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Nun ich selbst bin Glücklicherweise auch nicht betroffen. Wollte zwar erst nen Filser,wurde aber von unserem Einkäufer zu nem Garmin überredet.Mit dem bin ich auch sehr zufrieden,super Anzeige,leichte bedienbarkeit auch in stress Situationen.Die Zusatzfunktionen wie Dichtehöhe,countdown und vorallem den Flugzeit schreiber find ich super...
Ob wirklich die am biden ein Problem haben..wer weiß...da möcht ich auch nicht Mutmaßen..
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hier die nächste Info...Quelle HP Funkwerk.. und HP LBA
EASA AD No.: 2008-1058 vom 21.08.2008 LBA LTA No.: 2008-304R2 vom 03.09.2008 (dritte Revision) Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben wollen wir Sie über den aktuellen Stand hinsichtlich unserer Transponder TRT600 und TRT800 informieren. 1. Zusammenfassung der derzeitigen rechtlichen Lage Am 21.08.2008 hat die EASA wie bekannt die o.g. Airworthiness Directive erlassen, in der die Erlaubnis für den Betrieb unserer Transponder in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen nationalen Flugsicherung ab 12. September 2008 übertragen wurde. Nach unserem Kenntnisstand haben sich die Flugsicherungen wie folgt entschieden: - in den Niederlanden ist der Betrieb der Transponder ohne Einschränkungen genehmigt - in Großbritannien gibt es eine Einschränkung gemäß UK-CAA Aeronautical Information Circular für transponderpflichtige Lufträume - in Deutschland hat die DFS in ihrem NOTAM vom 12.09.2008 den Betrieb in transponderpflichtigem Gebiet untersagt - Offizielle Stellungnahmen aller übrigen europäischen Flugsicherungen liegen uns nicht vor - wir gehen daher davon aus, dass die Benutzung unserer Transponder in diesen Lufträumen möglich ist Überrascht hat uns alle die NOTAM der DFS, da noch wenige Tage zuvor der Betrieb unserer Transponder als unkritisch angesehen wurde und keinerlei Zwischenfälle im Zuständigkeitsbereich der DFS in der Vergangenheit vorgefallen sind. An dieser Stelle jedoch scheint das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung allgemeine juristischen Bedenken angemeldet zu haben, welche letztlich zu dem ausgesprochenen Flugverbot im transponderpflichtigen Luftraum geführt haben. GF 08246-9699-0###-MYBR-###08246-1049 19.09.2008 Seite 2 Zu diesen Bedenken beigetragen hat sicherlich die erste Fassung der LTA des LBAs vom 28.08.2008, in der von Kollisionsgefahr und Hardwarefehlern die Rede war. Diese unhaltbare Aussage hat das LBA in der revidierten Fassung vom 02.09.2008 schnell und unauffällig zurückgenommen. Wir haben diesbezüglich mittlerweile den Präsidenten des LBA um Aufklärung gebeten, wie es zu den ursprünglichen falschen Aussagen kommen konnte. 2. Zusammenfassung der derzeitigen technischen Untersuchungen In den letzten Tagen hat die EASA ein Certification Review unserer Transponder durchgeführt. Dies ist ohne Beanstandungen geblieben. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass trotz Erfüllung der Zulassungsrichtlinien nach ED73B die Gefahr besteht, dass die Transponder im realen Mode-S Umfeld nicht einwandfrei funktionieren. Aus diesem Grund haben wir unsere Transponder auf einen Modifikationsstand gebracht, in welchem über die Zulassungsrichtlinien hinausgehende Funktionen optimiert wurden. Dieser Modifikationsstand ist derzeit unter Mitwirkung der EASA sowie Eurocontrol und weiteren europäischen Flugsicherungen in der Erprobung. EASA hat uns zugesagt, nach Abschluss der Tests unverzüglich eine neue Airworthiness Directive zu erlassen, in welcher dieser Modifikationsstand wieder ohne Einschränkungen für den Betrieb freigeben wird. 3. Weiteres Vorgehen In der Zwischenzeit haben wir mit der EASA ein Service Bulletin abgestimmt, das wir zeitgleich mit der Freigabe der EASA veröffentlichen werden. Dieses Service Bulletin wird einen Update der Transponder auf den letzten Modifikationsstand erfordern. Diese Rückrufaktion bereiten wir derzeit professionell vor, um dem erwarteten Ansturm gerecht zu werden und längere Wartezeiten zu vermeiden. Hierzu werden wir auch die Produktionskapazitäten des Funkwerk-Konzerns nutzen. Wir sind weiter zuversichtlich, dieses Service Bulletin noch im September veröffentlichen zu können. Die Anzahl der mittlerweile involvierten Behörden ist jedoch so groß, dass wir hier Verzögerungen nicht ausschließen können. Eines liegt uns abschließend am Herzen: Wir gehen derzeit durch die Hölle, ebenso aber viele unserer Kunden, die trotz funktionierender Transponder ihre Flugzeuge nicht wie gewünscht nutzen können oder die auf neubestellte Transponder warten. Natürlich hat der eine oder andere unserer Kunden uns seinen Unmut zum Ausdruck gebracht. Wir sind aber beeindruckt von dem großem Verständnis und Vertrauen, welches uns die überwiegende Zahl unserer Kunden entgegengebracht hat dies gilt im Übrigen auch für die faire Behandlung durch die einschlägige Fachpresse. Wir versuchen, so offen wie möglich mit dieser Situation umzugehen und bedanken uns auf diesem Wege auch für die vielen aufmunternden Gespräche bei der Messe in Magdeburg sowie dem Fliegertreffen in Zell am See in Österreich. Mit freundlichen Grüßen Funkwerk Avionics GmbH
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: D-2008-304R4 ersetzt: D-2008-304R3 Datum der Bekanntgabe: 23.09.2008 Betroffenes Luftfahrtgerät: Funkwerk Avionics GmbH TRT600 Transponder, TRT800 Transponder - Baureihen: TRT600, TRT800, TRT800A und TRT800H Mode-S Transponder - Werk-Nrn.: Alle HINWEIS: Diese Transponder wurden vormals durch die Firma Filser Electronic GmbH hergestellt. Betrifft: ATA: 34: NAVIGATION - Mode-S Transponder - Limitation. Weitere Informationen sind der genannten EASA Airworthiness Directive zu entnehmen. Maßnahmen: Detaillierte Informationen über die durchzuführenden Maßnahmen sind der oben genannten EASA Airworthiness Directive zu entnehmen. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des technischen Mangels müssen ordnungsgemäß, vollständig und innerhalb der vorgesehenen Fristen auf Basis der genannten Bezugsdokumente durchgeführt werden. Alle Abweichungen von den Maßnahmen und Fristen dieser Lufttüchtigkeitsanweisung bedürfen der vorherigen Zustimmung durch das Luftfahrt-Bundesamt. Hinweis 1: Abweichend von der EASA Airworthiness Directive 2008-0158 darf das Hinweisschild im Cockpit auch in deutscher Sprache angebracht werden. Das Hinweisschild muss folgenden Wortlaut enthalten: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ''Betreiben Sie dieses Luftfahrzeug nicht in Lufträumen, in denen ein Transponder erforderlich ist und die Bodenstation Mode S Abfragen nutzt, außer wenn dies durch die zuständige Flugsicherung vor Einflug in diesen Luftraum genehmigt wurde.'' ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis 2: In Fällen, in denen das Luftfahrzeug nach einem deutschsprachigen Flughandbuch betrieben wird, muss abweichend von der EASA AD 2008-0158 das Flughandbuch, Abschnitt Betriebsgrenzen, mit dem folgenden Text in deutscher Sprache geändert werden: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ''Betreiben Sie dieses Luftfahrzeug nicht in Lufträumen, in denen ein Transponder erforderlich ist und die Bodenstation Mode S Abfragen nutzt, außer wenn dies durch die zuständige Flugsicherung vor Einflug in diesen Luftraum genehmigt wurde.'' ------------
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Wieder massive Probleme im LR London: https://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,580526,00.html
Was unternimmt die EASA den jetzt?? Werden die Plätze jetzt vorsorglich geschlossen??
Michael Fenner
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Na da drängt sich ja dann doch der Verdacht auf als ob es weniger an den Xpdrs als an der Bodenstation der Insel Bewohner liegt...
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Hallo,
...und jetzt auch Schweiz:
A0476/08 LSAS Fluginformationsgebiet (FIR) Switzerland 25.09.2008 04:00 bis 25.12.2008 04:00 Luftfahrzeuge mit Filser (Funkwerk Avionics) Transponder TRT600, TRT800, TRT800A sind nicht autorisiert den kontrollierten Luftraum ueber Schweizer Gebiet zu nutzen.
Lieben Gruss
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...und eindeutig auch für BRD:
A2981/08 EDMM EDGG EDWW Luft/Bodenkommunikation Munich Langen Bremen 12.09. 14:57 - 11.12. EDMM EDGG EDWW: Der Gebrauch der Mode S Transponder TRT600, TRT800, TRT800A und TRT800H von Funkwerk Avionics ist nicht gestattet fuer Fluege ueber deutschem Gebiet, fuer die ein Transponder vorgeschrieben ist.
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Hallo, eben doch alles Garmin!
Auch wir haben einen Filser Mode S im Gebrauch und ich frage mich jedoch, ob das Gerät nicht im VFR-Mode eingesetzt werden darf. Im EASA Bulletin 2008-72 parlieren die nämlich von Mode-S (intermittent loss of detection) und daraus kann man schliessen, dass ein einfacher Gebrauch im Mode A oder C unter VFR Bedingungen nicht explizit untersagt ist.
Oder ist das anders - und wenn ja, wo nachzulesen?
Ich habe mit King-GPS-Updates Aerger gehabt und jetzt ist noch der Filser gegroundet - der damals als einziger Mode S lieferbar war! Ich erkläre mich heute als von allen Nicht-Garmin-Avionics kuriert. Garmin - und sonst gar nichts mehr, nur auch schon von der Bedienung her.
Schade, ein Monopol ist eigentlich nie sympathisch...
PS. Nochmal: VFR mit dem Filser ist nicht verboten, oder?!
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Herr Fischer,
Sie sagen es,Lt Easa AD und LBA LTA ist der Filser NICHT gesperrt.Sie können ihn in allen Lufträumen welche keiner Transponderpflicht unterliegen nutzen.Das wäre in der BRD die Lufträume unterhalb 5000Ft also G;E und D(CTR).Auch untersagt die LTA nicht gänzlich den Betrieb in Lufträumen mit Transponder Pflicht.Es bedarf hierzu aber einer Sondergenehmigung,welche leider die DFS mit ihrer Veröffentlichung ablehnt. Nix desto trotz,ich Persönlich würde mich um die Ablehnung der DFS nicht kümmern und immer wieder aufs neue versuchen ne Freigabe vom Controller zu bekommen.Schon aus dem Grund,weil ich jeden Tag mitbekomme das in der Praxis den Controlern oft A/C ausreichend erscheint..dafür gibts ja auch noch den Squak...
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Hallo,
so weit ich weiss, ist der Betrieb eines Transponders ohne Mode-S seit 31. März 2008 nicht mehr zulässig. Auch ich möchte nicht nochmals über 2500 Euro ausgeben müssen für einen neuen Transponder. Andererseits verkehrt seit einiger Zeit ein Blauer Hubschrauber der Bundespolizei in unserem Raum mit sehr tüchtigen Beamten, die u.a. die ICAO-Karten nach der Landung einsehen wollen, ob von A nach B der Strich eingetragen ist. Die strengen Überprüfungen haben hier schon elektrisiert.
Wenn ich mir vorstelle, dass ich in der südlich von meinem Heimatflugplatz EDTP ( Pfullendorf) gelegen TMZ Friedrichshafen von den pflichtbewußten Beamten verfolgt werde und sie stellen einen nicht regelkonformen Transponder in meinem C42 fest, wäre die Strafe vielleicht schon ein grosser Kostenteil des neuen Transponder.
Siehe https://www.daec.de/flusi/downfiles/2007/200710_TransponderModeS_FID.pdf und andere Quellen.
"Ab 31.März 2008 müssen auch alle VFR-Flüge, die in Lufträumen durchgeführt werden, in denen das Mitführen und der Betrieb eines Transponders bereits jetzt oder in Zukunft verpflichtend ist, mit einem Mode-S Transponder Level 2 ausgerüstet sein."
Lieben Gruss
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Wo steht das Sie in der Karte einen Strich machen müssen?Sie sind lediglich verpflichtet bei Überland Flügen eine Flugvorbereitung zu machen wie sie diese niederlegen ist ihnen überlassen.Was den Betrieb von A/C Transpondern angeht so ist das ganz klar in der Flugsicherheitsausrüstungsverordnung FSAV beschrieben und die abweichungen dazu von der DFS Veröffentlicht(Ua. nachlesbar im Flieger Taschenkalender). wenn man sich daran hält ist man auf der Sicheren Seite. Wurden Sie oder einer ihrer Ultraseicht Kollegen von der Bundespolizei aufgehalten bzw überprüft?Wenn ja mit welcher Begründung?Das Interessiert mich,da ich des öffteren in diesem Gebiet unterwegs bin.
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Hallo,
wenn Sie mir eine MailAdresse senden ( meine ist in PuF hinterlegt) kann ich Ihnen was dazu Passendes mailen. Ich hoffe, Ultraseicht war ein Verschreiber?
lieben Gruss
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Hallo Herr Eberbach,
Dabei handelt es sich Selbstredend um einen Tippfehler.Wobei die heutigen Ultraleichten ja eigendlich schon als LSA bzw richtiges Flugzeug duchgehen könnten. Meine Email werd ich bei PuF hinterlegen,das habe ich wohl bis dato versäumt.
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Offensichtlich weiss niemand was genaues und den Ratschlag von PuF ist ja auch keine Hilfe:
Das Flugzeug stehen zu lassen oder gar nicht im Transponderpflichtigen Luftraum zu fliegen!
Ich werde morgen die Autoritäten anrufen, unter welchen Umständen ich mit dem Filser weiterfliegen kann.
3 Möglichkeiten: 1. Nur VFR, mit der Schaltung 'VFR 7000' (akzeptiere ich) 2. Nicht in gewissen Gebieten wie TMA's etc. - auch ok. 3. Gar nicht mehr. Da wird meine Einsicht aber fraglich!
Im übrigen gehe ich davon aus, dass sich hier alle ausser Brill um die Einschränkung foutieren und einfach weiterfliegen!
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Nun unsere Kunden die Betroffen sind (ca 50 Flugzeuge),haben alle diesen Netten Zettel ans Panel geheftet und lassen nach deren Aussage den Transponder aus.Bzw bleiben aus den Lufträumen wo mode S verlangt wird heraus.Wenn ihnen der einflug nicht erlaubt wird.Ob die natürlich erwähnen das sie nen Filser haben halte ich für fraglich... Letztlich kommt es auf den einzelversuch an ob man ne freigabe bekommt oder nicht...
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Wir sind immer noch nicht weiter: Darf mit einem Filser noch VFR in kontrollierten Lufträumen (die für VFR KEINE Mode S verlangen) geflogen werden? Thats the question.
Morgen werde ich hoffentlich mehr wissen.
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Laut der AD darf man den Transponder nicht betreiden wenn der Luftraum Transponderpflichtig ist UND Mode S required ist!
Es heisst jier ausdrücklich AND und nicht OR !
Dass heisst für mich dass man ihn in Mode C noch betreiben darf wenn das für den Luftraum ausreichend ist!
Einfach weiterfliegen ist sicher keine Option, wenn irgend etwas passiert, selbst wenn das nicht mit dem Transponder zu tun hat ist man illegal unterwegs gewesen und riskiert den Versicherungsschutz und eine Violation!
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Ich habe heute morgen die nötigen Auskünfte bekommen und mach es simpel:
Filser dürfen z.Z. im ganzen EASA-Raum nicht im Mode S, also IFR eingesetzt werden. VFR-Flüge, die logischerweise (noch) keinen Mode S brauchen, sind natürlich erlaubt.
Bei Filser soll es vorwärts gehen, Modifikationen sind schon teilweise geprüft und in Ordnung befunden worden. So wird es also für Filser-Eigner heissen: Transponder auf Aufforderung ausbauen, einschicken und modifiziert wieder einbauen lassen.
Doch nicht ganz so schlimm wie mit Thielert - aber man kann sich schon fragen, warum das Ganze sich so lange hinziehen konnte und vor allem, wie die Zulassung erfolgt ist.
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das ist doch ganz einfach:
der dreamliner ist delayed der a380 ist delayed der eurofighter funktioniert grad mal zu 60 % der ice wird nicht vom eddm-hbf-nach eddm gebaut die csu hat die absolute mehrheit verloren...
und da machen wir uns über ein staubkörnchen von einem transponder gedanken....
lieber ein upgedateter transponder, als eine explodierende sauerstoffflasche in der 747-400....oder nach dem start explodierende sauerstoffflaschen und wie der value-jet in den krokoteich gefallen....
mfg ingo fuhrmeister
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quelle: hp filser
EASA AD No.: 2008-1058 vom 21.08.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die bereits letzte Woche angekündigte Messreihe zum Test des letzten Modifikationsstands unserer Transponder erfolgreich beendet wurde. Die Tests erfolgten am 25. und 26.09. in der Schweiz unter Mitwirkung der EASA sowie Eurocontrol und der Schweizer Flugsicherung Skyguide. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die erfolgten I Optimierungen der über die Zulassungsrichtlinien hinausgehenden Funktionen das Verhalten der Geräte deutlich verbessert. Nach Abschluss weiterer Auswertungen erwarten wir eine verbindliche Aussage der EASA in den nächsten Tagen, die zu einer neuen Airworthiness Directive führen wird, die die bisherige AD überschreibt. Zeitgleich mit der Veröffentlichung der neuen AD werden wir ein mit der EASA abgestimmtes Service Bulletin veröffentlichen. Weitere Informationen zur Abwicklung der Implementierung dieses Service Bulletin werden wir auf unserer Webseite veröffentlichen. Auch an dieser Stelle möchten wir uns wieder einmal bei allen unseren Kunden, Geschäftspartnern, den Verbänden und Vereinen sowie der Fachpresse für die überwiegend aufmunternden Gespräche und das gezeigte Verständnis bedanken, das wir selbst von unseren Mitbewerbern erfahren haben.
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