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Denkt aber daran, dass die Theorie nicht erst 7 Jahre nach Ablauf der IR-Berechtigung fällig ist, sondern schon 7 Jahre nach der letzten Revalidierung (also Proficiency Check)! Das sagt FCL.625 (d), also Hard Law. Im ungünstigsten Fall kann das also schon 1 Jahr und 90 Tage vor dem Ablauf der Berechtigung sein. " AMC1 FCL.625(c) legt Empfehlungen für die praktische Auffrischung fest. Hier wird die komplette Ausbildung im Unterschied zu der Regulation 7 Jahre nach Ablauf fällig.
D.h. also, liegt die letzte Verlängerung schon mehr als 7 Jahre zurück, der Ablauf der Berechtigung aber weniger als 7 Jahre, ist die Theorieprüfung fällig aber nicht die volle praktische Ausbildung sondern es werden 3 Übungseinheiten empfohlen. Ob das so gewollt ist oder einfach handwerklich schlecht gemacht, mag ich nicht zu beurteilen.
Fest steht aber, dass ich als ATO weniger bestätige als die angegebenen Übungseinheiten in der Liste in (a)(2) im AMC wird die Lizensierung beim LBA die Berechtigung nicht wieder eintragen, auch wenn dies nur eine Empfehlung ist. (a)(1) wird nicht berücksichtigt.
Übrigens wirklich ein handwerklich schlechtes AMC: - fängt schon mit einem Copy/Paste-Fehler an, in dem eine falsche Regulation zitiert wird (FCL.740 statt 625) - Als ATO kann ich angeblich "Experience" in einem Test in einem FSTD feststellen (geht nicht, durch einen Test kann ich Skill und Knowledge feststellen, nicht Experience)
Ansonsten eigentlich so weich formuliert, dass man die Zahlen eigentlich gar nicht ernst zu nehmen bräuchte ("may be taken as guidance").
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FCL 625(d) hätte man eindeutiger formulieren können. Hier der Wortlaut:
"d) Wenn die IR nicht innerhalb der vergangenen 7 Jahre verlängert oder erneuert wurde, muss der Inhaber die Prüfung der theoretischen IR-Kenntnisse und die praktische Prüfung wiederholen."
Wenn man etwas darüber nachdenkt, stellt man Folgendes fest:
- Eine Verlängerung ist nur innerhalb der Gültigkeit (1 Jahr) möglich.
- Eine Erneuerung ist nur nach Ablauf der Gültigkeit möglich.
- Um die Theorieprüfung nicht wiederholen zu müssen, genügt eine Erneuerung innterhalb der vergangenen 7 Jahre, also innerhalb von 7 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit.
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Problem ist nur, dass man gar nicht mehr erneuern kann, wenn letzte Verlängerung mehr als 7 Jahre zurück liegt ohne die Theorieprüfung zu machen und daher die Frist nicht mehr retten kann. Vielleicht hat der Ersteller der Regulation das gar nicht so gewollt sondern wirklich gemeint, dass 7 Jahre nach Ablauf sein sollen, geschrieben hat er aber etwas anderes.
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Bitte lesen, was ich geschrieben habe. Es heißt nicht "verlängert und erneuert" sondern "verlängert oder erneuert".
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Trotz mehrfachen Lesens sehe ich immer noch nicht, wie eine Erneuerung später als 7 Jahre nach der letzten Befähigungsüberprüfung ohne Theorieprüfung möglich sein sollte. Der Theoriekurs wird allerdings nicht geforder, sondern erst im AMC als mögliche Compliance erwähnt, wenn die Berechtigung mehr als 7 Jahre abgelaufen ist. Ich kann meines Ermessens nicht schließen, dass ich, wenn ich erneuert hätte die Theorieprüfung nicht hätte machen müsssen also muss ich die Theorieprüfung zur Erneuerung gar nicht machen, da sie nach der Erneuerung nicht mehr notwendig wäre. Ich denke, so ungefähr war Deine Argumentation.
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Genauso, verstehe ich (und auch andere) das auch.
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