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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. März 2014: Von Othmar Crepaz an Jan Brill
Hallo, Herr Brill,

gibt es inzwischen so etwas wie eine Liste, aus welcher hervorgeht, welche Länder dem Aufschub bis 2015 zugestimmt haben? Wichtig wären die zentralen Länder D, AUT, I und CH.
Vielen Dank!
8. April 2014: Von Tim Kramer an Othmar Crepaz
Hallo Herr Crepaz,

die EASA veröffentlicht eine solche List auf der Homepage unter:

https://www.easa.europa.eu/regulations/opt-out-to-regulations.php

Diese Liste ist allerdings zuletzt im Januar aktualisiert worden und enthält somit noch nicht die möglichen Fristverlängerungen bis 2015. Mehrere Anfragen beim LBA meinerseits sind bislang unbeantwortet geblieben und auch die AOPA scheint nocht nicht mehr zu wissen. Die Rechtsunsicherheit bleibt also weiter bestehen, was insbesondere deshalb ungeheurlich ist, weil die Frist heute ausläuft. Interessant wäre auch eine Stellungnahme seitens der Versicherungen.
8. April 2014: Von Othmar Crepaz an Tim Kramer
Ich habe von der AOPA Austria in einem Nebensatz zu meiner Beitragsvorschreibung erfahren, dass die FAA-Lizenz ein weiteres Jahr ohne EASA-Lizenz gültig ist. Was aber meines Wissens länderweise geregelt ist. Ich weiß weiterhin nicht, ob Italien die Verlängerung akzeptiert.
Wenn ich aber sehe, dass die Sicherheitsorgane von Lizenzen aller Art Null Ahnung haben, mache ich mir darüber keine Gedanken und habe für alle Fälle jenes E-mail, das mir Austrocontrol schon zu Jahresbeginn geschickt hat ("Sie können mit Ihrer FAA-Lizenz weiterhin N-registrierte Flugzeuge fliegen, unabhängig von EASA....." ) bei meinen Flugunterlagen.
Zur Erinnerung (hab's, glaube ich, schon mal gepostet): Auf einem großen Flughafen in Deutschland hat eine freundliche Dame meine Lizenz sehen wollen. Ziemlich ratlos drehte sie mein Scheckkarten-Format zwischen den Fingern (auch ihre Englischkenntnisse dürften nicht sonderlich weitreichend gewesen sein) und errötete, als ich sie fragte, ob sie denn die Lizenz der weltweit größten Luftfahrer-Nation nicht kenne. Natürlich kenne sie diese und ließ mich passieren. Weil ich Zeit hatte (und das Mädl verdammt hübsch war) bedankte ich mich und machte sie darauf aufmerksam, dass sie nächstes Mal unbedingt auch zusätzlich ein Personaldokument verlangen müsse, da auf der FAA-Lizenz ja kein Lichtbild den Träger identifizieren lässt. Sie wurde noch etwas roter, zumal sich inzwischen ein (ebenso unwissender!) Kollege dazu gesellt hatte. Und weil's so prickelnd war, sagte ich den beiden noch, dass sie - genau genommen - auch mein Flugbuch mit dem Eintrag meines letzten Biannuals überprüfen müsste, da die FAA-Lizenz als solche ja unbegrenzt gültig ist, was aber nicht bedeutet, dass ich current bin. So frech war ich, weil gerade der Fall des Citation-Cowboys mit nicht vorhandener Lizenz aktuell war, der doch etwas nachdenklich gemacht hat.
8. April 2014: Von Tim Kramer an Othmar Crepaz
Ja, das Maß an Inkompetenz ist wirklich erschütternd (wenigstens war sie hübsch!).
Ich würde auch ohne Bedenken weiterfliegen, wäre da nicht das Problem mit der Versicherung. Im Falle eines Falles hätte diese ein nicht von der Hand zu weisendes Argument - Flug im europäischen Luftraum ohne eine der dafür erforderlichen Lizenzen. Daraus dürfte sich ohne größeres Problem ein kausaler Zusammenhang zum Unfall herleiten lassen und dann wird es teuer.
8. April 2014: Von Markus Doerr an Othmar Crepaz
In Frankreich wird die Luftpolizei nicht so zimperlich sein. Die sind ziemlich fit und können nicht mit den ungelernten Sicherheitsmitarbeitern auf deutschen Flughäfen verglichen werden.
Zudem ist auch auf einer JAR oder EU Lizenz kein Bild mehr.
Die Zeiten sind vorbei als die PPL noch Bild und Beiblätter hatte (lange ist es her).
15. April 2014: Von Tim Kramer an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]
Liebe Mitleidende,

nachdem ich nun mehrfach erfolglos beim LBA bzgl. Fristverlängerung für Third-Country-Lizenzinhaber angefragt habe, dachte ich mir heute, ich versuche es mal bei der EASA und siehe da - man hat mir bestätigt, dass das LBA die EASA informiert hat, von der Fristverlängerung Gebrauch zu machen. Die EASA wird dies vermutlich in den nächsten Tagen auf folgender aktualisierten Liste bestätigen:

https://easa.europa.eu/document-library/regulations/opt-out-to-regulations

Das heißt, private Flüge sind für Inhaber einer Third-Country-Lizenz zunächst bis 8. April 2015 ohne zusätzliche EASA-Lizenz weiterhin legal!!!

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