Ich habe gestern folgendes Schreiben an das LBA geschickt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
seit April ist ein EU Gesetz in Kraft, dass die IFR
Ausbildung neu regelt, zur Freude vieler Pilot der allgemeinen Luftfahrt.Dies ist Ihnen ja bekannt.
Leider warte ich seit diesem Zeitpunkt auf dem Beginn meiner
Ausbildung.
Keine der von mir kontaktierten Schulen darf bisher nach
neuer IFR Regelung ausbilden, da Ihnen die Zulassung für diese Kurse fehlt.
Da mir bisher keine Seite (weder Flugschulen noch AOPA oder
DaeC) eine Auskunft über den voraussichtlichen Start geben konnte, wende ich
mich vertrauensvoll an Sie.
Das LBA wurde mir stets als Verantwortlicher für die
Verzögerung genannt. Die Anfragen würden mit „niedrige Priorität“
abgeschmettert.
Da in unseren Nachbarländern die neue Ausbildung bereits
möglich ist, verstehe ich den Grund dafür nicht.
Bitte teilen Sie mir mit, in wie weit und wann das LBA eine
Genehmigung der Schulungsprogramme und Flugschulen vorsieht.
Ansonsten werde ich meine Ausbildung, zusammen mit zwei
Freunden, in Österreich ablegen.
Ich habe nicht vor, ein weiteres Jahr zu warten.
Unsere regionale Flugschule wurde bereits darüber informiert
und war sehr erzürnt.
Sie hat uns mitgeteilt, eine Klage gegen das LBA anzustreben
und Regress bzgl. dieser innereuropäischen Wettbewerbsverzehrung zu fordern. Dies betrifft mich allerdings nur indirekt.
Ich wollte diese Information nur der Vollständigkeit halber
an Sie weitergeben.
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen,..."
und das kam als Antwort:
"Sehr
geehrter Herr Kutzer,
es
ist uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich, Ihnen eine
Auskunft über den voraussichtlichen Genehmigungszeitpunkt über die CB-IR und
E-IR-Ausbildungen zu nennen.
Wir
können Ihnen versichern, dass die beantragten Ausbildungsprogramme für CB-IR
und E-IR inzwischen bearbeitet wurden. Allerdings sind in allen Fällen noch
Rückfragen erforderlich, so dass bis dato noch keine Genehmigungen erteilt
werden konnten.
Es
steht Ihnen selbstverständlich frei, die Ausbildungen bei europäischen ATO’s mit
entsprechender Genehmigung durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L 1
Ausbildung"