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26. Dezember 2015: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing
Hallo Michael,
Ein Schüler, der das Luftfahrzeug unter Anleitung eines Lehrberechtigten tatsächlich steuert, ist ein "Verantwortlicher Pilot in Ausbildung" bzw. Student Pilot-In-Command (SPIC). Die geflogene Zeit gilt durchaus als PIC-Zeit, sofern für bestimmte Themen nicht ausdrücklich Flugzeit NACH Erlangung einer Berechtigung gefordert wird.
Das EASA-Regelwerk ist da aus meiner Sicht nicht ganz konsistent:
In FCL.010 wird SPIC-Zeit wie folgt definiert:

[...] einen Flugschüler, der bei einem Flug mit einem Lehrberechtigten als verantwortlicher Pilot handelt, wobei der Lehrberechtigte den Flugschüler nur beobachtet und keinen Einfluss auf den Flug des Luftfahrzeugs nimmt oder diesen kontrolliert

Ist das nun die Definition eines Ausbildungsflugs zur IR-Berechtigung? Nimmt der FI hier wirklich nur eine Beobachterrolle ein und nimmt keinen Einfluss auf den Flug des Luftfahrzeugs? Bringt sich der Schüler das IFR-Fliegen quasi selbst bei? Gut, sicher Auslegungssache, aber könnte man dann auch einen PPL-Schulungsflug ggf. als SPIC loggen!?

In den AMCs ist dann unter FCL.050 definiert, wann was geloggt werden darf - was mich noch mehr verwirrt:
  1. (b) Logging of time:

(1) PIC flight time:

  1. (i) the holder of a licence may log as PIC time all of the flight time during which he or she is the PIC;

  2. (ii) the applicant for or the holder of a pilot licence may log as PIC time all solo flight time, flight time as SPIC and flight time under supervision provided that such SPIC time and flight time under supervision are countersigned by the instructor;

Demnach könnte der FI in der Tat für zumindest einen Teil der IFR-Ausbildungsstunden bestätigen, dass er nur Beobachter war und der Schüler die Zeit als PIC loggen. Komisch dann aber, dass in allen möglichen integrierten Ausbildungen fein säuberlich unterschieden wird zwischen PIC- und SPIC-Zeit...

Zu Deinem anderen Einwand: Was Du schreibst ist richtig, aber kein Widerspruch zu meiner Aussage.

"Wenn der Bewerber bereits andere Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten als in Buchstabe a Ziffer i angegeben absolviert hat, kann diese Zeit mit bis zu 15 Stunden auf die erforderlichen 40 Stunden angerechnet werden."

Korrekt, aber darum ging es in der Frage nicht. Dirk möchte ja eben, zurück in Europa, keine weitere Ausbildung machen, sondern das CB-IR auf Basis des FAA-IR erwerben.

Ich bewege mich hier aber auf dünnem Eis, denn eine entsprechende Bestimmung in der EASA-FCL konnte ich dazu nicht finden
Das ist in der EU-VO 245/2014 geregelt, und zwar in Abschnitt Aa, Nr. 8 (Fettdruck von mir):

8. Applicants for the competency-based modular IR(A) holding a Part-FCL PPL or CPL and a valid IR(A) issued in compliance with the requirements of Annex 1 to the Chicago Convention by a third country may be credited in full towards the training course mentioned in paragraph 4. In order to be issued the IR(A), the applicant shall:
    1. (a) successfully complete the skill test for the IR(A) in accordance with Appendix 7;

    2. (b) demonstrate to the examiner during the skill test that he/she has acquired an adequate level of theor­ etical knowledge of air law, meteorology and flight planning and performance (IR); and

    3. (c) have a minimum experience of at least 50 hours of flight time under IFR as PIC on aeroplanes.

Und da sind eben auch die 50 h PIC als "Flight Time under IFR" (im Gegensatz zu "Instrument Flight Time") gefordert.

Grüße
Tobias

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