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3. September 2018: Von Chris _____ an Florian S.

Reden (so lange man kann) ist in diesem Fall natuerlich Gold. Ich hatte auch schon 2 total electrical failures und 2 Funkausfaelle in alten Clubmaschinen. Nie ein Problem bekommen. War allerdings alles VFR, und kooperativ mit ATC. (die waren auch super)

Zusammenfassend - und nachdem ich die Beitraege von Chris Timeler nochmal gelesen habe - meine ich, der Protagonist dieser Landung in Gunzenhausen hat jede Menge falsch gemacht, und es scheint ihm auch die Einsicht zu fehlen.

Ob diese Einsicht nun dadurch kommt, dass man ihm wegen einer Nebensache (I need to go visual vs cancel IFR) in einem sehr einseitig gefuehrten Gerichtsverfahren unter Ausschluss seines fliegerischen Experten/Beraters zu 1000 EUR verknackt? Statt dass er wegen genau der Fehler, die ihn in diese Situation gebracht haben, vielleicht mal nachgeschult wird? Und vorher die Lisa nicht wieder bekommt? Vielleicht sogar einen Artikel dazu in der PuF schreibt, nach der Art der "never again"-Artikel in "Flying Magazine"?

Da habe ich Zweifel.

3. September 2018: Von Chris _____ an Florian S.

Warst du damals IFR in VMC und hast wegen dem electrical failure in den 5min eine Notlage erklaert?

3. September 2018: Von Thomas Dietrich an  Bewertung: +9.00 [9]

Auch ich hatte neulich mit dem BAF zu tun.

Auf einem Schulflug mit der Silver Eagle steuerten wir die Kante des ED-R9 bei Kempten southbound an.

Die Kabinenkcontroller stand auf 9000 ft und wurde auf 13000 hochgedreht. Das Garmin 430 wurde gezoomt, sodaß die lateralen Limits deutlich zu sehen waren. Beide Höhenmesser waren auf 1013. Die Grenze zum FL130 C wurde in 9800 überflogen, wir waren die ganze Zeit mit Langen Info in Kontakt. Kein Wort vom Lotsen.

Wir waren nie im C Luftraum ohne Clearance.

6 Wochen später kommt ein Anhörungsverfahren vom BAF. Beschuldigt werde ich für: Ca 20 Sekunden im C 200ft tief. Dann schilderte ich den Fall, dann wurde eine OWI Verfahren eingeleitet. Darüber habe ich das für mich zuständige RP informiert.

Mittlerweile stellte sich heraus, daß der Narco Encoder in FL 100 ca 400 ft zu hoch anzeigt. Nachdem wir das am Boden checken und justieren wollten, hat er aber am Boden genau angezeigt. Es stellte sich dann heraus, daß der Encoder innerhalb der Druckkabine installiert war. Dies ist vom Hersteller ausdrücklich verboten. Ein renomierter Süddeutsche Avonicbetrieb hält den Einbauort trotzdem für geeignet.

Also ein weiterer Brief ans BAF mit den neuen Fakten, warum es zu einer Fehlanzeige des Mode C kommt, wenn der Cabincontroller verdreht wird..

3 Woche späte flattert eine Verwarnung vom BAF ins Haus, 50 Euro dann wird das OWi Verfahren eingestellt. Aber nur dies eine Mal, wenn ich nochmals auffällig werde dann gehts so nicht. Mein RP empfahl mir zu bezahlen, da alles andere teurer und aufwendiger wäre.

Nach weiteren 2 Woche bekomme ich nun einen Anruf vom RP. Da man ja von Anfang über diesen Fall informiert war, war es fürs RP nichts Neues und man war sehr entspannt. Das RP erhielt vom BAF ein 2 Seiten langes Schreiben, mich als Fluglehrer und Prüfer doch mal zu auditieren, denn: Ich habe in der Schilderung des Vorfalls das ED-R9 erwähnt, und das gäbe es schon lange nicht mehr. Das würde nun "Luftraum C General" heisen und als FI/ FE hätte ich die richtige Terminologie zu benutzen.

Solange dieses BAF sich so assi verhält, braucht sich die Flugicherung nicht wundern, wenn in der Nähe von C Lufträumen auf einmal der Mode C nicht mehr richtig funktioniert. Des weiteren ist zu erwägen bei N zugelassenen Maschinen den Pilot auf Anfrage des BAFs einfach nicht zu nennen. War es nicht der Syrer Abdel el Haschimi bin Kusummuk?

3. September 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

in einem sehr einseitig gefuehrten Gerichtsverfahren unter Ausschluss seines fliegerischen Experten/Beraters

Schon interessant, dass im gleichen Thread - teilweise sogar von den gleichen Leuten - dem Richter jegliche Kompetenz abgesprochen wird, weil er nicht selber Pilot ist und ihm offensichtlich von Nichtjuristen schwerste Straftaten und Grundrechtsbrüche vorgeworfen werden.

Wer den aktuellen Artikel liest kann gar nicht anders, als zu erkennen, dass das trotz aller Aufregung des AUtors völliger Unsinn ist. Die Person um die es geht war weder als Gutachter im Prozess beteiligt, noch wurde er ausgeschlossen. Der Richter hat ihn lediglich nicht am Tisch des Beklagten sitzen lassen (was völlig normal ist) und auch den Prozessbeteiligten keine Fragen stellen lassen (was erst Recht normal ist). Wir sind ja nicht mehr am Standesgericht im Mittelalter, wo der Recht bekommt, der mehr Menschen mitbringt, die für ihn schwören und auch nicht am Königlich Bayrischen Amtsgericht woch jeder Gast einfach mal Leute ins Kreuzverhör nehmen kann.

Sachverständige haben bei Gericht eine klare Rolle: Sie nehemen auf Grund ihres Sachverstands zu einer klar beschriebenen Frage gutachterlich Stellung. Hätte die Verteidigung z.B. eingewandt, dass man auf Grund des Radarplots keineswegs eine Abweichung von der Freigabe belegen könne, dann hätte sie hierfür natürlich einen Sachverständigen anführen können, dieser hätte Zugang zu den Radarplots bekommen und wäre vom Gericht befragt wurden. Dies hat in diesem Verfahren aber offenbar nicht stattgefunden!
Stattdessen wollte die Verteidigung offenbar jemanden mitbringen, der im Prozess mitschwätzt und seine allgemeine Einschätzung zum Vorgang abgibt - dafür gibt es in einem OW-/Strafverfahren aber zu Recht keinen Platz!

3. September 2018: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +12.00 [12]

Ich lese aus dem Urteil:

Wer aufgrund einer Notlage das Flugzeug sicher auf einem nicht bemannten Flugplatz landet, muss 500 € Strafe bezahlen.

Wer in einer Notlage einen Funkspruch nicht 100% korrekt wiedergibt, obwohl die Intention und die Rahmenbedingungen völlig eindeutig sind, muss 250 € Strafe zahlen.

Wer sich und seine Familie dagegen durch Spritmangel umbringt, wird nicht vor Gericht gestellt und muss keine Strafe bezahlen.

Hätte die Luftfahrtbehörde Sachverstand (beim BAF definitiv bezüglich GA nicht vorhanden) und ein Interesse an einer funktionierenden Sicherheitskultur, gäbe es eine deutliche Ansprache und vielleicht eine verpflichtende Nachschulung zu Luftrecht und Notverfahren. Das kann ja von den Kosten sogar über dem Bußgeld liegen aber es hätte vermutlich eine positive Wirkung.

3. September 2018: Von Willi Fundermann an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

"Ich lese aus dem Urteil: Wer aufgrund einer Notlage das Flugzeug sicher auf einem nicht bemannten Flugplatz landet, muss 500 € Strafe bezahlen."

Und ich lese: Wer aufgrund einer selbst verschuldeten Notlage landen muss - egal wo - und dadurch andere Menschen gefährdet ...

Dazu fällt mir dann spontan § 315a StGB ein: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ... wird bestraft ... wer als Führer eines Luftfahrzeuges durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des ... Luftverkehrs verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen ... gefährdet." Das klingt noch etwas unfreundlicher als ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit.

"Wer sich und seine Familie dagegen durch Spritmangel umbringt, wird nicht vor Gericht gestellt und muss keine Strafe bezahlen."

Wie sollte das auch gehen? Einen Toten vor ein Strafgericht stellen? Ging auch bei Herrn Lubitz u.a. nicht.

3. September 2018: Von Roland Schmidt an Achim H. Bewertung: +6.00 [6]

Hätte die Luftfahrtbehörde Sachverstand (beim BAF definitiv bezüglich GA nicht vorhanden) und ein Interesse an einer funktionierenden Sicherheitskultur, gäbe es eine deutliche Ansprache und vielleicht eine verpflichtende Nachschulung zu Luftrecht und Notverfahren. Das kann ja von den Kosten sogar über dem Bußgeld liegen aber es hätte vermutlich eine positive Wirkung.

Ich habe auch schon Mist gebaut - oh ja! Einen deutlichen Unterschied sehe ich allerdings in der Reflektion. Ich habe meinen Fehler eingesehen und in einem anschließenden Telefonat mit der DFS kleine Brötchen gebacken und mich für den Arbeitsaufwand und die Sorgen entschuldigt, die ich ihnen verursacht habe. Total nette Reaktion auf der anderen Seite - der Fall war erledigt.

Der betreffende Pilot hätte (höchst)wahrscheinlich das OWi-Verfahren abwenden können, wäre er nicht so uneinsichtig gewesen und hätte die, die ihm helfen wollten auch noch frech gefragt, was der Sch... soll. Und zieht dann auch noch vor Gericht....

3. September 2018: Von Florian S. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Wer aufgrund einer Notlage das Flugzeug sicher auf einem nicht bemannten Flugplatz landet, muss 500 € Strafe bezahlen

Sicher nicht der Flugsicherheit zuträglich ist, wenn man nur um aus seiner Weltanschauung heraus gegen Behörden zu polemisieren, falsche Behauptungen verbreitet, die nichts weiter bewirken, als andere Piloten zu verunsichern.

Daher halte ich solche Beiträge - gerade im Sinne der Flugsicherheit - für unverantwortlich.

Im Gegensatz zu Deiner Behauptung ist und bleibt richtig: Wer in einer Luftnotage auf einem geschlossenen Flugplatz landet hat genau gar nix zu befürchten! Er zahlt deswegen keine Strafe und in den überwiegenden Fällen nicht mal die normalen Landegebühren.

3. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

"Wer in einer Luftnotage auf einem geschlossenen Flugplatz landet hat genau gar nix zu befürchten! Er zahlt deswegen keine Strafe und in den überwiegenden Fällen nicht mal die normalen Landegebühren."

Solange er nicht "cancel IFR", alternativ "mayday" vergisst zu erwähnen und das Ganze dann unter Richter Horns strenge Augen kommt.

3. September 2018: Von Chris _____ an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]

"Der betreffende Pilot hätte (höchst)wahrscheinlich das OWi-Verfahren abwenden können, wäre er nicht so uneinsichtig gewesen und hätte die, die ihm helfen wollten auch noch frech gefragt, was der Sch... soll. Und zieht dann auch noch vor Gericht...."

Die Geschichte offenbart auch mal die Schwierigkeit der richtigen Bürgererziehung in demokratischen Ländern. Wo in anständig durchregierten Staaten mal eben auch Frechheiten bestraft werden können, darf man hierzulande nicht nur frech sein, sondern darf sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit auch noch verteidigen.

Also bleibt dem Richter gar nichts übrig, als die 500 EUR zu verdoppeln. Dummerweise muss er dazu eine Urteilbegründung schreiben und die an irgendwas festmachen. Und da bleibt an konkreten Punkten halt leider wenig übrig.

Denn:

Natürlich hätte der Pilot mehr tanken sollen. Aber wurde denn festgestellt, mit wieviel Sprit er abgehoben hat? Und hätte das für eine legale Flugplanung nicht gereicht?

Ist nicht verständlich, dass ein IFR-Anfänger in schlechtem Wetter bei zuckender Tanknadel arg nervös wird? Wer wäre das nicht? Muss man dann jedes Wort auf die Goldwaage legen? Und auch noch die nicht gesprochenen, aber implizierten Worte?

Fakt ist, nachdem er sich und seine Familie in dieser Lage vorgefunden hat, ist er durch ein Wolkenloch (also in VMC) sicher abgestiegen und gelandet. Und ist vielleicht ein klein wenig rechthaberisch veranlagt (sind viele auch hier im Forum) und war deshalb noch etwas knurrig gegenüber Polizei und DFS-Wachleiter.

Sorry, ich sehe die OWi nicht wirklich.

3. September 2018: Von Willi Fundermann an Chris _____

Eine "Luftnotlage" liegt ausschließlich dann vor, nachdem der PIC dies explizit erklärt hat. Und: wann er das tut , ist - Gott sei Dank - einzig und allein seine Entscheidung. Tut er es, darf er natürlich von allen einschlägigen Vorschriften abweichen. Tut er es aber nicht, kann er auch nicht die enstprechenden Privilegien in Anspruch nehmen.

3. September 2018: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Das ist tatsächlich eine wichtige Lektion: sobald man merkt, dass man nicht mehr klar denkt, sofort Mayday erklären. Lieber zehnmal zu oft als einmal zu selten.

Nur blöd, wenn man's selbst nicht merkt... (zB Hypoxia).

3. September 2018: Von  an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Eine kleinliche Auslegung von Law and Order ist es dennoch. Ich finde, dass er abgesehen vom erklären der Notlage / canceln von IFR - alles richtig gemacht hat.

Viele Piloten, Familien, Passagiere wären noch am Leben hätten andere Piloten so gehandelt.

3. September 2018: Von Sven Walter an  Bewertung: +3.00 [3]

(Antwort nur an den letzten im Fred, Bezug auf Alles)

Wenn man eine punitive Strafkultur hat und pflegt, wird das Erklären der Luftnotlage erschwert, weil man anfangen muss, sich im Cockpit Legalistisches zu überlegen, während eigentlich ausschließlich der Sicherheitsaspekt zählen sollte. Selbst wenn jemand zu optimistisch IFR geplant hat, das bleibt hängen als Lehre fürs nächste Mal. Das genau ist Just Culture - auch Selbstverbesserung durch Einsicht.

3. September 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +5.00 [5]

Im Gegensatz zu Deiner Behauptung ist und bleibt richtig: Wer in einer Luftnotage auf einem geschlossenen Flugplatz landet hat genau gar nix zu befürchten! Er zahlt deswegen keine Strafe und in den überwiegenden Fällen nicht mal die normalen Landegebühren.

Der Pilot befand sich in einer Ausnahmesituation, das ist völlig eindeutig aus den Funksprüchen und dem Handeln zu erkennen.

Fakt ist, dass im Urteil 500 € für Landen ohne Flugleiter steht und 250 € für leicht falschen Funkspruch. Das ist vollkommen absurd und kann nur in einem von GA völlig unbefleckten Behördenhirn gedeihen.

Das Ganze ist sehr konfrontativ angelegt. Es geht sofort um mögliches Fehlverhalten und mögliche Sanktionen anstatt um Luftsicherheit. Also wird man vorsichtig was man sagt und nimmt sich gleich einen Anwalt und zieht sich auf eine Verteidigungsposition zurück.

Der Lerneffekt aus der Sache ist zutiefst negativ.

3. September 2018: Von Achim H. an Thomas Dietrich Bewertung: +3.00 [3]

3 Woche späte flattert eine Verwarnung vom BAF ins Haus, 50 Euro dann wird das OWi Verfahren eingestellt. Aber nur dies eine Mal, wenn ich nochmals auffällig werde dann gehts so nicht. Mein RP empfahl mir zu bezahlen, da alles andere teurer und aufwendiger wäre.

Ich hatte wegen eines Fluges Ärger mit dem Zoll und sehr ähnliche Erfahrungen gemacht. Mir wurde ein Zollvergehen vorgeworfen und > 30,000 € angedroht. Der Vorwurf war falsch und wurde von mir schriftlich widerlegt. Daraufhin kam ein Schreiben, dass sie auf eine Verfolgung verzichten, da ich bisher nicht auffällig war etc. aber es nicht wieder vorkommen darf.

Ich habe mich sowas von sackrisch darüber geärgert, da ich korrekt gehandelt habe aber nach einer Abkühlphase auf weitere Kommunikation verzichtet, da ich ja im Ergebnis nichts bezahlen musste und auch keinen weiteren Aufwand hatte.

Das ist ein typisches Muster der Behörden. Mangelnde Kompetenz aber sofort mit OWi rumwedeln und dann niemals zugeben, dass sie falsch gelegen haben und darauf bauen, dass der Bürger die Sache loshaben will.

Ich hätte dem BAF die 50 € auch gegeben, mit der Faust in der Tasche. Diese Behörde ist wirklich ganz schrecklich. Die Nummer mit den 1 oder 2 8.33kHz-Funkgeräten ist genau wie bei der ED-R eine besondere Mischung aus Inkompetenz und Frechheit.

3. September 2018: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +2.00 [2]

"Ich finde, dass er abgesehen vom erklären der Notlage / canceln von IFR - alles richtig gemacht hat."

Dazu fällt mir nix sachliches mehr ein, außer einer Empfehlung: Vielleicht solltest Du doch nochmal - wie schon von Eric empfohlen - die Schilderung des beteiligten Lotsen lesen, deren Wahrheitsgehalt wir zunächst ebenso unterstellen müssen, wie den der vorliegenden Gerichtsreportage.

Wie Eric - m.E. völlig zu Recht - gefragt hat: "Könnte es nicht auch so gewesen sein, dass hier jemand nachhaltig, auch lange bevor der Sprit drohte auszugehen, jede mögliche Hilfe ausgeschlagen hat, einen Bock nach dem anderen schoss, und dann auch noch im Nachhinein uneinsichtig und pampig war?"

3. September 2018: Von Chris _____ an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Das Folgende soll KEIN Vorwurf an den Lotsen sein, nur Spekulation...

Hätte der Lotse auf den Kommentar des Piloten, "in Nürnberg landen kostet 700.000 EUR", antworten dürfen

"Sie befinden sich offensichtlich in einer Situation mit unklarer Spritmenge an Bord, das behandeln wir hier grundsätzlich als Notfall, da kostet Sie eine Landung gar nichts"?

Alternativ: liegt dem Lotsen die Information über die übliche Landegebühr vor? Wenn ja, hätte er die 30 EUR ja nennen können. Wenn nein, warum eigentlich nicht? Inklusive der Frage, ob es in Nürnberg 100LL gibt?

Wäre doch gut, oder?

Warum der Lotse den Spruch "in Nürnberg landen kostet ja nur 700.000 EUR" als Frechheit verbucht hat, anstatt hier die Unsicherheit eines Menschen rauszulesen, der mit dieser Unsicherheit irgendwie nicht umgehen kann?

(kennt nicht jeder von uns Kollegen/Mitarbeiter/Vorgesetzte, die in Unsicherheit unausstehlich werden?)

3. September 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +8.00 [8]

Ich finde, dass er abgesehen vom erklären der Notlage / canceln von IFR - alles richtig gemacht hat.

Ich finde, er hat so ziemlich alles falsch gemacht, bis auf die Landung am nächsten von ihm für geeignet gehaltenen Ort. Nur finde ich auch, dass man in so einer Situation das Recht hat, saublöd zu sein. Aus eigener Erfahrung weiß ich nämlich, dass man dabei saublöd wird.

3. September 2018: Von Willi Fundermann an Chris _____

"Hätte der Lotse ... antworten dürfen: Sie befinden sich offensichtlich in einer Situation mit unklarer Spritmenge an Bord, das behandeln wir hier grundsätzlich als Notfall, da kostet Sie eine Landung gar nichts"?

Nein! Nochmals: Nur der PIC bestimmt - aus gutem Grund - wann "Luftnotlage" vorliegt und wann nicht, niemand sonst, auch nicht der Lotse! Seien wir froh, dass dem so ist.

"Alternativ: liegt dem Lotsen die Information über die übliche Landegebühr vor? Wenn ja, hätte er die 30 EUR ja nennen können. Wenn nein, warum eigentlich nicht? Inklusive der Frage, ob es in Nürnberg 100LL gibt?"

Ich bin mir relativ sicher, dass der Lotse - gemessen an dem sonstigen Aufwand seiner Hilfestellung im vorliegenden Fall - diese Angaben auch noch eingeholt und übermittelt hätte - wenn er denn gefragt worden wäre! Aber die Frage kam ja offensichtlich nicht. Vermutlich, da der Pilot die Landegebühr ja bereits kannte: 700 000 €! In der Situation des Lotsen hätte ich das - nach aller vergeblichen, vorangegangenen Hilfestellung - auch als ausgesprochene Frechheit verbucht! Dass der Lotse bei seinen Hilfsangeboten zunächst von sich aus nicht primär Überlegungen zu Kosten der Landung oder der Verfügbarkeit des passenden Treibstoffes in den Vordergrund stellt, kann ich hingegen relativ gut nachvollziehen.

Aber ich denke, die Argumente sind ausgetauscht: Einige - scheinbar die Mehrheit von uns - wollen es mit einem erhobenen Zeigefinger und Belehrung bewenden lassen, während andere glauben, der Betroffene sei mit einem Bußgeld noch "gut bedient". Ich neige eben zu letzterem.

3. September 2018: Von Roland Schmidt an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Nur finde ich auch, dass man in so einer Situation das Recht hat, saublöd zu sein. Aus eigener Erfahrung weiß ich nämlich, dass man dabei saublöd wird.

Wir drehen uns doch total im Kreis. Für saublöd zu werden in Ausnahmesituationen reißt einem keiner den Kopf ab. Aber kann man - nachdem man/Familie wieder in Sicherheit ist - nicht eingestehen, DASS man saublöd war? Das muss man sich doch nicht noch gerichtlich bestätigen lassen.

3. September 2018: Von  an Achim H.

Nein, ich meinte NICHT, dass er nach dem Flug alles richtig gemacht hat. Dass er aber als er unsicher wurde die Initiative ergriff und landete - war m.E. richtig.

3. September 2018: Von Alexander Callidus an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Diese Behörde ist wirklich ganz schrecklich. Die Nummer mit den 1 oder 2 8.33kHz-Funkgeräten ist genau wie bei der ED-R eine besondere Mischung aus Inkompetenz und Frechheit

Die britischen Fliegerkollegen diskutieren im Moment gerade darüber, wann ihnen denn die dritte Tranche der Zuschüsse zur Umstellung auf 8,33 MHz-Spacing ausgezahlt wird.

3. September 2018: Von Achim Ö. an Achim H.

Hier frage ich mich ob ich das noch richtig erinnere, unabhängig von diesem Fall: Für eine Sicherheitslandung muss man doch keine Notlage erklären, oder? Und dann kann man doch auf jedem geeigneten Feld landen also auch auf einem geschlossenen Platz. Nur starten darf man dann so einfach nicht wieder, oder wie verhält sich das nochmal?

3. September 2018: Von Achim H. an Achim Ö. Bewertung: +1.00 [1]

Bei der Sicherheitslandung darf man selbst wiederstarten, muss jedoch seine Personalien bekanntgeben um eventuelle Flurschäden etc. im Nachgang zu regulieren.

Bei einer Notladung außerhalb eines Flughafens bedarf der Wiederstart einer behördlichen Genehmigung.


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