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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. November 2008: Von  an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

dass für einen normalen Landeplatz der ICAO Annex 14 keine Relevanz hat, sondern das besagte alte NfL gültig ist ist ja bereits besprochen worden.

In meinen Augen hat die Erteilung des FoFL mit haargenauen Vorgaben der Behörde rein versicherungs- sprich haftungsmäßige Gründe, oder um es auf den Punkt zu bringen:
Jeder Behördenbescheid hat nur den einen Grund, nämlich die Verantwortung einer Genehmigung oder Erlaubnis am besten zu 100% auf den Antragsteller abzuwälzen, nach dem Motto "Hätten Sie sich an unsere Vorgaben gehalten, dann wäre nichts passiert!".

Was man unbedingt juristisch klären sollte, ist doch vielmehr die Tatsache, dass das Einsetzen eines FL oder BfLA in Deutschland seitens der Behörden zum selbstverständlichen Grundzustand bzw. Grundbestandteil einer Betriebsgenehmigung für einen Flugplatz geworden ist, obwohl es dafür keinen verbindlichen rechtlichen Grund gibt, denn:

In §29 Abs. 2 LuftVG steht:
----------------------------
"(2) Die Luftfahrtbehörden KÖNNEN diese Aufgaben auf andere Stellen übertragen oder sich anderer geeigneter Personen als Hilfsorgane für bestimmte Fälle bei der Wahrnehmung der Luftaufsicht bedienen."
----------------------------

Man beachte: "können" und "für bestimmte Fälle"

Das dies mittlerweile der festzementierte Regelfall ist, scheint man in den Luftämtern dieser Republik noch nicht gemerkt zu haben...

Es gibt keinen vernünftigen, und schon gar nicht rechtlich wasserdichten, Grund, den FL oder BfL als Voraussetzung für den Flugbetrieb als oberste Vorgabe festzulegen.

Es fährt mir schließlich auch nicht ständig ein Notarztwagen und eine Feuerfahrzeug auf der Autobahn hinterher, weil ja schließlich mal was passieren könnte...

So etwas zählt zum normalen Lebensrisiko!

###-MYBR-###Grüße,
TS
3. November 2008: Von Kai-Olav Roscher an 
Hallo Thomas,

der §29 LuftVG ist imho der falsche Ansatz und wird auch nicht bundesweit als Referenz herangezogen. Er regelt nämlich die Luftaufsicht und die findet an Plätzen OHNE Luftaufsichtsstelle nicht statt. Aber auch DIESE Plätze sind vom Flugleiter-, oder nennen wir es lieber: Personalanwesenheitszwang betroffen.

Der Fachausschuss hat scheinbar wirklich ausschliesslich auf die NfL zum Feuerlösch- und Rettungswesen Bezug genommen, von daher ist eine juristische Abklärung bzgl. des §29 LuftVG nicht sinnvoll, weil ein ständiger Bezug (beispielsweise an Sonderlandeplätzen ohne Luftaufsichtsstelle) nicht praktiziert wird.

Mit freundlichen Grüssen,
Kai-Olav Roscher.
3. November 2008: Von  an Kai-Olav Roscher
Hallo Kai,

stimmt in gewisser Hinsicht, aber eben auch nicht ganz...

Beispiel:
§70 LuftVG:
"Die Luftaufsichtsstelle oder auf Flugplätzen die Flugleitung darf:
zum Zwecke der Erfüllung der Ihr nach §29 Abs. 1 dieses Gesetzes zugewisenen Aufgaben (...)"

Aus der o.g. Formulierung geht klar hervor, dass der §29 auch bzw. in bestimmten definierten Bereichen auch auf die Flugleitung zutrifft.

Schließlich spricht der Gesetzestext auch von "geeigneten Personen" und NICHT von Luftaufsichtspersonal. Somit sind beide Personengruppen gemeint.

Dies macht auch Sinn, da im Abs. 1 des §29 im 1. Satz steht:
"Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Luftfahrt ist Aufgabe der Luftfahrtbehörden. (...)"

Und diese können gemäß Abs. 2 bestimmte Aufgaben an "geeignete Personen" übertragen.

Im Hinblick z.B. auf den ordnungsgemäßen Zustand der Flugbetriebsflächen etc. ist der Platzhalter vertreten durch den Flugleiter zuständig und auch verantwortlich.
Dies gilt vor allem auch für die Einsatzbereitschaft des Rettungs- und Feuerlöschgerätes.

Insofern ist der FL auch nach §29 LuftVG voll mit im Boot!

###-MYBR-###Grüße,
TS
3. November 2008: Von Kai-Olav Roscher an 
Hallo Thomas,

ich sehe das mit den geeigneten Personen anders, ich denke dass hier absolut Bezug auf die BfL genommen wird, aber darüber müssen wir glaube ich nicht lang diskutieren, denn der Fachausschuss hat ja explizit auf die bewusste NfL verwiesen und nicht auf das LuftVG.

Ist auch prinzipiell nicht entscheidend, vielmehr würde mich wirklich interessieren, wieso Straubing auf eine Klage verzichtet, wenn man sich eines etablierten Verfahrens beraubt sieht. War das Verfahren vielleicht nicht so schmerzfrei und bewährt, oder hat man vielleicht bereits eine juristische Vorprüfung vorgenommen, die nicht so günstig ausgefallen ist?

Das sind Informationen, die den Halter des Platzes, den Herr Brill sucht möglicherweise interessieren könnten, bevor er den Rechtsweg einschlägt.

Mit freundlichen Grüssen,
Kai-Olav Roscher.
4. November 2008: Von Jochen Keltsch an Kai-Olav Roscher
Hallo Leute,
aktuell kann ich berichten, dass die Luftfahrtbehörden, hier Luftamt Nordbayern sehr kooperativ sind. Unser Aeroclub Hof e.V. hat nun neu außerhalb der Betriebszeit des Regionalflughafens Hof-Plauen die Erlaubnis zum Starten und Landen. Einzige, wie ich meine, sinnvolle Auflage, ein eingewiesenes Vereinsmitglied muß am Platz sein. Start- und Landeszeit notieren, Telefonbereitschaft und Bedienung des Rettungsfahrzeuges muß gewährleistet sein.
Ich schreibe diesen Artikel aus meiner 2. Heimat Canada B.C.. Hier herschen natürlich andere, für Deutsche unvorstellbar traumhafte, fliegerische Zustände. Auch nachts, 7x Funktaste drücken und die Bahnbeleuchtung geht an. Natürlich ohne Flugleiter!
Das Flugleiterunwesen haben uns in Deutschland die Nazis eingebrockt. Die wollten damals wissen ob nicht vielleicht Juden ohne ihr Wissen ausgeflogen werden. Übrigens ist so ein Gesetz in Deutschland auch das Schornsteinfegergesetz oder der Kirchensteuereinzug durch die Betriebe. Eingeführt auch vom damaligen Innenminister Heinrich Himmler. Eine Schande, dass wir noch heute unter diesen Nazi-Gesetzen und Verordnungen leiden müssen. Nirgendwo in der Welt gibt es solche unsinnigen Gesetze wie bei uns in Deutschland.
4. November 2008: Von Thomas Borchert an Jochen Keltsch
> Einzige, wie ich meine, sinnvolle Auflage, ein eingewiesenes Vereinsmitglied muß am Platz sein. Start- und Landeszeit notieren, Telefonbereitschaft und Bedienung des Rettungsfahrzeuges muß gewährleistet sein.

Warum dies im ersten Absatz schreiben - und dann im zweiten überzeugend darlegen, wie unsinnig diese Auflage ist?
4. November 2008: Von Kai-Olav Roscher an Jochen Keltsch
Ich frage mich, was verschiedene Mitmenschen erreichen wollen indem sie ständig, wenn es um das Thema Flugleiterei geht, diesen unseligen Nazi-Bezug aus der Schublade ziehen.

Denkt wirklich irgendjemand, dass es in der Auseinandersetzung mit Behörden zielführender ist, unsachlich auf die jeweiligen Behördenvertreter loszugehen, anstatt ideologiebefreit und auf strikt sachlicher Ebene Argumente und Erfahrungswerte vorzubringen?

Herrn Brills grösstes Verdienst im Rahmen der Publikation "PuF" ist es, den unsäglichen "Teegen-Stil" abgeschafft zu haben, den sich so mancher Schreiber hier so gerne wieder wünscht. Man darf sich fragen, ob es das Ziel dieser Menschen ist, wirklich etwas zu erreichen, oder ob man nur ´mal wieder "Dampf ablassen" will.

Im übrigen, Herr Keltsch, geht es genau darum, dass eben KEINE Person mehr am Platz sein soll, wenn ausserhalb der Betriebszeiten gestartet oder gelandet wird. Die Fragen, die sich hierzu stellen sind, ob die Behörden hier den Argumenten der Befürworter folgen, UND nicht zuletzt, ob die Platzhalter einen Flugbetrieb ohne Anwesenheit eines Vertreters wünschen. Nach meiner Erfahrung liegt der Knackpunkt zu einem nicht unerheblichen Anteil in letzterer Frage.

Mit freundlichen Grüssen,
Kai-Olav Roscher.
4. November 2008: Von Alexander Stöhr an Kai-Olav Roscher
Der Nazi-Bezug ist historisch korrekt, jedoch muß man verstehen, daß die Nazis nicht alles erfunden haben, was sie verbrochen haben. Ebenso ist es nicht besonders nationalsozialistisch, die Abflugzeiten von Flugzeugen zu notieren. Es hat auch m.E. wenig mit Blockwartmentalität zu tun, auch wenn ich manchmal selbst daran glauben mag.

Ich werfe eine gewagte These in den Raum; ich behaupte, die Kontrolle durch eine Luftaufsicht (irgendwelcher Art) rührt aus der Meinung vieler, die Sicherheit des Verkehrs mit Luftfahrzeugen sei zwingend an die Interaktion mit Stellen am Boden verknüpft. Wieso ist es sonst zu erklären, daß PPL-Inhaber auf unkontrollierten Flugplätzen so bereitwillig sich von Flugleitern "lotsen" lassen? "Erbitte Starterlaubnis..."

Das Hauptargument sollte zuerst sein, daß man ohne weitere Schwierigkeiten ein Flugzeug nach Sichtflugregeln starten und landen kann, ohne daß es der Hilfe von Außen (vom Boden) bedarf. Wie man eben auch nachts durch einen dunklen Wald fahren kann, ohne daß die Straßenwacht einem heimleuchtet. Ich glaube zwar, daß das bei IFR auch geht, jedoch ist dies sicherlich mit technischen Voraussetzungen verknüpft (wie in USA). Entscheidend für die Rettung verunfallter Personen, ist das Entfernen dieser aus dem Wrack und das Eintreffen professioneller Rettungskräfte. Wenn ich mir anschaue, wie die Flugplätze gelegen sind, liegen mögliche Absturzstellen eher außerhalb des Einzugsbereichs von typischen Flugplatzfahrzeugen. 112 zu wählen ist da die bessere Option. Ich vermute hier kommt eine einfache Analogie zu Großflughäfen zum Tragen, wo geeignete Rettungskräfte stets einsatzbereit vorgehalten werden. Hier kann man darauf verweisen, daß bestimmte Ausstattungsmerkmale unterhalb einer bestimmten Leistungsfähigkeit wirkungslos sind.
4. November 2008: Von Thomas Borchert an Alexander Stöhr
Den Nazis ging es um "Reichsflucht" oder wie immer das Äquivalent zur Republikflucht hieß - und zwar insbesondere bezogen auf verfolgte Bevölkerungsgruppen und deren Reichtümer.

Die haben das schon genau so erfunden, wie es ist.
4. November 2008: Von  an Jochen Keltsch
und wie war die definition "flugsicht"???

ist die sicht vom führersitz im führerraum eines flugzeugs...

ich glaube....wir sollten mal die gesetze entnazifizieren...

da fällt einiges raus...auch die todesstrafe in bayern...

mfg
ingo fuhrmeister...der sich heute die

erstausgabe "9-11 from my point of view" von george w. bush hat persönlich signieren lassen...mit einem epilog von osama bin laden
4. November 2008: Von Gregor Thamm an 
Eine leidige Diskussion...

Als FoF-Verfechter mit den viel zitierten Erfahrungen im Ausland (Tag wie Nacht und VFR wie IFR) musste ich folgendes feststellen: der Lösch- und Rettungsdienst ist zwar die meist diskutierte bürokratische Hürde beim FoF in Deutschland (mit fraglicher technischer Relevanz, versteht sich), aber eines wird häufig ausgeblendet, nämlich das gute alte Hauptflugbuch und das Kassieren der Landegebühren. Und da in D. nun mal keine nicht hundertprozentig wasserdichte Lösung in Betracht kommt, kooperieren auch die meisten Platzhalter nicht, weil sie eben genau dieses Problem nicht hundertprozentig gelöst bekommen.
Und noch was: wenn die stellenweise sehr hilfreichen Sonderregeln bzgl. FoF für homebased Operator unter diesen Rahmenbedingungen weiterentwickelt würden, können wir evtl. bald nirgends mehr hinfliegen, weil zwar der Flugleiter abgeschafft wurde, aber eben nur die homebased dort fliegen dürfen... ;-)
Übrigens (leider wird ja immer nur die Diskussion über Flugleiterpflicht oder -abschaffung geführt - also quasi Pflicht oder Verbot), ich freue mich immer über nettes Flugpaltzpersonal!!!
Nur, das Gequatsche am Funk an unkontrollierten Plätzen habe ich in 25 Jahren Praxis praktisch noch nie als nützlich empfinden dürfen. Im Gegenteil: als FoF-Erfahrener (in D. mit entsprechenden Regelungen!) kann ich eben auch aus Deutschland nur bestätigen, dass der Funk der aktiven Piloten schlagartig äusserst effizient und informativ wird, wenn der Pilot genau so schlagartig realisiert, dass seine qualifizierte Positionsmeldung zu seiner Sicherheit beiträgt. Sehr interessante Beobachtung...
5. November 2008: Von  an Gregor Thamm
erinnert mich an einen gehässigen americanischen controler:

controler: N1235A you are cleared as number 1 to land
N1235A: N1235A cleared as number 1 to land
controler: N5432B you are cleared as number 1 to land
N5432B: N5432B cleared as number 1 to land
N1235A: But I am cleared as number 1 to land.....
controler: now you both will be very carefully....

mfg
ingo fuhrmeister
5. November 2008: Von Stefan Jaudas an Gregor Thamm
Hallo,

aber das sind Scheinargumente.

Für den Rettungsdienst braucht man keinen Flugleiter.

Die Institution Hauptflugbuch ist direkt mit der Institution Flugleiter verbunden (siehe Reichsflucht). Das eine ist so (un)nötig wie das andere. Sorry, wen interessiert es, wer wann von wo und wohin mit was geflogen ist? Für die eigenen Flug- und Betriebszeiten ist immer noch der Pilot zuständig. Aber auch da mißtraut der deutsche Staat wieder grundsätzlich seinen (fliegenden) Bürgern: Alles muß zig-fach unabhängig dokumentiert sein, sonst könnte ja der eine oder andere Pilot die eine oder andere Flugminute hinzuerfinden. Und das darf nicht sein ...

Zum Kassieren der Landegebühren braucht man keinen Flugleiter.

Wie das der Flugplatzbetreiber mit oder ohne Flugleiter gestaltet ist eben sein Bier. Er *darf* auch gerne ein Hauptflugbuch führen, oder sogar einen Flugleiter bestallen. Aber es muß (von wenigen exotisch angelegten Fluggelnden mal abgesehen) ein "kann" sein, kein "muß".

Gr

Stefan
5. November 2008: Von Kai-Olav Roscher an Stefan Jaudas
Hallo Herr Jaudas,

ihrer Argumentation, dass das Hauptflugbuch überflüssig ist, vermag ich nicht zu folgen.

Die deutschen Landeplätze sind verpflichtet, über Art und Umfang ihrer Bewegungen eine Satatistik zu führen, nach der dann beispielsweise der Umfang der staatlichen Subventionen bestimmt wird. Hier gibt es ein mehr oder weniger komplexes Punktesystem, in das nichtgewerbliche, gewerbliche und beispielsweise Schulflüge eingehen. Von daher haben die jeweiliegen Landesluftfahrtbehörden ein vitales Interesse daran, belastbares Zahlenmaterial über die Bewegungen an den in ihrem Bereich liegenden Plätzen zu bekommen.

Auch die Infrastrukturplaner der Länder interessieren sich gemeinhin dafür wie stark die in ihrem Zustäbdigkeitsbereich liegenden Landeplätze nachgefragt sind - das betrifft nicht nur die Verkehrslandeplätze, die "am Tropf" der stattlichen Mittel hängen, sondern durchaus auch die kleinen Sonderlandeplätze.

Hier wäre es sicherlich angezeigt, den Behördenvertretern gegenüber darzulegen, dass die ausserhalb der Betriebszeiten fliegenden Piloten ihre Bewegungen hintreichend sorgfältig gegenüber dem Platzbetreiber dokumentieren, bzw. die entstehende "Fehlerquote" in der Statistik ohnehin im Bereich der normalen statistischen Streuung liegt, wenn man diese Klippe umschiffen will.

Ich habe im Lauf der letzten Jahre auf vier verschiedenen Plätzen als Flugleiter, Beauftragter für Luftaufsicht oder Towerlotse gearbeitet und im Rahmen meiner Tätigkeit wurden die Eintragungen ins das Hauptflugbuch ausschliesslich für folgende Zwecke nachgefragt:
- Abrechnung des Platzhalters für Landegebühren
- Nachforschungen des AIS im Rahmen der Unterstützungstätigkeit des Such- und Rettungsdienstes
- statistische Zwecke, wie oben beschrieben
- und in EINEM Ausnahmefall (darum kann ich mich auch noch sehr gut daran erinnern) im Rahmen der Amtshilfe für die Nachforschungen des Finanzamtes bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung (der sich bestätigt hat).

Aus meiner Erfahrung heraus sind wie auch immer herbeigeführte Nazi-Vergleiche und Begrifflichkeiten wie "Reichsflucht" ebenso unangebracht wie kontraproduktiv und entbehren schlicht jeglicher Grundlage.

Mit freundlichen Grüssen,
Kai-Olav Roscher.
5. November 2008: Von Thomas Borchert an Kai-Olav Roscher
Das mit der Statistik geht auch anders - wie zahllose Länder beweisen. Das mit der Aufzeichnung von Starts und Landungen auch, wenn's denn unbedingt sein muss (was ich nicht sehe).
5. November 2008: Von  an Kai-Olav Roscher
Hallo,

das ist jetzt keine Persönliche Kritik...aber eine Ehrliche Frage hät ich an alle hier...wer kann sich vortellen ohne jegliche Kontrolle,ohne Bürokratie aufwand,ohne irgendjemanden rechenschaft abzulegen in ein Flugzeug zu steigen,den Motor anzulassen und zu starten??

Kann sich wer dafür zu begeistern einfach an irgendeinem schönen großen flecken grün zu Landen ohne vorher jemanden um erlaubnis zu fragen und vorher die wiese vermessen zu haben??

einfach mal in sich hören und dann kurz und knapp ein JA oder NEIN..
5. November 2008: Von  an 
An einem Flugplatz landen/starten ohne fragen = Ja

Auf einem Acker landen/starten ohne zu fragen = Nein
(wegen unklarer Eigentumslage, nicht wegen können/nicht können)
5. November 2008: Von Otto Karlig an 
An einem Flugplatz landen/starten ohne fragen: JA!! Und zwar 24/7, wie es sich für ein privates Verkehrsmittel auch gehört.
5. November 2008: Von  an 
korrigiere: bei"Acker bzw wiese" meinte ich natürlich ohne ne Behörde zu fragen..(das man den Entsprechenden Besitzer Fragt war für mich eigendlich selbstverständlich).

;-)
5. November 2008: Von Stefan Jaudas an 
... ich kann es mir im real bürokratisierten und gegängelten Deutschland leider nicht so recht vorstellen ...

@ Hr. Roscher,

die "Statistik" wird für reichlichen überbürokratischen Datensammelunfug als Argument mißbraucht. Sorry, ein Grundsatz des Qualitätsmanagements ist, man soll nur Daten sammeln, die man a) auch tatsächlich auswertet, und b) deren Auswertung auch einen direkten Nutzen bringt. Alles andere ist sinnlose Bürokratie und Geldverschwendung.

"Die deutschen Landeplätze sind verpflichtet, über Art und Umfang ihrer Bewegungen eine Statistik zu führen", das ist aber kein Naturgesetz. Ich fürchte, auch hier bestimmt das Sein das Bewußtsein. Es war schon immer so, also ist es so gut und richtig und muß auch immer so bleiben. Und ein Hauptflugbuch ist auch keine Statistik, sondern erstmal nur eine Datensammlung. Zur "Statistik" wird es erst durch die Auswertung.

Wenn jemand unbedingt ein Hauptflugbuch führen _will_, sei es, um Subventionen abzugreifen (bei der Mehrzahl der kleinen Plätze eher unwahrscheinlich), sei es, um die Abrechnung der Flugzeuten für den Verein damit zu machen, bitte schön. Kein Problem. Dazu braucht man aber nicht das ganze "wer wann woher wohin wieso weshalb warum darf der das eigentlich", das gemeinhin in den Hauptflugbüchern erfaßt wird. Dazu wird jeder Flugplatz seinen individuellen Datenbedarf haben.

Aber das verpflichtende Führen eines Hauptflugbuchs nach §70 LuftVG ist meiner Meinung nach Kokolores. Da wird der Flugleiter mal wieder zum Hilfspolizisten. Oder gibt es etwa an jeder Garagenausfahrt einen Fahrleiter mit Hauptfahrbuch, der die Punkte entsprechend §70 abarbeitet jedes mal, wenn wir das Auto aus der Garage holen? Eben!

So lange wir solche "Sonderwege" über uns ergehen lassen (müssen) haben wir einen weiteren Punkt, in dem wir uns vom erdgebundenen Verkehr bzw. Sport massiv unterscheiden. In der Anschaunung von Außenstehenden wie leider oft auch im eigenen Bild von uns selbst.

MfG

StefanJ
5. November 2008: Von  an Stefan Jaudas
Beitrag vom Autor gelöscht
6. November 2008: Von  an Stefan Jaudas
Hallo Stefan,

Zitat:
"Wenn jemand unbedingt ein Hauptflugbuch führen _will_, sei es, um Subventionen abzugreifen (bei der Mehrzahl der kleinen Plätze eher unwahrscheinlich), (...)"

Falsch!
Gerade kleinere Plätze mit hohem Flugaufkommen (Starts), also Landeplätze wie z.B. in Bayern EDQH, EDFC, EDQE, erhalten Unterstützung über ein Punktesystem, bei dem es nach der Qualität des Starts gehtz (4 Pkt. für Start zum Streckenflug, 2 Pkt. bei Lokalflügen, Platzrunden, je 1 Pkt. für Segelflug, UL). Die Punktzahl wird durch die Behörden durchaus auch zu weiteren Entscheidungen herangezogen, was den Platz betrifft.

Ob der §70 noch oder überhaupt zeitgemäß und sinnvoll ist, ist strittig, Fakt ist aber, dass man seine "Existenzberechtigung" nach 9/11 und der dann aufgeflammten Kontrollwut, nicht mehr zur Disposition stellt.

Grüße,
TS
6. November 2008: Von Stefan Jaudas an 
Hi,

vielleicht geht da ja Bayern einen Sonderweg. Aber dann kann das ja auch bayernspezifisch gelöst werden. Und es braucht auch dazu eben nicht "das Hauptflugbuch (TM)". Und auch keinen "Flugleiter (TM)".

Und die Kontrollwut nach 9/11 unterstreicht ja nur meinen Punkt, daß das Hauptflugbuch rein in Hinblick auf die Fliegerei keinerlei Sinn macht, sondern höchstens als obrigkeitsstaatliches Relikt. Man stelle sich vor, man würde im Straßenverkehr ein "Hauptfahrbuch" verlangen, was da los wäre bei BILD, ADAC & Co. OK, dank TollCollect bekommen wir das ja vielleicht doch noch, zumindest auf den BAB ...

Gruß

Stefan
6. November 2008: Von  an Stefan Jaudas
Naja,...
Man könnte sich darüber noch stundenlang unterhalten, aber es nützt recht wenig wenn Meinungen festzementiert sind...

Nur mal so:
Es gibt auch im Straßenverkehr:
- Mautsysteme
- Fahrtenbücher (für Privatpersonen steuer!)
- Fahrtenbücher bei Firmenfahrzeugen (Steuer)

Die Dokumentation ist auch auf der Straße längst angekommen.

Nur:
Es ist eben ein Unterschied (leider eben in DE besonders), weil sich die meisten NICHT vorstellen können, dass man in ein Flugzeug einsteigt und losfliegt, so wie man es mit dem Auto auch tut.

Bei Besuchern bei uns am Flugplatz erzähle ich immer, dass man z.B. an einem unkontrollierten Platz im Süden losfliegt und (zwar nicht auf direktem Weg) aber theoretisch bis Flensburg fliegen könnte, ohne sich mit irgendeiner Menschenseele zu unterhalten und ohne einen FPL zu machen.
Dabei stößt mir dann regelmäßig völlige erstauntheit und Ungläubigkeit entgegen...

Solange dies noch so ist - Auch bei Behördenvertretern z.B. der Polizei - solange wird sich am HFB nichts ändern.

Im Übrigen:
Gäbe es 40 Mio deutsche Lfz, würde man wohl ganz schnell, den Vorschriftendschungel und den §70 streichen, aber bei gerademal rund 13000 Motormaschinen (vom LH-Jet bis zum Motorsegler) sagt man sich vermutlich beim AMT, dass man da schon alles wissen will... ist ja eine "kleine Minderheit" in einem "nicht alltäglichen Fortbewegungsmittel".

Ich denke allerdings, dass unser Staat mit Sicherheit auch 40 Mio Kfz kontrollieren würde, hätte er die technischen Möglichkeiten und mit dem deutschen Mautsystem wird das auch über kurz oder lang praktikabel sein, man muß nur noch die Pkw-Maut einführen und das kommt auch noch...

Traurig aber wahr!
6. November 2008: Von Thomas Borchert an 
>Nur mal so:
>Es gibt auch im Straßenverkehr:
>- Mautsysteme
>- Fahrtenbücher (für Privatpersonen steuer!)
>- Fahrtenbücher bei Firmenfahrzeugen (Steuer)

Nur mal so: KEINE PRIVATPERSON wird daran gehindert, sich in ein Auto zu setzen und loszufahren, weil kein amtlicher Aufpasser anwesend ist. Könnten wir ja mal einführen...

Und für PRIVATE FAHRTEN wird auch niemand gezwungen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das ist noch nicht einmal geschäftlich der Fall - es kostet nur Geld (Steuern), wenn man es nicht tut.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich...

>Dabei stößt mir dann regelmäßig völlige erstauntheit und >Ungläubigkeit entgegen...

Und das ist jetzt ein Argument für FL und Hauptflugbuch? Nach dem Motto: Die Vorurteile der Menschen müssen erfüllt werden?

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