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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. November 2012: Von Peter Luthaus an Thore L.
In der AIP (GEN3.4) steht wörtlich:
"Die Luftaufsicht/Flugleitung kann im Einzelfall Ausnahmen von der vorgeschriebenen Richtung der Platzrunde zulassen. Sie ist nicht berechtigt, Flugverkehrskontrolle durchzuführen."
Und es gibt am UNKONTROLLIERTEN Flugplatz tatsächlich die Sprechgruppe: "Rechtsplatzrunde genehmigt", interessanterweise nicht "(Links-)Platzrunde genehmigt", da wohl die Ersteller der Funksprechgruppen davon ausgehen, dass die Standardplatzrunde links ist.
Es gibt allerdings keine Gruppe "Direktanflug genehmigt". Eine Gruppe "Machen Sie Direktanflug" gibt es nur bei kontrollierten Plätzen.
Also hat die Flugleitung tatsächlich das Recht, eine andere Platzrundenrichtung auf Anfrage zu "genehmigen", was nicht als Flugverkehrskontrolle zählt. Ob man das sinngemäß für einen Direktanflug erweitern kann (da dies auch eine Änderung der "Platzrundenrichtung" ist), ist nicht explizit beschrieben. Ausserdem bezieht sich alles nur auf die Richtung, nicht auf den exakten Verlauf.


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