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4. Januar 2012: Von Alfred Obermaier an reiner jäger
Mit Mogeln hat das nichts zu tun.
Die Kriterien für eine Leistung durch den Versicherer sind glasklar, u.a. müssen hierfür behördliche Vorschriften und Auflagen eingehalten werden.
Vermutlich wird der Versicherer allenfalls die finanziellen Folgen für den Drittschaden, den Wald und den Passagier eine Entschädigung leisten.
Alles Weitere dürfte vom Versicherungsvertrag nicht erfasst sein.

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