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28. November 2011 Nils Kramer

Behörden: Ramp Check Bundesnetzagentur


Ramp Check auf Grefrath International

Post vom LBA aus Braunschweig oder von der DFS aus Langen sowie Briefe von der Bezirksregierung Düsseldorf, aber auch Zustellungen der Bundesnetzagentur Außenstelle Eschborn verursachen bei fast allen Piloten ein ungutes Gefühl in der Magengrube. So auch bei unserem Redakteur Nils Kramer, als ihm sein Briefträger das Kuvert der Bundesnetzagentur in die Hand drückte.


Das Herz schlägt etwas schneller, als ich den Brief öffne. Was will die Bundesnetzagentur von mir?

Über dem Kopf des ganzseitig bedruckten Formbriefs schwebt beeindruckend hoheitlich der Bundesadler. Die Nachricht kommt aus Eschborn, aufgegeben in der Elly-Beinhorn-Str. 2. Ich muss an die alte Dame denken, Gott hab sie selig, und hoffe, dass von ihr nichts Bedrohliches ausgeht.

Im Fettdruck ist zu lesen:

Prüfung von Funkfrequenzen Ihre Frequenzzuteilung Luftfunkstelle(n): Eintragungszeichen des Luftfahrtzeuges


Überwachungswagen der Bundesnetzagentur.
© Nils Kramer 
Weiter im Text heißt es, dass man beabsichtige, in den kommenden vier Wochen die in oben genannter Frequenzzuteilungsurkunde enthaltenen Nutzungsparameterr bzw.Angaben unter anderem durch Messungen an den Funkanlagen zu prüfen. Die Prüfung umfasst einen technischen und einen verwaltungsmäßigen Teil. Es ist erforderlich, dass die Frequenzzuteilungs-/Genehmigungsurkunde bereit liegt. Danach folgt noch der Wink mit dem Zaunpfahl:

Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, nicht angemeldete Funkanlagen noch vor der Prüfung nachzumelden, Ihre Funkanlagen rechtzeitig zu warten und gegebenenfalls in Stand setzen zu lassen, um Ihnen somit Unannehmlichkeiten und Kosten zu ersparen. Weitere Informationen über die rechtliche Grundlage der Prüftätigkeit und deren möglichen Folgen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Die Anlage ist für Otto Normalbürger im reinsten Hochamtsdeutsch ein purer Quell der Information. Es wird erklärt, dass nur die störungsfreie und effiziente Frequenznutzung durch bestimmte Kriterien und die Überwachung derselbigen entsprechend §§ 55 ff.
Telekommunikationsgesetz gewährleistet werden könne. Um die Prüfung vornehmen zu können, benötige man weiter die Gesetze Fernmeldeanlage FAG, bzw. den TKG 1996 in Verbindung mit § 150 Abs. 3 TKG. Alles paletti?

Zur Steigerung der allgemeinen Verwirrung heißt es weiter: Gemäß § 142 Abs. 1 Ziffer 6 TKG in Verbindung mit der Frequenzgebührenverordnung (FGebV Abschnitt C der Anlage zu §1 Abs. 1) werden Gebühren für Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen §§ 55 ff. des TKG erhoben.“ Großzügig erklärt die Bundesnetzagentur, dass dies nicht eine Bestrafung für pflichtwidriges Verhalten sei, sondern nur dazu diene, die der Bundesnetzagentur entstandenen Kosten nach dem Verursacherprinzip abzugelten.

Dabei komme es auf ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nicht an. Nein, die Bundesnetzagentur will so die Belastung der übrigen Funkteilnehmer und der Steuerzahler vermeiden. Ein ehernes Prinzip, man sollte aber nicht weiter lesen. Etwas kleiner gedruckt, folgt der Stinkefinger auf dem Fuß: „Unabhängig von der Gebührenpflicht kann ein Verstoß gegen das TKG auch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.“ Damit der nun so informierte Flugfunkteilnehmer auch direkt weiß, um wie viel seine Fliegerkasse bei irgendwelchem Verschulden, ob nun mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit, zur Ader gelassen wird, lautet die letzte Information: Lfd.Nr. C 1 Gebührentatbestand, Gebühr in Euro 25 bis 1.500 !


Prüfungstermin am Prüfungsort


Lustiges Geräterätseln mit den Amtsleuten.
© Nils Kramer 
Der Wind ist ruhig, der Himmel nicht zu erkennen. Leichte Nebelschwaden wabern über das satte Grün der Landebahn des Verkehrslandeplatzes Grefrath Niershorst EDLF, idyllisch gelegen in der Niersniederung am Niederrhein. Noch vor 10:00 Uhr Ortszeit, dem gewünschten Prüfungstermin, treffe ich vorort ein, um gegebenenfalls vorbereitende Arbeiten wie Aushallen der Cessna und was sonst noch gewünscht wird vorzunehmen. Um diese Uhrzeit, bei diesem Wetter, liegt eine beängstigende Ruhe über den Platz. Lediglich das zeitweilige Krächzen der wohl genährten Platzkrähen zerreißt die Stille.

Doch dann sehe ich ihn. Den robusten und unverwüstlichen weißen VW Bully, auf dessen Dach ein beeindruckendes Richtantennen-Equipment positioniert ist. Und dann kommen sie auf mich zu, die glorreichen Drei, Prüfer der Bundesnetzagentur. Nach freundlicher Begrüßung und Vorstellung werde ich beruhigt. Kein Aushallen ist nötig, keine Inbetriebnahme und kein Funken. Meine schwache Batterie, ich meine natürlich die meines Flugzeuges, kann somit geschont werden. Nach dem Überreichen meiner Urkunde mit Frequenzzuteilung zum Betreiben einer Luftfunkstelle an die Prüfer und dem kurzen, aber intensiven Studium des Prüfberichtes elektronischer Ausrüstung, begeben wir uns gemeinsam in den neuen Hangar, wo mein Flugzeug sicher und trocken untergebracht ist.

Kaum habe ich die Türen geöffnet, beginnt unter Zuhilfenahme einer Maglite ein heiteres Geräteraten. Nach gut zehn Minuten intensiver Suche sind auch die letzten Geräte identifiziert und für korrekt befunden. Das gesamte Procedere erfolgte in Teamwork. Ein Techniker liest vor, der zweite identifiziert das Gerät und der dritte ältere Ingenieur überwacht den Vorgang. Mir wird erklärt, dass die jüngeren Mitarbeiter noch in diesem, von ihnen angewandten Verfahren geschult werden. Nach gut 15 Minuten ist der Spuk vorbei. Man beglückwünscht mich, dass alles, was ich so an Elektronik im Flugzeug habe, korrekt angemeldet ist. Kosten werden auf mich nicht zukommen. Mir fällt ein Stein vom Herzen, alle Bedenken und Ängste waren unnötig. Die Obrigkeit hat ihre Schuldigkeit getan und der Pilot kann gehen.

Fragen bleiben trotzdem offen:

• Welchen Nutzen brachte diese Aktion?

• Wie hoch waren die Kosten dieser Aktion?

• Wer bezahlt die Zeche?
Natürlich WIR, die Steuerzahler!


  
 
 




28. November 2011: Von Peter Wertz an Nils Kramer

Die Piloten kann die Agentur - was sind das eigentlich für Agenten ?- gut drangsalieren. Aber wehe es benutzt mal einer ein chinesisches Walki - Talki ohne deren Segen : sofort Strafe. Nur die Fernsehfrequenzen können die nicht mal sauber trennen.Millionen Zuschauer haben ein verschneites Bild !!!

https://www1.wdr.de/themen/digital/fernsehempfang100.html

28. November 2011: Von Hans-Georg Pauthner an Peter Wertz

Na ja, dieses Procedere müssen andere Betreiber von Funkstellen auch über sich ergehen lassen. Im Prinzip sind dies die alten Funkstörmesstrupps des ehemaligen Fernemeldetechnischen Zentralamtes der Bundespost. Lizensierte Funkamateure haben diese Überprüfung auch ab und zu zu ertragen. Außerdem hat man vor ca. 15 Jahren sich eine zusätzliche Gebühr einfallen lassen. Eine EMV-Abgabe, weil man ja als Funker die "Umwelt" belastet, indem man elektromagnetischen "Smog" verbreitet. Ich denke, dies war eine Überprüfung nach Papierlage, die Zertifikate der Jahresnachprüfungen verglichen mit den tatsächlich installierten Geräten im Flieger. Hat der Prüftrupp den ELT 406 auch gefunden und in Augenschein, oder gar in Betrieb genommen ?

29. November 2011: Von reiner jäger an Hans-Georg Pauthner

Das sehe ich aber anders. Ich kapiere nicht, warum ich mir zumuten lassen muß. daß ich soundsolange meine Zeit Opfern muß um meine korrekten Zustände zu überprüfen. Mein Flieger geht in die Werft zur jährlichen Überprüfung. Wenn da was nicht stimmt, dann sind da amtlich anerkannte Prüfer, die das feststellen und beheben lassen. Warum muß ein Flugzeughalter darüber hinaus dem LBA und jetzt der auch noch der Funkbehörde gegenüber explizit seine Ordnung nachweisen? Das ist OK, wenn zufällige Checks auf Flugplätzen im Betrieb gemacht werden. Da kann man auch gleich schauen, ob der Pilot besoffen ist. Im KFZ Bereich gilt das doch genauso. Ich kann jederzeit in eine Verkehrskontrolle geraten. Dann muß ich meine Papiere nachweisen, die Reifen, vieleicht die Lampen und der Alkoholspiegel werden gecheckt. Wenn keine Mängel zu erkennen ist - OK, weiterfahren, ansonsten stillegen, oder beheben. Aber daß ich zwischen den Hauptuntersuchungen beim TÜV nochmal irgendwo hinfahren muß weil sichs irgend jemand anmaßt mich nochmal drangsalieren zu wollen, um zu überprüfen ob das überprüfte rechtmäßig ist. Das ist unvorstellbar.

Übrigens hab ich auch ein Handy, das sogar mit Bluetooth-Funk und ein WLAN auch. Ist doch sonderbar, daß dieser billige Importkram der funkt einfach so akzeptiert wird, aber die Flugzeughardware, die sowieso gecheckt wird, die ist verdächtig. Ich könnt kotzen!

29. November 2011: Von joy ride an reiner jäger
vielleicht hat nils eine eigene camo und ein selbst entworfenes programm? wenn nicht, bin ich genauso entrüstet
29. November 2011: Von reiner jäger an joy ride

Mir kommt das eben einfach vor, wie viele einzelne kleine Nadelstiche. Und immer wieder schwingt mit, daß alles was mit Fliegerei zu tun hat von vorne herein verdächtig ist und gar nicht genug gecheckt und überprüft werden kann. Als ob wir alles konspirative Outlaws wären........

Das hat man gut gelernt. Früher war man drüben verdächtig, wenn man nicht in det Partei war, oder Westkontakte hatte. Heute wird das umgesetzt, wenn man nicht angepasst ist und statt öffentlicher Verkehrsmittel individuell reist. Die Spitze des suspekten ist da eben das individuell gesteuerte Flugzeug.

Ausserdem: die Überprüfung fand in der Halle, am ruhenden Flugzeug statt. Was geht jemanden an, was mit dem Flieger ist, wenn er nicht fliegt. Man kann ihn ja als Kulisse für einen Film hernehmen und dazu einen Flux-Kompensator einbauen. Oder man kann spasseshalber einen anderen Motor einbauen um zu scheuen ob er passen würde, weil man vielleicht mal die Zulassung betreiben will. Nur fliegen, das darf er nur vorschriftsmässig. Und das ist ja auch vollkommen in Ordnung. Da sagt ja auch keinen was gegen stichprobenartige Prüfungen.

29. November 2011: Von Achim H. an reiner jäger
Weil es so im Gesetz bzw. den Verordnungen steht. Die Behörde hat diese Prüfpflicht und der Prüfling die Mitwirkungspflicht. Allzu oft wird es ja nicht gemacht und die Grundlage dafür ist eine demokratische.

Zum Thema Bluetooth/WLAN: diese arbeiten in einem speziellen, international freien Frequenzband (ISM-Band) und sind durch allgemeine Zulassungsbestimmungen abgedeckt. Die Stationen des mobilen Flugfunkdienstes (so heißt das doch?) sind in strikter überwachten Frequenzbändern unterwegs und das auch mit ganz anderen Sendeleistungen.
29. November 2011: Von Hans-Georg Pauthner an reiner jäger

Ich will das Vorgehen der Bundesnetzagentur nicht verteidigen, sondern nur eine Erklärung für die Vorgehensweise liefern.

Ansonsten kann man sehr leicht die Begründung "ergooglen" z.B. mit der Eingabe "Betreiben einer Flugfunkstelle".

Dann erhält man beispielsweise solche Fundstellen:

https://www.luftverkehr.de/index.php?option

oder auch einen Antrag zur Anmeldung / Nachmeldung von Flugfunkausrüstung:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/FrequenzzuteiliungAntraegeHinweise/Flugfunk/FlugfunkDownloadId10497doc.doc?__blob

Wie gesagt nur als Erklärung, nicht als Verteidigung für die von der Bundesnetzagentur gewählte bürokratische Vorgehensweise.







1 / 1




FlugfunkDownloadId10497doc.doc
Text File | 146.0 kb | Details




29. November 2011: Von reiner jäger an Hans-Georg Pauthner

Neeeneeeee. Daß Gesetze und verordnungen, wenn sie eingehalten werden sollen, auch überprüft gehören, das ist vollkommen klar. Ich frag mich nur, ob das nicht ein bischen serviceorientierter geht. Zum Beispiel könnten die fragen, wann der nächste Werftebsuch ansteht. Also maximal ein Jahr. Dann kann man das alles ganz ohne Extraaufwand für den Kunden machen. Bei begründeten Verdachtsfällen natürlich auch ausserhalb.

Ansonsten eben überraschende Ramp-Checks. Die paar Minuten, die das Prozedere da gedauert hat, kann man auch so schnell ansetzen. Daß geht dann schnell und schmerzfrei. Aber eben das wirds wohl sein: ES SOLL NICHT SCHMERZFREI SEIN. Man muß sich ja im Klaren sein, wer man ist. Pilot = üblicher Verdächtiger.

Ob das aber was bringt, ist die andere Frage. Ich kenne eine Infofrequenz, die hat am Platz den denkbar grottigsten Funk. Man versteht am Rollhalt stehende Flugzeuge immer einwandfrei, aber die Info fast nicht. Da wurde zwar auch schon gemessen und getan, der Platzbetreiber ist wohl auch nicht glücklich, aber es bringt alles nichts. Hauptsache die Papierlage stimmt.

2. Dezember 2011: Von  an Nils Kramer
Mann, Leute!
Über welche Nichtigkeit regen wir uns hier mal wieder künstlich auf!

Sicher, jedes in der EU zugelassene Flugzeug wird heute von einer CAMO überwacht, und die prüft auch jedes Jahr die Avionik inlcusive korrekter Anmeldung bei der Bundesnetzagentur.
Deswegen hat die Bundesnetzagentur aber trotzdem das Recht, stichprobenartig Funkanlagen zu überprüfen.
Das hat die Agentur im beschriebenen Fall schriftlich vorher mitgeteilt und hat noch eine Frist für eventuell noch zu behebende Versäumnisse eingeräumt. Von einem "Ramp Check" kann überhaupt keine Rede sein.
Die Herren waren da ja vor Ort dann auch sehr wohlwollend und wohl auch ein wenig neugierig.

Wo ist also das Problem?

Die Dezember-Ausgabe von "PuF" ist ein absolutes Highlight, mein Kompliment an die Redaktion!
Super Beiträge, die jeden Motorflug-Piloten und Flugzeughalter angehen!

Dieser eine Beitrag jedoch kommt mir vor wie ein Lückenfüller.
Oder soll da skandalsüchtige Klientel befriedigt werden?
So nach dem Mottor:"Da hat doch mal wieder eine Behörde es gewagt, einen Piloten zu überprüfen, noch dazu ein PuF Redaktionsmitglied oder eine andere der Redaktion nahe stehende Person"
Mit solchen Beiträgen (noch dazu vorab für alle im Internet lesbar) tut sich PuF und damit der ganzen GA in Deutschland keinen Gefallen.
Irgendwie hat das ganze in meinen Augen was infantiles.
Man kann ja darüber berichten, aber ich würde es bei einer sachlichen Schilderung bewenden lassen und nicht gleich einen Angriff auf die GA in Deutschland seitens der Behörden wittern.

Henning Dammann-Emden
2. Dezember 2011: Von Max Sutter an 
Wenn eine Behörde eine Kontrolle, die im Rahmen der Verfahren ohnehin vorgenommen und dokumentiert werden muss, und die mit amtlichem Segen versehen ist, mit Voranmeldung in einer andern Form nochmals durchführt, dann beweist sie nur, dass sie zuwenig zu tun hat und ihr im Büro fad ist.

2. Dezember 2011: Von Achim H. an Max Sutter
Meist führen diese Damen und Herren nur aus, was in Gesetzen und Verordnungen steht und haben da wenig Gestaltungsspielraum. Gesetze und Verordnungen macht der Souverän.

Ist doch schön, wenn Leute extra anreisen um einen Flieger anzuschauen, das erfüllt jeden Halter mit Stolz!

Es gibt ja schöne Willkür-Schikane-Skandale, die PuF regelmäßig anprangert, aber dieser Bericht ist ein Rohrkrepierer, da stimme ich dem Vorredner zu.
2. Dezember 2011: Von Juergen Baumgart an Max Sutter
...die vielen Nadelstiche tun halt Akupunktur-Fetischisten scheinbar nicht weh....

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