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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Januar 2012: Von reiner jäger 

Als weiterführendes Thema nach dem Unfall würde mich interessieren:

wie stellt sich die Versicherung nach dem Bericht an? Was kommt auf die Hinterbliebenen in so einem Fall zu?

Gewaltiger materieller Schaden. Forderungen von Hinterbliebenen.

Alkoholisierter Pilot.

Keine gültige Lizenz.

Fragwürdiger Nachprüfschein.

Da müssten bei der Versicherung doch theoretisch die Korken knallen, weil die sich ganz billig aus der Leistung mogeln kann. Oder?

3. Januar 2012: Von Lutz D. an reiner jäger
Beitrag vom Autor gelöscht
3. Januar 2012: Von Jan R.oth an Lutz D.
an Alle,

Vielen vermutlich bekannt, jedoch wer sich für ähnliche Berichte interessiert, sollte gerne mal die Seite der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung besuchen. Hierzu der Link:

www.bfu-web.de

Die Publikationen sind oft recht informativ. Vielleicht werden so manche Routine Fehler noch einmal sensibilisiert.

Always Happy Landings ...

Jan Roth

3. Januar 2012: Von  an reiner jäger

naja - 0,25 bromill....das ist ja nicht alloholisiert....da fliegen bei uns in bayern die spatzen schon mit werten im %bereich noch sicher! aber die vormedication scheint da auch eine rolle zu spielen!

mfg

ingo fuhrmeister

4. Januar 2012: Von Alfred Obermaier an 

Na ja wer mit 0,25 pro mille nicht alkholisiert ist, ist an Alkohol gewöhnt und verträgt auch mehr. Für das Führen von Maschinen allerdings ungeeignet. Der Mensch hat einen ständigen, systemimmanenten Alkoholpegel von bis zu 0,05 p.m (Mediziner mögen mich berichtigen). Alles darüber hinaus ist für konzentrative Aufgaben unnötig.
Kein Verständnis für die gezeigte Toleranz fürs Führen von Maschinen unter Alkoholeinfluß, oder wars nur flax.

4. Januar 2012: Von Alfred Obermaier an reiner jäger
Mit Mogeln hat das nichts zu tun.
Die Kriterien für eine Leistung durch den Versicherer sind glasklar, u.a. müssen hierfür behördliche Vorschriften und Auflagen eingehalten werden.
Vermutlich wird der Versicherer allenfalls die finanziellen Folgen für den Drittschaden, den Wald und den Passagier eine Entschädigung leisten.
Alles Weitere dürfte vom Versicherungsvertrag nicht erfasst sein.

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