richter im Schnitt anständigere Menschen als der Durchschnitt sind. Allein: Qua "Weihe" ihnen diese lebenslange Gerechtigkeitsmission zuzusprechen, überfordert ein Menschlein doch recht stark. Qualitätsmanagement sollte es überall geben.

Es ist ja nicht nur das "Im Namen des Volkes". Es ist auch völlig antiquierter Scheiss, wie bei der Urteilsverkündung (und wann noch?) aufzustehen. Setzen wir es mal in Bezug: Im Kölner Dom für Femen eine Nackt-Show abziehen: 600 Euro. (Quelle). Bei Gericht den Richter ärgern und nicht aufstehen? Keine Ahnung, aber bestimmt ggf. nicht billiger.

Mich stört also dieses Zusammengehen von einem der schmutzigsten Berufe der NS-Zeit, der auch heute noch sehr hohe Macht über das Schicksal der Menschen hat, aber zugleich völlig antiquierte Rituen einfordert und eben alte Hokuspokus-Formeln wie "Im Namen des Volkes" spricht. Ja, in der Tat: Ich fände ein "Nach meiner Überzeugung" deutlich angemessener und ehrlicher als ein "Im Namen des Volkes".

Den von Dir unterstellten Appellationscharakter "Wenn der so was sagt, macht er sich hoffentlich ein paar Gedanken darum" hätte ich lieber durch etwas Substanzhafteres ersetzt.

@Ingo: Nein, das sehe ich anders: Wenn Du Taliban bist, hast Du grundsätzlich die gleichen Rechte wie ein Mitglied der US-Airforce oder sonst wem. Wenn Du Dich aber entscheidest, einen Selbstmordattentäter in ein Konzert von Kindern zu schicken, ist das etwas anderes, als Dich zu bemühen, das "Zentrum der Macht" selbst anzugreifen. Ich finde es richtig und gut, wie es die USA geschafft haben, Usama bin Laden mit sehr geringem Kollateralschaden zu töten (und ja: Ich habe mich darüber gefreut). Angenommen, der radikale Islamismus würde gezielter töten: Es wäre geeignet, etwas ernsthafter darüber nachzudenken, ob ihr Anliegen berechtigt ist. Wer aber einfach möglichst viele Kinder als Ziel an sich tötet, ist ein Arschloch. Weltweit und universell - nach meiner Überzeugung.

@Erik: Nicht ganz. Ja, die Bundesregierung hat - aus vorgeblich praktischen Gründen - die Abschiebungen kurzfristig ausgesetzt. Wenn aber eine Richterin eben jenen Berufsschüler aus Nürnberg aus der Abschiebehaft entlässt, obwohl er 8-mal nicht angetroffen wurde, vorgeblich keinen Pass hatte und dann plötzlich doch, als es nützte, und eben nach 3 Polizeizeugen sagte "Ich werde nach einem Monat zurückkommen und Deutsche töten" dann per richterlicher Unabhängigkeit aus der Haft entlässt, dann finde ich das strukturell falsch. Wir haben ja beim LBA auch eher schlechte Karten, wenn wir ein bisschen mit "Ich bring Dich um" beim Sachbearbeiter drohen, oder? Soviel Integration muss m.E. schon sein. Mich stört also, dass hier demokratisch legitimierte Exekutive mit einer beliebigen Judikative eine AND-Verknüpfung bildet.

@Alexis (hier: Die rote Eins): Es wäre recht reizvoll, von Dir mal einen intellektuell ausentwickelten und in einer Diskussion beibehaltenen Gedanken zu lesen. M.E. ist ein Merkmal von Intellekt, eben eine eigene Position vertreten zu können, auf Gegenargumente einzugehen, die eigene Position kritisch zu reflektieren und auch zu korrigieren. Anders als Du habe ich keine intellektuelle Wertschätzung gegenüber Menschen auf der Basis, ob sie die gleiche Meinung wie ich vertreten, sondern auf der Basis, ob man sich darüber zivilisiert unterhalten kann.

3. Juni 2017: Von Wolfgang Lamminger an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +6.00 [6]

vielleicht kann mir einer der Teilnehmer dieser Runde mal erklären, wozu diese Diskussion über die deutsche Gerichtsbarkeit gut sein soll?

Es geht hier um die Kommentare zu einem Artikel des Magazins über ein Urteil in einem Rechtsstreit zwischen einer Flugschule und dem LBA; nur mal zur Erinnerung...

Verlagert Eure (mit Verlaub: unsäglich bescheuerte) Diskussion bitte in ein Forum für verhinderte Juristen oder sonstwas, aber lasst uns hier in Ruhe mit diesen Glaubens- und Politikthemen! Bitte!!

3. Juni 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Wolfgang Lamminger Bewertung: +3.67 [7]

Mit Verlaub: Dein Kommentar ist "unsäglich bescheuert". Ja, es ist offtopic. Da hast Du Recht. Was aber ganz überwiegend hier stattfindet, wenn es "offtopic" geht, ist eine ganz überwiegend von Respekt ggü. dem anderen getragenene Diskussion, die ich in keinem anderen Forum so kenne. Ich kann wenig beitragen zu Evergreens wie dem richtigen Umgang mit Lyco oder Conti - ich fliege Thielert. Ich kann auch nichts zu IFR, Aerodynamik oder EASA beitragen, was sich mit anderen Beiträgen messen könnte.

Aber erstens: Wenn Du in EDLN ein Problem hast, werde ich Dir nach Kräften helfen. Oder wenn es hier um ein Thema geht, von dem ich etwas Ahnung habe (VFR, Auslandsflüge, DA40 - so halbwegs).

Und zweitens: Wenn wir uns 3 Stunden irgendwo unterhalten müssten, weil wir am gleichen Platz gegroundet wären, fände ich es völlig langweilig, mich nur mit Dir über Flugzeuge zu unterhalten.

3. Juni 2017: Von Michael Stock an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +6.67 [7]

Mir wäre es auch lieber, wenn diese abschweifenden Diskussionen in einem anderen Bereich stattfinden würden. Da kann man sich dann gerne über alles Mögliche unterhalten.

Im PuF-Forum ist es aber der Normalfall, daß jede Diskussion sofort irgendwohin abdriftet, und das Ganze unlesbar wird. Ich suche hier jetzt ewig nach einer Antwort auf die Frage, ob das Urteil als PDF verfügbar gemacht werden kann, oder ob ich es mir auch kaufen soll. In diesem Zusammenhang ist es einfach unhöflich, eine solche Diskussion zu kapern und in eine völlig andere Richtung zu führen.

3. Juni 2017: Von  an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

@Georg

die "rote Eins" habe ich Dir gegeben, weil mich Deine wenig durchdachte Kritik an der Justiz langweilt. Vielleicht sollte auch das Bewertungssystem so geändert werden, dass jeder sieht, welche Noten man vergibt - dann musst Du das nicht manuell machen ;-)

"Intellektuell" fühle ich mich völlig außerstande, auf dieses Geschwurbel einzugehen. Ich bin schon froh, dass ich weiß, welches Querruder rauf geht wenn ich nach links steuere!

(;-))

3. Juni 2017: Von Wolfgang Lamminger an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +2.33 [3]

Georg,

ich bin Teilnehmer dieses Forums, weil ich HIER Beiträge zu den Themen Flugzeuge, Navigation, Luftrecht, EASA, IFR, VFR Cross-Country-fliegen und vieles andere zur FLIEGEREI finde, auch Berichte über Deine Flüge ins Ausland, zu Diamond-Flugzeugen und Dieselmotoren. DAS INTERESSIERT mich hier, deswegen bin ich hier!

Würde mich die Meinung diverser Personen, auch Deine Meinung, zu weltanschaulichen politischen, grundsätzlichen rechtswissenschaftlichen Fragen und anderes aus diesem Themenbereich intereessieren, würde ich garantiert andere Foren besuchen!

Und: sich nur 3 Stunden über Flugzeuge zu unterhalten, finde ich echt ziemlich kurz; ich finde es schön, dass man sich mit (echten) Gleichgesinnten Tage darüber unterhalten könnte ;-)


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