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14. September 2011: Von Thore L. an 

Jetzt wollte ich grade Wolff anworten, und habe mir dazu noch mal die ICAO Chicago Convention reingezogen. Da ist mir bei dem uns hier betreffenden Paragrafen was aufgefallen:

32b sagt ja:

Each contracting State reserves the right to refuse to
recognize, for the purpose of flight above its own territory,
certificates of competency and licenses granted to any of its
nationals by another contracting State.

Also jetzt mal ganz woertlich genommen: heisst das nicht, dass unsere FAA Lizenz trotz EASA Verbots in zB Frankreich gelten muss? Demnach duerfte ja eine auslaendische Behoerde mir als Nicht-Staatsbuerger die Anerkennung der Lizenz gar nicht verweigern, weil ja ansonsten 32a gilt, der besagt:


The pilot of every aircraft and the other members of the
operating crew of every aircraft engaged in international navigation
shall be provided with certificates of competency and
licenses issued or rendered valid by the State in which the
aircraft is registered.

Meinungen?

14. September 2011: Von Olaf Musch an Thore L.
Könnte dann Deutschland Dir die Anerkennung der FAA-Lizenz in Deutschland verweigern? Frei nach dem Motto: Im schlimmsten Fall kann mit mit einer FAA-Lizenz in ganz EASA-Land außer dem Heimatstaat eine N-Maschine fliegen?

Olaf
14. September 2011: Von  an Olaf Musch
Selbst wenn D die Lizenz verweigert, macht das wenig, wenn man eine EASA Lizenz hat, da diese in D gültig ist und die FAA ausdrücklich erlaubt,das N-Flugzeuge auch nur mit einer "örtlichen" Lizenz (deutsche EASA) geflogen werden darf. Dumm wird es dann nur mit reinen FAA Lizenzen.
14. September 2011: Von Thore L. an Olaf Musch

Ja, genau das ist die Frage. Das lese ich daraus, oder? Jetzt brauche ich doch eigentlich nur noch einen Wohnsitz in... sagen wir mal Andorra.

*lach*

14. September 2011: Von Thore L. an 
Wolff, schon klar dass es Dir egal ist. Ich will aber kein EASA IFR machen, und so wie mir geht es auch vielen anderen... Und fuer die waere das vielleicht eine Loesung ;)

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