Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. April 2010: Von Peter Wertz an Jan Brill
"Der Trick: Die Maschinen fliegen im Sichtflug unter der Aschewolke"

Ist das wirklich so? Sind sie nicht gerade dort in denangeblich kontaminierten Höhen?

Sigmet heute:

"601
WVDL31 EDZF 200545
EDGG SIGMET 02 VALID 200700/201300 EDZF-
EDGG LANGEN FIR VA ERUPTION MT EYJAFJALLAJOKULL LOC N6338 W01937
VA CLD OBS AT 0600Z SFC/FL200 ENTIRE FIR
FCST 1200Z VA CLD SFC/FL200 ENTIRE FIR
FCST 1800Z VA CLD SFC/FL200 ENTIRE FIR
FCST 2400Z VA CLD SFC/FL200 ENTIRE FIR"

Und dazu die passende Notams:

"A1291/2010

EDGG EDWW EDMM
from: 2010/04/19 07:51 until: 2010/04/22 12:00 EST
DUE TO SIGNIFICANT VOLCANIC ACTIVITY FROM VOLCANO EYAFJALLAJOKULL,
ICELAND, VFR FLIGHTS ARE STRONGLY ADVISED TO MONITOR THE RELEVANT
GERMAN SIGMETS, ASHTAMS AND NOTAMS. DETAILED INFORMATION CAN BE
OBTAINED FROM DFS AIS-C AND FLIGHT INFORMATION SERVICE. ACCORDING TO
ICAO EUR DOC 019 (VOLCANIC ASH CONTINGENCY PLAN EUR REGION) A NUMBER
OF HAZARDS TO AIRCRAFT ENCOUNTERING VOLCANIC ASH CLOUDS MAY BE
OBSERVED. IT HAS TO BE NOTED, THAT THE CONTAMINATED AREA MUST NOT
NECESSARILY BE VISIBLE. THE RESPONSIBILITY TO CONDUCT A FLIGHT RESTS
WITH THE PILOT-IN-COMMAND.
FOR ALL IFR FLIGHTS, ATC WILL NOT ISSUE CLEARNCES TO TRAFFIC
PENETRATING CONTAMINATED AREAS BASED ON THE ACTUAL SIGMET
INFORMATION
SFC up to UNL"


###-MYBR-###sowie:

###-MYBR-###"A1325/2010

EDWW EDGG EDMM
from: 2010/04/19 21:09 until: 2010/04/20 00:00 EST
IN RESPECT TO THE CURRENT SIGMET FOR GERMAN AIRSPACE DFS WILL ISSUE
IFR CLEARANCES FOR FLIGHTS WITHIN UIR RHEIN NW OF LINE 5622N01316E
- 5218N01032E ABOVE FL350.

IN RESPECT TO THE CURRENT SIGMET FOR GERMAN AIRSPACE DFS WILL ISSUE
IFR CLEARANCES FOR FLIGHTS WITHIN FIR BREMEN SW OF LINE 5659N01157E -
5419N01124E - 5457N01713E AT OR ABOVE FL200.

IN RESPECT TO THE CURRENT SIGMET FOR GERMAN AIRSPACE DFS WILL ISSUE
IFR CLEARANCES FOR FLIGHTS WITHIN FIR BREMEN NW OF LINE 5622N01316E -
5218N01032E - 5158N00050E AT FL250 AND ABOVE.

IN RESPECT TO THE CURRENT SIGMET FOR GERMAN AIRSPACE DFS WILL ISSUE
IFR CLEARANCES FOR FLIGHTS WITHIN FIRS LANGEN AND MUNICH AT
OR ABOVE FL200.

PILOTS ARE REMINDED THAT IN ACCORDANCE WITH THE CURRENT SIGMET THE
AIRSPACE BELOW THE RESTRICTIONS MENTIONED ABOVE IS CONSIDERED TO BE
CONTAMINATED WITH VOLCANIC ASH. IFR FLIGHTS HAVE TO BE CONDUCTED AT
PILOTS OWN RISK, SHOULD THE NECESSITY OCCUR TO DESCEND BELOW THE
RESTRICTIONS MENTIONED ABOVE DUE TO ACFT MALFUNCTIONS.

BASED ON THE SIGMET FORECAST, ATFCM MEASURES HAVE BEEN IMPLEMENTED
UNTIL TUESDAY MORNING 0600 OR 1200 RECPECTIVELY. AIRCRAFT OPERATORS
ARE ADVISED THAT THE SITUATION MAY CHANGE ON SHORT NOTICE DUE TO
CHANGES IN THE WEATHER SITUATION."
###-MYBR-###

Wenn die Airlines gezwungen werden , CVFR in den kontaminierten Höhen im unteren Luftraum zu bleiben , weil es keine IFR-clearance gibt , werden sie gerade dort unnötig lange der "Asche" ausgesetzt. Viel besser wäre es doch , mit IFR-clearance zügig in die Höhe zu steigen , weil dort angeblich alles frei ist.

Im übrigen : Dank und Respekt für die struckturierte Analyse und Zusammenfassung der gegenwärtigen Situation.
20. April 2010: Von alexis von croy an Peter Wertz
Was mich mehr interessieren würde, ist die rechtliche Lage bzgl dieser "VFR"-Flüge. Folgende Aspekte könnte man mal durchleuchten:
- was, wenn im Anflug auf MUC Wolken durchflogen werden müssen? (Meines Erachtens illegal) Im Grund könnte man hieraus einen ganz schönen Zirkus machen. Säße ich in einem VFR-Airliner, der im Sinkflug durch die Wolken geht, könnte ich als fachkundiger IFR-Pilot der LH ziemliche Schwierigkeiten machen ...
- was ist mit der Speed Restriction? Diese wird garantiert nicht eingehalten, kann aber m.E. nicht einfach "außer Kraft" gesetzt werden, das sie GA-Flüge gefährdet.
- Was, wenn sich das Wetter auch nur marginal verschlechtert?

VORGESTERN kam mir in der Nähe von Zürich in FL70 ein Gleitschirmflieger entgegen. ...

Gruß###-MYBR-###Alexis
###-MYBR-###
20. April 2010: Von  an Peter Wertz
Gestern abend wegen Nachtdienst fern gesehen. Bezahlten Qualitätsjournalismus im deutschen Fernsehen genossen. Erst Beckmann mit den "Experten" der Luftfahrt. Ein weinerlicher Flugsicherungschef "was sollen wir denn machen, heul!" ging ja noch, als Hunold dem geneigten Zuschauer dann das Thema CVFR näher bringen wollte, wurde es aber echt bizarr. Der HAMMER kam aber danach, als Gaby Bauer im Nachtmagazin des deutschen Fernsehens im Gespräch mit einem weiteren "Luftfahrt-Experten-Reporter am Frankfurter Flughafen allen Ernstes erklärte, Zitat: "Flüge nach Sicht mit Passagieren sind verboten!"
Leute, geht's noch? Ich stimme ja wirklich ungern und selten in das übliche Gejammere ein, aber hier zeigt sich mal wieder, daß wir in der Mittelmäßigkeit ersaufen werden. Können die Jungs vom ARDZDF nicht mal kurz vorher mit Herrn Brill telefonieren? Wenn ich die Wahl hätte, würde ich die Zahlung der GEZ-Gebühren einstellen; Leistung nicht erbracht. Weiter so, Deutschland!
20. April 2010: Von alexis von croy an 
Grundsätzlich stimmt es, dass Airline-Flüge mit Passagieren VFR verboten sind - und ob diese "Ausnahmegenehmigung" rechtens ist, wird sich zeigen. Richttig spannend wird es wenn zum ersten Mal Bewölkung aufzieht ...

Alexis
20. April 2010: Von Jan Brill an alexis von croy
Grundsätzlich stimmt es, dass Airline-Flüge mit Passagieren verboten sind - und ob diese "Ausnahmegenehmigung" rechtens ist, wird sich zeigen... das ergibt sich aus den Betriebshandbüchern der einzelnen Flugbetriebe. Nicht jede Airline unterliegt dieser Einschränkung und auch nicht überall (wie wollte man sonst z.B. den JFK-Parkway-Visual fliegen oder den Expressway-Visual nach LGA?)

§22a(1) LuftVO legt für Gewerblich+Pax > 14 Tonnen lediglich fest, dass nur gestartet und gelandet werden darf wenn "für die Anflüge Instrumentenanflugverfahren festgelegt sind;"

Über die Nutzung derselben macht die Vorschrift keine Aussage und selbst davon darf nach Absatz (2) unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen wertden. No big deal.

Die CVFR-Nummer ist aber natürlich eine Hilfskonstruktion, das ist klar. Hier kann man schon verstehen wieso der ein oder andere Luftfahrt-Experte da im Live-Interview ins Trudeln gerät.

Die Argumentation der VC, dass ein Luftraum entweder sicher ist oder nicht, greift jedoch auch zu kurz. Der Grund wieso die VFR-Flüge von der Beschränkung nicht betroffen sind ist ja, dass man in VMC der bösen Aschewolke ausweichen kann.
Demnach sind nicht sichtbare Konzentrationen ohnehin keine Gefahr, was uns wiederum auf den kleinen aber feinen Unterschied zwischen "ash cloud" und "contaminated area" zurückführt ...

In der Praxis wird sowieso geflogen wie immer: Als am Samstag die Leerflüge nach EDDF rein sind waren die Funkverfahren die üblichen, bis auf:
"cleared simulated ILS 07 left ."
viele Grüße
Jan Brill
20. April 2010: Von alexis von croy an Jan Brill
Hallo

ok, der JFK-Express ;-) Da war wohl nicht das Thema ...DAs genehmigte Betriebshandbuch der LH jedenfalls untersagt VFR-Flüge mit Passagieren.

Und was ist mit den 250 KIAS? Diese Regelung kann "einfach so" außer Kraft gesetzt werden? Finde ich in etwa so sinnvoll wie das "ausnahmsweise Aussetzen der Verkehrsregeln" auf der Straße...

.. und was, wenn Wolken im Anflugweg sind? Meine Meinung: Garantiert illegal.

Grüße
AvC
20. April 2010: Von Gerhard Uhlhorn an 
Ja, und die Presse, die bei diesem Thema so versagt, wird auch bei anderen Themen nicht besser sein.

Und wenn die Themen zu Politik und Wirtschaft von ähnlicher „Qualität“ sind – und was anderes kann man nicht erwarten – dann weiß man auch, dass Massenmedien nur der Unterhaltung und der Propaganda dienen, nicht aber seriös berichten.
20. April 2010: Von Jan Brill an alexis von croy
.. und was, wenn Wolken im Anflugweg sind? Meine Meinung: Garantiert illegal. Ja, wenn’s wolkig wird, dann wird die Sache wirklich spannend! So wie’s aussieht hat sich das Thema aber in ein paar Stunden eh’ erledigt, da dann normal nach IFR weitergeflogen werden kann.

Und an die 250 Indicated muss man sich eben halten, da bleibt auch Zeit für’s rausschauen ...

Alles in allem finde ich die Sichtfliegerei unter den gegebenen Wetterbedingungen jetzt nicht sonderlich riskant. Für heute CAVOK über EDDF bis Anschlag. Glück gehabt.

viele Grüße,
Jan Brill
21. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Jan Brill
Nur kurz zu "Nicht jede Airline unterliegt dieser Einschränkung und auch nicht überall (wie wollte man sonst z.B. den JFK-Parkway-Visual fliegen oder den Expressway-Visual nach LGA?)"

Es ist ein gängiger Irrtum dass Sichtanflüge mit VFR gleichzusetzen wären. Wenn eine Freigabe für einen Sichtanflug erfolgt ist zwar der CMDR für die Hindernisfreiheit verantwortlich, mit VFR hat das aber nichts zu tun sondern es bleibt IFR, genauso wie ein circling approach der ebenso einen ausgedehnten Sichtanflugteil hat, mit Minimum weit unter (company) VMC. Auch IFR unter VMC ist möglich.
21. April 2010: Von Jan Brill an Flieger Max L.oitfelder
... richtig, mir ist klar, dass diese Verfahren unter einem IFR-Flugplan ablaufen. Oft genug gemacht. Ebenso wie ein Visual Approach. Trotzdem wird hier nach Sicht navigiert und ggf. auch nach Sicht in Eigenverantwortung der Crew gestaffelt (Vis. Approach).
Es ging mir in dem Beispiel darum zu zeigen, dass nach Sicht zu fliegen nicht unbedingt etwas Exotisches, Ungewöhnliches oder per se Riskantes ist und dass es bei den Einschränkungen in den Betriebshandbüchern Ausnahmen und Abstufungen gibt.

Frage: Die Sylvester-Rundflüge der AUA über Wien: Laufen die VFR?

viele Grüße,
jb
21. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Jan Brill
Nein, auch bei AUA gilt "IFR mit Passagieren an Bord", NightVFR gibts schon gar nicht.

Für besondere Zwecke (zB Demonstrations-/Vorführflüge) kann es unter Auflagen Genehmigungen für VFR geben, aber auch hier ohne Passagiere.

Schade eigentlich ;-)

LG
21. April 2010: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
... hier ohne Passagiere.

Schade eigentlich ;-)


Flug AF 296 war z.B. so einer mit Passagieren. Das war eigentlich auch schade.
21. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Schade auch dass

..bei dem von Ihnen zitierten Flug im Elsass ziemlich viel (zum Teil aus Unkenntnis) falsch gemacht wurde

..ich nicht weiss was Sie mir mit diesem posting mitteilen möchten? Zu den erwähnten Auflagen gehört nämlich sicherlich NICHT das Deaktivieren von Sicherheitssystemen.
21. April 2010: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Sie denken zu weit. Ich wollte nur auf Ihr "Schade eigentlich" reagieren.

Jedenfalls war es in Habsheim ein Vorführflug - unglücklicherweise mit Passagieren. Es hatte dort im Prinzip keiner der Verantwortlichen die Absicht, das Flugzeug zum Absturz zu bringen.
21. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Das "schade" bezog sich auf den Umstand dass viele Flugbegeisterte gern einen Low-Pass in einem Airbus mitmachen würden, früher haben wir das ja regelmässig gemacht, allerdings nicht nach VFR sondern im Rahmen unserer Österreichrundflüge als IFR-Anflug mit anschliessendem Low-Pass.
21. April 2010: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Leider (ist man versucht zu sagen) machen Paxe zu vielen Spezialeinlagen der Crew gute Miene oder haben sogar echten Spaß daran. Zumindest so lange, wie sie das feste Vertrauen haben, der PF (den sie immer mit dem Captain gleichsetzen) beherrsche sein Metier perfekt.
21. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Solange sich die "Spezialeinlagen" (copyright Sutter) auf erlaubte Standardverfahren mit ATC-Freigabe beschränken hält sich der "Nervenkitzel" in Grenzen, gesteuerte Rollen und Messerflug zählt nicht zum Standardrepertoire eines Linienflugs.

Auch das Ausfahren des Fahrwerks zählt nicht unbedingt zu den riskanteren Manövern und wird weltweit mehrmals täglich durchgeführt.

Dagegen sehe ich in der GA regelmässig Beispiele für "Spezialeinlagen" die die Grenze zum Leichtsinn bzw. Vorsatz schon überschritten haben, aber das ist jetzt schon sehr offtopic und sicherlich auch Ihnen nicht unbekannt.
21. April 2010: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Dazu braucht es keiner Basis-Akrobatik-Figuren, schon gar nicht mit einem Airliner. Da würde es sich nur zeigen, dass die meisten Life-Jackets unter dem Sitz hundslausig befestigt sind.

Es genügt schon, wenn gewisse kommerzielle Flieger beim tiefen Vorbeiflug an der Eigernordwand ihren Ehrgeiz daran setzen, dass die Paxe ohne Fernglas unterscheiden können, ob die Bergsteiger bei der Brotzeit in der Spinne Red Bull oder Ovomaltine trinken.

Bei normalen GA-Fliegern ist es trotz aller Appelle in den Flugschulen schon notorisch, dass etwa jeder Zwanzigste anläßlich der tiefen Steilkurve bei Onkel Theodor's Ferienhäuschen gleich sein Fluggerät mitten in der Botanik abwirft. Dass man sowas noch CFIT nennt, ist natürlich paradox, denn Controlled ist das meistens nicht mehr so richtig ...

18 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang