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Das neue Heft erscheint am 1. August
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Der steinige Weg zum Ersatztreibstoff für Avgas
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Wartung: Der längste Blitz
Nacht-Stop auf den Azoren – Übermüdet im Cockpit
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. November 2011: Von Achim H. an reiner jäger
Weil es so im Gesetz bzw. den Verordnungen steht. Die Behörde hat diese Prüfpflicht und der Prüfling die Mitwirkungspflicht. Allzu oft wird es ja nicht gemacht und die Grundlage dafür ist eine demokratische.

Zum Thema Bluetooth/WLAN: diese arbeiten in einem speziellen, international freien Frequenzband (ISM-Band) und sind durch allgemeine Zulassungsbestimmungen abgedeckt. Die Stationen des mobilen Flugfunkdienstes (so heißt das doch?) sind in strikter überwachten Frequenzbändern unterwegs und das auch mit ganz anderen Sendeleistungen.

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