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29. November 2011: Von Hans-Georg Pauthner an reiner jäger

Ich will das Vorgehen der Bundesnetzagentur nicht verteidigen, sondern nur eine Erklärung für die Vorgehensweise liefern.

Ansonsten kann man sehr leicht die Begründung "ergooglen" z.B. mit der Eingabe "Betreiben einer Flugfunkstelle".

Dann erhält man beispielsweise solche Fundstellen:

https://www.luftverkehr.de/index.php?option

oder auch einen Antrag zur Anmeldung / Nachmeldung von Flugfunkausrüstung:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/FrequenzzuteiliungAntraegeHinweise/Flugfunk/FlugfunkDownloadId10497doc.doc?__blob

Wie gesagt nur als Erklärung, nicht als Verteidigung für die von der Bundesnetzagentur gewählte bürokratische Vorgehensweise.







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FlugfunkDownloadId10497doc.doc
Text File | 146.0 kb | Details




29. November 2011: Von reiner jäger an Hans-Georg Pauthner

Neeeneeeee. Daß Gesetze und verordnungen, wenn sie eingehalten werden sollen, auch überprüft gehören, das ist vollkommen klar. Ich frag mich nur, ob das nicht ein bischen serviceorientierter geht. Zum Beispiel könnten die fragen, wann der nächste Werftebsuch ansteht. Also maximal ein Jahr. Dann kann man das alles ganz ohne Extraaufwand für den Kunden machen. Bei begründeten Verdachtsfällen natürlich auch ausserhalb.

Ansonsten eben überraschende Ramp-Checks. Die paar Minuten, die das Prozedere da gedauert hat, kann man auch so schnell ansetzen. Daß geht dann schnell und schmerzfrei. Aber eben das wirds wohl sein: ES SOLL NICHT SCHMERZFREI SEIN. Man muß sich ja im Klaren sein, wer man ist. Pilot = üblicher Verdächtiger.

Ob das aber was bringt, ist die andere Frage. Ich kenne eine Infofrequenz, die hat am Platz den denkbar grottigsten Funk. Man versteht am Rollhalt stehende Flugzeuge immer einwandfrei, aber die Info fast nicht. Da wurde zwar auch schon gemessen und getan, der Platzbetreiber ist wohl auch nicht glücklich, aber es bringt alles nichts. Hauptsache die Papierlage stimmt.


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