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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. April 2010: Von Jan Brill an alexis von croy
Grundsätzlich stimmt es, dass Airline-Flüge mit Passagieren verboten sind - und ob diese "Ausnahmegenehmigung" rechtens ist, wird sich zeigen... das ergibt sich aus den Betriebshandbüchern der einzelnen Flugbetriebe. Nicht jede Airline unterliegt dieser Einschränkung und auch nicht überall (wie wollte man sonst z.B. den JFK-Parkway-Visual fliegen oder den Expressway-Visual nach LGA?)

§22a(1) LuftVO legt für Gewerblich+Pax > 14 Tonnen lediglich fest, dass nur gestartet und gelandet werden darf wenn "für die Anflüge Instrumentenanflugverfahren festgelegt sind;"

Über die Nutzung derselben macht die Vorschrift keine Aussage und selbst davon darf nach Absatz (2) unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen wertden. No big deal.

Die CVFR-Nummer ist aber natürlich eine Hilfskonstruktion, das ist klar. Hier kann man schon verstehen wieso der ein oder andere Luftfahrt-Experte da im Live-Interview ins Trudeln gerät.

Die Argumentation der VC, dass ein Luftraum entweder sicher ist oder nicht, greift jedoch auch zu kurz. Der Grund wieso die VFR-Flüge von der Beschränkung nicht betroffen sind ist ja, dass man in VMC der bösen Aschewolke ausweichen kann.
Demnach sind nicht sichtbare Konzentrationen ohnehin keine Gefahr, was uns wiederum auf den kleinen aber feinen Unterschied zwischen "ash cloud" und "contaminated area" zurückführt ...

In der Praxis wird sowieso geflogen wie immer: Als am Samstag die Leerflüge nach EDDF rein sind waren die Funkverfahren die üblichen, bis auf:
"cleared simulated ILS 07 left ."
viele Grüße
Jan Brill
20. April 2010: Von alexis von croy an Jan Brill
Hallo

ok, der JFK-Express ;-) Da war wohl nicht das Thema ...DAs genehmigte Betriebshandbuch der LH jedenfalls untersagt VFR-Flüge mit Passagieren.

Und was ist mit den 250 KIAS? Diese Regelung kann "einfach so" außer Kraft gesetzt werden? Finde ich in etwa so sinnvoll wie das "ausnahmsweise Aussetzen der Verkehrsregeln" auf der Straße...

.. und was, wenn Wolken im Anflugweg sind? Meine Meinung: Garantiert illegal.

Grüße
AvC
20. April 2010: Von Jan Brill an alexis von croy
.. und was, wenn Wolken im Anflugweg sind? Meine Meinung: Garantiert illegal. Ja, wenn’s wolkig wird, dann wird die Sache wirklich spannend! So wie’s aussieht hat sich das Thema aber in ein paar Stunden eh’ erledigt, da dann normal nach IFR weitergeflogen werden kann.

Und an die 250 Indicated muss man sich eben halten, da bleibt auch Zeit für’s rausschauen ...

Alles in allem finde ich die Sichtfliegerei unter den gegebenen Wetterbedingungen jetzt nicht sonderlich riskant. Für heute CAVOK über EDDF bis Anschlag. Glück gehabt.

viele Grüße,
Jan Brill
21. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Jan Brill
Nur kurz zu "Nicht jede Airline unterliegt dieser Einschränkung und auch nicht überall (wie wollte man sonst z.B. den JFK-Parkway-Visual fliegen oder den Expressway-Visual nach LGA?)"

Es ist ein gängiger Irrtum dass Sichtanflüge mit VFR gleichzusetzen wären. Wenn eine Freigabe für einen Sichtanflug erfolgt ist zwar der CMDR für die Hindernisfreiheit verantwortlich, mit VFR hat das aber nichts zu tun sondern es bleibt IFR, genauso wie ein circling approach der ebenso einen ausgedehnten Sichtanflugteil hat, mit Minimum weit unter (company) VMC. Auch IFR unter VMC ist möglich.
21. April 2010: Von Jan Brill an Flieger Max L.oitfelder
... richtig, mir ist klar, dass diese Verfahren unter einem IFR-Flugplan ablaufen. Oft genug gemacht. Ebenso wie ein Visual Approach. Trotzdem wird hier nach Sicht navigiert und ggf. auch nach Sicht in Eigenverantwortung der Crew gestaffelt (Vis. Approach).
Es ging mir in dem Beispiel darum zu zeigen, dass nach Sicht zu fliegen nicht unbedingt etwas Exotisches, Ungewöhnliches oder per se Riskantes ist und dass es bei den Einschränkungen in den Betriebshandbüchern Ausnahmen und Abstufungen gibt.

Frage: Die Sylvester-Rundflüge der AUA über Wien: Laufen die VFR?

viele Grüße,
jb
21. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Jan Brill
Nein, auch bei AUA gilt "IFR mit Passagieren an Bord", NightVFR gibts schon gar nicht.

Für besondere Zwecke (zB Demonstrations-/Vorführflüge) kann es unter Auflagen Genehmigungen für VFR geben, aber auch hier ohne Passagiere.

Schade eigentlich ;-)

LG
21. April 2010: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
... hier ohne Passagiere.

Schade eigentlich ;-)


Flug AF 296 war z.B. so einer mit Passagieren. Das war eigentlich auch schade.
21. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Schade auch dass

..bei dem von Ihnen zitierten Flug im Elsass ziemlich viel (zum Teil aus Unkenntnis) falsch gemacht wurde

..ich nicht weiss was Sie mir mit diesem posting mitteilen möchten? Zu den erwähnten Auflagen gehört nämlich sicherlich NICHT das Deaktivieren von Sicherheitssystemen.
21. April 2010: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Sie denken zu weit. Ich wollte nur auf Ihr "Schade eigentlich" reagieren.

Jedenfalls war es in Habsheim ein Vorführflug - unglücklicherweise mit Passagieren. Es hatte dort im Prinzip keiner der Verantwortlichen die Absicht, das Flugzeug zum Absturz zu bringen.
21. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Das "schade" bezog sich auf den Umstand dass viele Flugbegeisterte gern einen Low-Pass in einem Airbus mitmachen würden, früher haben wir das ja regelmässig gemacht, allerdings nicht nach VFR sondern im Rahmen unserer Österreichrundflüge als IFR-Anflug mit anschliessendem Low-Pass.
21. April 2010: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Leider (ist man versucht zu sagen) machen Paxe zu vielen Spezialeinlagen der Crew gute Miene oder haben sogar echten Spaß daran. Zumindest so lange, wie sie das feste Vertrauen haben, der PF (den sie immer mit dem Captain gleichsetzen) beherrsche sein Metier perfekt.
21. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Solange sich die "Spezialeinlagen" (copyright Sutter) auf erlaubte Standardverfahren mit ATC-Freigabe beschränken hält sich der "Nervenkitzel" in Grenzen, gesteuerte Rollen und Messerflug zählt nicht zum Standardrepertoire eines Linienflugs.

Auch das Ausfahren des Fahrwerks zählt nicht unbedingt zu den riskanteren Manövern und wird weltweit mehrmals täglich durchgeführt.

Dagegen sehe ich in der GA regelmässig Beispiele für "Spezialeinlagen" die die Grenze zum Leichtsinn bzw. Vorsatz schon überschritten haben, aber das ist jetzt schon sehr offtopic und sicherlich auch Ihnen nicht unbekannt.
21. April 2010: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Dazu braucht es keiner Basis-Akrobatik-Figuren, schon gar nicht mit einem Airliner. Da würde es sich nur zeigen, dass die meisten Life-Jackets unter dem Sitz hundslausig befestigt sind.

Es genügt schon, wenn gewisse kommerzielle Flieger beim tiefen Vorbeiflug an der Eigernordwand ihren Ehrgeiz daran setzen, dass die Paxe ohne Fernglas unterscheiden können, ob die Bergsteiger bei der Brotzeit in der Spinne Red Bull oder Ovomaltine trinken.

Bei normalen GA-Fliegern ist es trotz aller Appelle in den Flugschulen schon notorisch, dass etwa jeder Zwanzigste anläßlich der tiefen Steilkurve bei Onkel Theodor's Ferienhäuschen gleich sein Fluggerät mitten in der Botanik abwirft. Dass man sowas noch CFIT nennt, ist natürlich paradox, denn Controlled ist das meistens nicht mehr so richtig ...

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