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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Juli 2014: Von Jan Brill an RotorHead
Wieso durcheinander? Beim SET, worunter jetzt ja auch die PA-46 mit Turbine fällt, handelt es sich m.E. um ein Classrating. Das hat die EASA auch so bestätigt. Daher steht auch ausdrücklich "Classrating" in der Remarks-Spalte.

Es gibt innerhalb des Classratings "SET(land)" nur eben eine Reihe verschiedener License Endoresements. Die EASA hatte mir dazu am 23.6. geschrieben:

The PA-46 endorsement for the PA-46-500TP (Malibu Meridian) and PA-46 Jetprop DLX is viewed as a license endorsement under the common class rating of SET(land). The same applies for the CessnaSET series of aircraft (206 A/T Soloy, 207 A/T Soloy, 208, 210) and any others shown in the list. All of these are part of the SET class rating.


viele Grüße
Jan Brill
3. Juli 2014: Von Christof Edel an Jan Brill
Mag zwar da so stehen, ist aber nicht im Sinne des Erfinders.

So sind zum Beispiel Boeing 757 und Boeing 767 ein und dieselbe Musterberechtigung. eine Unterschiedschulung ist beim Wechsel zwischen 757 und 767 erforderlich, der Lizenzeintrag ist jedoch nur die Musterberechtigung. So ist das bei allen andern Mehr-Musterberechtigungen auch.

Daß der Lizenzeintrag etwas anderes ist als einfach nur die Klassenberechtigung ist etwas ganz neues - und hat die Luftfahrtbehörde allen ernstes vor, sich alle Unterschiedschulungen melden zu lassen und neue Lizenzen herauszugeben?

Und das wichtigste, nämlich die erforderliche Berechtigung, steht in der Bemerkungsspalte.... (kopfschüttel) ich tippe eher auf etwas Massentägheit beim Umsetzen der Anweisung, die (wahrscheinlich ohnehin rechtswidrige) Musterspezifische Klassenberechtigung durch eine "echte" Klassenberecthigung zu ersetzen.

Ach ja - und wer hat eigentlich die Anweisung gegeben? Ich würde gerne einen Blumenstrauss schicken - endlich eine EASA-Regelung, die das geltende Recht zugunsten der Freiheit und nicht zur Einschänkung nutzt...

Ich vermute, daß nach etwas Praxis sich das ganze normalisiert und die Turbinen-Einmot-Klassenberechtigung genau so wie die Kolben-Mehrmot-Klassenberechtigung wird. Und Unterschiedsschulung wird dann einfach im Flugbuch eingetragen und gut is.


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