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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. Februar 2012: Von Peter Schneider an Jan Brill
Nun möchte ich um Aufklärung bitten. Was ist denn eine ICAO-Lizenz, ausgestellt von der BRD und wen betrifft das? Ich habe JAR-FCL (PPL A), die gilt wohl weiterhin und ich sehe mich nicht betroffen.
Mit Fliegergruß (noch)
14. Februar 2012: Von Lutz D. an Peter Schneider
Hallo Peter, verzeih das Wortspiel, aber damit bist Du aus dem Schneider. Den ICAO-PPL gab es in Deutschland VOR Einführung der JAR-FCL Regeln, frag mich bitte nicht genau bis wann, ich glaube es war Mitte der 2000er Jahre. Und davor gab es den "normalen" PPL-A, den man bis 2003 in einen ICAO-PPL umschreiben konnte - ich bin da kein Fachmann, deshalb sind diese Angaben sicher ungenau, aber wenn auf Deinem aktuellen Schein "ausgestellt nach JAR-FCL" steht, dann hast Du kein Problem (jedenfalls ist Stand heute keines bekannt) und dieser Schein wird dann später wohl auf Antrag in eine EASA-Lizenz umgewandelt. Also kannst Du erstmal beruhigt weiterfliegen...
14. Februar 2012: Von Wolfgang Lamminger an Lutz D.

Hallo,

bisher gibt es zwei unterschiedliche Einstufungen einer PPL

  1. Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer
    Private Pilot Licence (Aeroplane)
    Ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO

  2. Lizenz für Privatpiloten (Flugzeug)
    Private Pilot Licence (Aeroplane)

    Ausgestellt nach den Regelungen JAR-FCL deutsch ...
    (und)
    ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO

Eine PPL nach 1) wurde vor der Einführung der JAR-FCL (01.05.2003) erworben (und keine CVFR-Ausbildung und -prüfung absolviert)

Eine PPL nach 2) wurde nach Einführung der JAR-FCL erworben oder der Inhaber hat eine ergänzende CVFR-Ausbildung und -prüfung abgelegt

Die "Kenntnisse in Funknavigation" und die "CVFR-Berechtigung" werden nach JAR-FCL gefordert, um eine PPL, die vor dem 01.05.2003 ausgestellt wurde, in eine "PPL (A) nach JAR-FCL" umzuwandeln.

Der "Alt-PPL" (nach 1) wird häufig als "ICAO-PPL" bezeichnet, auch wenn natürlich ein JAR-FCL-PPL ebenso nach den ICAO-Bestimmungen ausgestellt ist.

Wie (un)sinnig letztlich eine solche Regelung ist, geht aus JAR-FCL leider nicht hervor...

Eine dringende Forderung muss natürlich sein, dass auch nach EASA-FCL ein solcher "Alt-PPL" mindestens weiter in seinem bisherigen Rahmen gültig bleibt.

Allerdings sind eine der überflüssigsten Regelungen die (Theorie)-Ausbildung und -prüfung für CVFR, die mitunter zum No-Go für die CVFR-Prüfung für "Alt-PPL"-Inhaber werden. Aber auf diese Art wird die deutsche und weltweit einzigartige Erfindung der "CVFR-Berechtigung" noch immer künstlich am Leben erhalten.

Mein Vorschlag: CVFR-Ergänzung (§ 82 LuftPersV) ersatzlos streichen und alle PPL "nach den Richtlinien der ICAO" gleichwertig zu PPL nach JAR (EASA)-FCL machen.

Und wem das zu liberal ist: Regelung einer mehrstündigen Flugausbildung mit Bestätigung des Fluglehrers über die erfolgreiche Funknavigationsausbildung zur Umwandlung in einen vollwertigen JAR-FCL bzw. EASA-FCL-PPL und fertig.

Das Abfliegen bestimmter Höhen und Kurse sollte grundsätzlich jeder PPL-Inhaber beherschen, das Anschneiden und Abfliegen von Radialen (wie praxisrelevant ist das im VFR-Flug überhaupt wirklich?) kann auch im Rahmen der zweijährigen Übungsflüge trainiert werden. GPS-Goto-Funktion ersetzt das ohnehin schon lange. Alles andere gehört in die Ausbildung einer (modularen Strecken-)IFR-Berechtigung!

Gruß

Wolfgang

14. Februar 2012: Von Wolfgang Oestreich an Wolfgang Lamminger
Zumindest für den "normalen" FAA-PPL ohne IR gibt es derzeit noch eine nach hiesigen Maßstäben einfache Möglichkeit die Anforderungen ab April zu erfüllen.Beim LBA den Antrag auf Umschreibung der FAA Lizenz stellen. Dazu sind folgend Dinge erforderlich:
Theoretische Prüfung in Luftrecht (40 Fragen) und Menschliches Leistungsvermögen (25 Fragen) und Prüfungsflug (nicht Checkflug) mit einem von der Landesbehörde ausgesuchten Prüfer.
Neben der FAA Lizenz und entsprechendem Nachweis von 75 Stunden als PIC müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Online über das KBA)
- Medical FAA und nach JAR
- BZF und Sprachprüfung Level 4, 5 oder 6
- Behördengführungszeugnis (über das Bürgeramt)
- die allseits geliebte ZÜP
- Nachweis "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"

Also viel Rennerei bei überschaubaren Kosten. Die Umschreibung wird durch den Prüfungsflug gleichzeitig mit der Anerkennung gemacht (Rein formal müsste erst anerkannt werden, um dann umzuschreiben).

Für alle, die ein Instrument Rating haben, sieht es leider nicht so gut aus. Hier muss noch die gesamte Instrumentausbildung nach JAR gemacht werden. Dafür kann man anschließend mit Kenntnissen über den Aufbau von Auge und Ohr fast jeden Mediziner beeindrucken, oder aber Spannung, Strom und elektrische Widerstände im Funkgerät selbst berechnen, sollte man mal während des Fluges etwas zu reparieren haben.

15. Februar 2012: Von Thore L. an Wolfgang Oestreich
Also zunächst einmal ist die Einführung dieser Gesetze verschoben. Nicht nur bei uns in D, sondern wohl auch in allen anderen Staaten der EU. Die nächsten 2 Jahre also business as usual: n-reg mit FAA PPL/IR ohne EASA Lizenz. Woher ich das habe? Von meiner Versicherung: die hat bei mir nämlich deutlich mehr zu sagen als dieser Bürokratenhaufen, wo man heute nicht weiss was sie morgen wieder verbocken werden. Ich bin "FAA licence only" versichert bis sie sich bei mir melden. Gut!

2. vielleicht auch nicht unwichtige Info in dem Bereich: ein freundlicher Herr der Bezirksregierung Düsseldorf sagte mir im vertraulichen Gespräch: Fliegen nur mit FAA Lizenz ist nach Einführung der neuen Gesetzgebung nur eine OWI, und keine Straftat. Es gäbe ja eine Lizenz, nur eben eine ungültige. Das ist was anderes wie fliegen ohne Lizenz. Also so was wie falsch parken.

Und 3. gibt es immer noch die "operator" Lücke. Gut möglich, dass sich das alles noch in einen Treppenwitz verwandeln wird und wir einfach weiter machen wie bisher.




15. Februar 2012: Von Flo Re an Thore L.
Thore,

kannst Du mal Deine Versicherung fragen, ob die das Fliegen ohne gültige Lizenz auch so sieht? Ich denke hier liegt doch der Knackpunkt, dass Du zwar nur eine OWI begehst, aber vermutlich ohne Versicherungsschutz unterwegs bist...

Florian
15. Februar 2012: Von  an Flo Re
>Thore,

kannst Du mal Deine Versicherung fragen, ob die das Fliegen ohne gültige Lizenz auch so sieht?
Nee! Echt? ;-)
15. Februar 2012: Von Jan Brill an Thore L.
ein freundlicher Herr der Bezirksregierung Düsseldorf sagte mir im vertraulichen Gespräch: Fliegen nur mit FAA Lizenz ist nach Einführung der neuen Gesetzgebung nur eine OWI, und keine Straftat. Es gäbe ja eine Lizenz, nur eben eine ungültige.


Bei allem Respekt für die Bezirksregierung Düsseldorf - aber wie kommt der Mann denn auf das schmale Brett?? Die N-Lizenz ist natürlich nicht ungültig. Sie ist aber für EU-Operator allein nicht mehr ausreichend. So jedenfalls die abenteuerliche Konstruktion der EU. Und mit der muss man sich halt leider befassen. Und ob das jetzt Straftat oder OWI ist, ist eher nachrangig. Teuer wird's eh und gegroundet ist man so oder so, wenn das auffliegt.


Also zunächst einmal ist die Einführung dieser Gesetze verschoben. Nicht nur bei uns in D, sondern wohl auch in allen anderen Staaten der EU.

Sorry - aber: Wo steht das? Schweiz z.B. wird nur mit ein paar Monaten Verspätung einführen. Jedes Land, das die Einführung verschiebt muss dies der Kommission mitteilen. Nichts dergleichen ist bislang erfolgt. Nichtmal von Deutschland.


Ich möchte hier wirklich nicht schwarzmalen. Persönlich würde ich am 9.4.2012 in der Situation auch in meinen Flieger steigen. Ich möchte lediglich klar machen, dass man ab dem 8.4. als n-reg-only Lizenzinhaber ein nicht unerhebliches Risiko eingeht, solange man in der EU angesiedelt ist.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bis April 2014 irgendwelche flächigen Kontrollen der Behörden diesbezüglich gibt. Behördenvertreter mit denen ich gesprochen habe sagen sogar das Gegenteil: Man will davon erstmal die Finger lassen. Zumindest bis 2014. Das Thema ist bei den Behörden ebenfalls nicht gerade beliebt, auch wegen der Auswirkungen auf ICAO.

Aber bitte beachten: Es genügt ein frustrierter Heini. Muss nichtmal bei der Behörde sein. Ein Freak, der es eh schon lange auf "die n-regs" oder "die Amis" abgesehen hatte. Für die Anzeige genügt ein Zweizeiler. Dann geht der Fall seinen Gang... und am Ende entscheiden hochqualifizierte Super-Fach-Richter beim AG Langen oder VG Braunschweig. Und wie genau die einen solch komplizierten Fall prüfen und werten... naja - ich wollte ja nicht schwarzmalen.

MfG
Jan Brill


17. Februar 2012: Von Martin Brunkhorst an Jan Brill

Die Herrschaften,

es gibt Nachrichten aus dem Hause LBA. Bei www.LBA.de ist eine Veröffentlichung im Netz, das zu mindest die

Altersbeschränkung bis 2017 verschoben ist. (Aber nur auf deutschem Hohheitsgebiet)

Martin Brunkhorst

17. Februar 2012: Von Edmund Eggensberger an Jan Brill

Hallo Herr Brill,

ist da was dran, dass es angeblich aktuell Gespräche zwischen der EASA und der FAA gibt zur wechselseitigen Anerkennung von Lizenzen?

19. Februar 2012: Von Harr, Roger an Edmund Eggensberger
@Jan Brill Ich habe eine persönliche Bestätigung vom BAZL, dass die Übergangsfrist für die US Lizenz bis zum 8.4.2014 verlängert ist. Von dem her sollte es auch möglich sein, von den neuen Umwandlungsvorschriften profitieren zu können. Mut besten Grüssen aus der Schweiz Roger HARR
19. Februar 2012: Von Hubert Eckl an Wolfgang Lamminger
KLASSE! Danke! Den "alte PPL-A" erworben in den 80ern in Neubiberg mit dem ockerfarbigen Streifen und Foto musste ich gegen den "weißen Zettel" 2004 umtauschen. An meiner Fliegerei hat sich nix geändert ( ausser hoffentlich mit mehr Erfahrung besser geworden zu sein). Mein alter Fluglehrer hat mir seinerzeit in Sachen CVFR gesagt: " Die Berechtigung kannst Du machen, wenn Du zuviel Geld übrig hast! Gib Deine paar Kröten lieber fürs Fliegen aus. EDSN ( Neubiberg) liegt in der Kontrollzone von München Riem. Wir fliegen soviel mit Radialen, Special VFR und Requests, da lernst Du das sowieso. Und benehmen musst Du Dich mit und ohne CVFR-Eintrag, den sieht im zweifelsfrei der Controller ohnehin nicht." Selbstanzeige: Ich fliege seither völlig unbeschwert und dem Vernehmen nach fehlerfrei unter Sichtbedingungen in allen mir "freigegebenen" ( kann man das so schreiben?) Lufräumen, wenn es Spass macht und/oder sein muss.
19. Februar 2012: Von Max Sutter an Hubert Eckl
EDSN ( Neubiberg) liegt in der Kontrollzone von München Riem. Wir fliegen soviel mit Radialen, Special VFR und Requests ...

Ist da Präsens noch noch aktuell? Gefühlt wäre doch bestimmt das Plusquamperfekt zutreffender in Relation zum heutigen Zustand. Das kann doch nicht sein, dass man in München einen Flugplatz (mit Ausnahme von FJS) noch nicht totgeschlagen hat.

19. Februar 2012: Von Thore L. an Hubert Eckl
Selbstanzeige ;) ich finde auch: bis zur Klärung der Begriffe "operator", Einführung der neuen Lizenzen und deren Übergänge, der neuen IR Regelungen, und den Abkommen über die gegenseitige Änderung der Lizenzen zwischen EASA und FAA, der neuen Altersbeschränkungen und der Luxuxsteuer in Italien fliegen wir einfach alle OHNE Lizenzen. Begründung: "wenn ihr wollt, dass wir Gesetze befolgen sollen, dann macht sie bitte so, dass zunächst mal ihr selbst versteht, was ihr da tut, damit ihr uns dann zweitens erklären könnt, was wir zu tun haben." Das wir hier alles im Selbstversuch zu ergründen haben und eigentlich nur noch dann rechtlich Safe unterwegs sind, wenn wir den Flieger im Hangar lassen, ist doch ein Unding. In Zeiten, in denen wir schnurstracks auf 3 Euro pro Liter AvGas zurennen, und schon dadurch locker 25% aller Piloten verlieren, ist es echt wichtig, dass wenigstens die verbliebenen Piloten durch VÖLLIG BLÖDSINNIGE LIZENZBESCHRÄNKUNGEN wirksam am Fliegen gehindert werden. Wer von diesen Typen, die da wirksam die GA bekämpfen, hat eigentlich selbst einen Pilotenschein und nutzt einen GA Flieger, um damit wirklich von A nach B zu kommen? Vermutlich nur eine verschwindend kleine Minderheit. Und die machen die Vorschriften...
19. Februar 2012: Von Max Sutter an Thore L.

Ich verstehe nicht, wieso Helgoland nicht schon längstens die Loslösung von Deutschland erklärt und eine eigene Republik ausgerufen hat. Dann wäre die Insel nämlich in ihren Entscheidungen frei und könnte von der EASA auf bilateralem Weg nur soviel übernehmen, wie Sinn macht. Und das ist weiß Gott nicht viel, so zwei DIN-A4-Seiten dürften längstens genügen.

So etwas haben auch andere vergleichbar große (Einwohnerzahl und Fläche) Gebilde gemacht, das geht. Wie, kann man im Wikipediaeintrag über Diepflingen nachlesen. Die kurze Dauer soll nicht abschrecken. Sturmerprobte Helgoländer wären da bestimmt um Einiges zäher.

20. Februar 2012: Von Hubert Eckl an Max Sutter

Ja leider Max, Zeit ist immer nur Vergangenheit... und " wir Alten" leben dort noch mehr und mehr. Denn die Erinnerung ist das Paradies aus dem uns keiner vertreibt. Amen.

20. Februar 2012: Von Thore L. an Max Sutter

Ich verstehe nicht, wieso Helgoland nicht schon längstens die Loslösung von Deutschland erklärt und eine eigene Republik ausgerufen hat

Das liegt vor allem daran, dass die Helgoländer ihre Kriegsflotte versoffen haben. Ich erinnere mich zwar kaum noch daran, aber das ist ja eher ein Zeichen dafür, dass sich das wenigstens gelohnt hat. Manchmal muss man eben Prioritäten setzen, aber wem erzähle ich das...

6. März 2012: Von E. Jung an Thore L.

Nun habe ich eine Diskussion mit meinen Fliegerkollegen zum Thema High Performance mit o. g. Änderung. Ich habe verstanden, dass alle Änderungen nach EASA nun zum 04/2013 kommen sollen. Aber bis zum 08.04.2012 es nur noch möglich sein soll, sog. HPA recht einfach auf die Deutsche PPL umschreiben zu lassen bzw validieren zu lassen. Hintergrund ist eine vorhandene gültige PPL JAR-FCL und eine CPL mit HPA (Endorsement) und MEP US. Bisher ist es mit einer Einweisung (Endorsement) möglich, eine Turbine z. B. Meridian N-reg zu fliegen. Anscheinend gilt das ab dem 08.04.2012 nicht mehr für den EU-Luftraum.

1. Gibt es diese Umschreibung auf HPA, Turbine irgendwas auf deutschen PPL? bzw. Anerkennung der US-Linzenzen/Validationen

2. Wenn ja, was muss getan werden und bis wann? (Angeblich 6 Tage Ground + zeigen, dass man "Gas" geben kann)

3. Welche Maschinen betrifft das. SR22 ist grundsätzlich auch HPA, da über 200 PS....

Gruß und Dank

Edgar

6. März 2012: Von joy ride an E. Jung

JAR HPA ist nicht FAA HPA

im falle cirrus, zum glück (also einfach einsteigen und losfliegen - 200 PS werden hierzulande realistischer eingestuft als anderswo).
selbst ohne "lücke" zwischen april und april, wird es vermutlich schwierig
1. ein FAA HPA prinzipiell in JAR HPA "umzuschreiben" *)
2. ne malibu jetprop mit einem HPA hierzulande fliegen (braunschweig möchte gerne T/R - siehe entsprechende liste; dabei ist ein bisschen HPA theorie, ohne nachweis, ohne amtliche prüfung, bestimmt das kleinste übel)

fazit: nur auf HPA (umschreibung) bestehen, wenn man auch wirklich HPA braucht

*) ausserdem, was soll man da groß umschreiben? es geht um eine nicht (amtlich) nachzuweisende theorie, die prüfungslos einfach eingetragen wird. ob man dabei im ausland schon (theoretisches) wissen und gasgeben nachgewiesen hat, ist unerheblich

26. März 2012: Von RotorHead an joy ride
Heute teilt das LBA auf seiner Website mit, dass die EU-FCL in Deutschland um ein Jahr verschoben sind. Wie das LBA mitteilt, nutzt Deutschland die in von der EU-Kommission in Aussicht gestellte generelle Opt-Out-Phase und hat dies entsprechend der EU-Kommission gemeldet.

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