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29. November 2011: Von reiner jäger an Hans-Georg Pauthner

Das sehe ich aber anders. Ich kapiere nicht, warum ich mir zumuten lassen muß. daß ich soundsolange meine Zeit Opfern muß um meine korrekten Zustände zu überprüfen. Mein Flieger geht in die Werft zur jährlichen Überprüfung. Wenn da was nicht stimmt, dann sind da amtlich anerkannte Prüfer, die das feststellen und beheben lassen. Warum muß ein Flugzeughalter darüber hinaus dem LBA und jetzt der auch noch der Funkbehörde gegenüber explizit seine Ordnung nachweisen? Das ist OK, wenn zufällige Checks auf Flugplätzen im Betrieb gemacht werden. Da kann man auch gleich schauen, ob der Pilot besoffen ist. Im KFZ Bereich gilt das doch genauso. Ich kann jederzeit in eine Verkehrskontrolle geraten. Dann muß ich meine Papiere nachweisen, die Reifen, vieleicht die Lampen und der Alkoholspiegel werden gecheckt. Wenn keine Mängel zu erkennen ist - OK, weiterfahren, ansonsten stillegen, oder beheben. Aber daß ich zwischen den Hauptuntersuchungen beim TÜV nochmal irgendwo hinfahren muß weil sichs irgend jemand anmaßt mich nochmal drangsalieren zu wollen, um zu überprüfen ob das überprüfte rechtmäßig ist. Das ist unvorstellbar.

Übrigens hab ich auch ein Handy, das sogar mit Bluetooth-Funk und ein WLAN auch. Ist doch sonderbar, daß dieser billige Importkram der funkt einfach so akzeptiert wird, aber die Flugzeughardware, die sowieso gecheckt wird, die ist verdächtig. Ich könnt kotzen!

29. November 2011: Von joy ride an reiner jäger
vielleicht hat nils eine eigene camo und ein selbst entworfenes programm? wenn nicht, bin ich genauso entrüstet
29. November 2011: Von reiner jäger an joy ride

Mir kommt das eben einfach vor, wie viele einzelne kleine Nadelstiche. Und immer wieder schwingt mit, daß alles was mit Fliegerei zu tun hat von vorne herein verdächtig ist und gar nicht genug gecheckt und überprüft werden kann. Als ob wir alles konspirative Outlaws wären........

Das hat man gut gelernt. Früher war man drüben verdächtig, wenn man nicht in det Partei war, oder Westkontakte hatte. Heute wird das umgesetzt, wenn man nicht angepasst ist und statt öffentlicher Verkehrsmittel individuell reist. Die Spitze des suspekten ist da eben das individuell gesteuerte Flugzeug.

Ausserdem: die Überprüfung fand in der Halle, am ruhenden Flugzeug statt. Was geht jemanden an, was mit dem Flieger ist, wenn er nicht fliegt. Man kann ihn ja als Kulisse für einen Film hernehmen und dazu einen Flux-Kompensator einbauen. Oder man kann spasseshalber einen anderen Motor einbauen um zu scheuen ob er passen würde, weil man vielleicht mal die Zulassung betreiben will. Nur fliegen, das darf er nur vorschriftsmässig. Und das ist ja auch vollkommen in Ordnung. Da sagt ja auch keinen was gegen stichprobenartige Prüfungen.

29. November 2011: Von Achim H. an reiner jäger
Weil es so im Gesetz bzw. den Verordnungen steht. Die Behörde hat diese Prüfpflicht und der Prüfling die Mitwirkungspflicht. Allzu oft wird es ja nicht gemacht und die Grundlage dafür ist eine demokratische.

Zum Thema Bluetooth/WLAN: diese arbeiten in einem speziellen, international freien Frequenzband (ISM-Band) und sind durch allgemeine Zulassungsbestimmungen abgedeckt. Die Stationen des mobilen Flugfunkdienstes (so heißt das doch?) sind in strikter überwachten Frequenzbändern unterwegs und das auch mit ganz anderen Sendeleistungen.
29. November 2011: Von Hans-Georg Pauthner an reiner jäger

Ich will das Vorgehen der Bundesnetzagentur nicht verteidigen, sondern nur eine Erklärung für die Vorgehensweise liefern.

Ansonsten kann man sehr leicht die Begründung "ergooglen" z.B. mit der Eingabe "Betreiben einer Flugfunkstelle".

Dann erhält man beispielsweise solche Fundstellen:

https://www.luftverkehr.de/index.php?option

oder auch einen Antrag zur Anmeldung / Nachmeldung von Flugfunkausrüstung:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/FrequenzzuteiliungAntraegeHinweise/Flugfunk/FlugfunkDownloadId10497doc.doc?__blob

Wie gesagt nur als Erklärung, nicht als Verteidigung für die von der Bundesnetzagentur gewählte bürokratische Vorgehensweise.







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FlugfunkDownloadId10497doc.doc
Text File | 146.0 kb | Details




29. November 2011: Von reiner jäger an Hans-Georg Pauthner

Neeeneeeee. Daß Gesetze und verordnungen, wenn sie eingehalten werden sollen, auch überprüft gehören, das ist vollkommen klar. Ich frag mich nur, ob das nicht ein bischen serviceorientierter geht. Zum Beispiel könnten die fragen, wann der nächste Werftebsuch ansteht. Also maximal ein Jahr. Dann kann man das alles ganz ohne Extraaufwand für den Kunden machen. Bei begründeten Verdachtsfällen natürlich auch ausserhalb.

Ansonsten eben überraschende Ramp-Checks. Die paar Minuten, die das Prozedere da gedauert hat, kann man auch so schnell ansetzen. Daß geht dann schnell und schmerzfrei. Aber eben das wirds wohl sein: ES SOLL NICHT SCHMERZFREI SEIN. Man muß sich ja im Klaren sein, wer man ist. Pilot = üblicher Verdächtiger.

Ob das aber was bringt, ist die andere Frage. Ich kenne eine Infofrequenz, die hat am Platz den denkbar grottigsten Funk. Man versteht am Rollhalt stehende Flugzeuge immer einwandfrei, aber die Info fast nicht. Da wurde zwar auch schon gemessen und getan, der Platzbetreiber ist wohl auch nicht glücklich, aber es bringt alles nichts. Hauptsache die Papierlage stimmt.


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