|
E n d l i c h widmet sich PuF einmal der Problematik "Einreise aus xy-Länder" nach "D".
Und berichtet (hoffentlich) auch über die Willkür des deutschen Zolls.
Im Gegensatz zum Bundesgrenzschutz -jetzt Bundespolizei-, die sich immer sehr kooperativ zeigt und problemlos Ausnahmebescheinigungen für Ein- und Ausflüge in Nicht-Schengen-Länder ausstellt, verhält sich der Zoll in einem nicht mehr zeitgemäßen Form unkooperativ.
Besonders im Süden der Republik.
Hier ein Fall, der für sich spricht.
Rückflug von Sion (Schweiz) nach Konstanz. Zu diesem Zeitpunkt war dem Verkehrslandeplatz Konstanz der Zollstatus aberkannt worden.
Es wurde Anzeige erstattet.
So jetzt schnallt Euch alle einmal an.
Die Anzeige erhielt nicht nur der Pilot, sondern sein Sicherheitspilot -ein Fluglehrer- wurde gleich auch noch in sippenhaft genommen.
Das seit 20 Jahre in "D" zugelassene Flugzeug musste mit 20.000,- nachverzollt werden.
Wenigstens der letzte Punkt entspricht gültigen Zollvorschriften !!!!
Themenwechsel: Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes (BRH) wurden im Jahre 2001 eine ganze Reihe von sog. Zollflugplätzen dieser Status entzogen. Will man bspw. von Altenrhein/St. Gallen (Schweiz) nach Konstanz fliegen, muss man einen Umweg nach Donaueschingen oder Friedrichshafen fliegen, um dort "Zoll" zu machen. In 95% der Fälle steht man dumm herum und kann nach ca. 1 h gnädigerweise -natürlich ohne "Zoll"- weiterfliegen.
Der BRH hat s.z. in seiner Begründung darauf hingewiesen, dass der Zoll für ortsansässige Unternehmen Ausnahmeregelungen erlassen kann. Dies verweigert jedoch der Zoll.
In einem Rechtsstreit vor dem BW-Finanzgericht in Freiburg hat die Richterin versucht dem Zoll zu mehr Flexibilität hinsichtlich der Ausnahmegenehmigung zu bewegen. Die sah dann so aus, dass der Zoll erst ab 15 (!!!) Flüge pro Monat bereit war, eventuell eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Die zollrechtliche Praxis wird übriges in den einzelnen Bundesländer völlig unterschiedlich praktiziert. Hier sind die neuen Bundesländer wesentlich flexibler als die alten.
Herr Brill hier haben Sie ein Betätigungsfeld wo Sie noch von manchen haarsträubenden Dingen berichten können.
|
|
|
Hallo,
mir ist es genauso gegangen. Zoll-Entzug unseres Platzes, dann in die Schweiz ein und ausgeflogen mit Grenzpolizeilicher Abfertigung in Bayern. Spätere Kontrolle des Zolls fällt dieses sofort auf und Anzeige. 1.500 Busgeld und Nachverzollen des Fliegers 12000. Dass das Flugzeug ordentlich bei Einfuhr verzollt wurde interessiert niemanden.
mfg. J Krönauer
|
|
|
WILLKÜR!!!
Ist die Sache denn vor Gericht? Kann doch nicht angehen,daß der Zoll da ungestraft Rechtsbruch betreibt!
Good Luck!! OLVIS
|
|
|
Ein dt. Gericht kann gar nicht anders entscheiden.
Bußgeld wird fällig.
Nachverzollung dito.
Die Gebührensätze bestimmt der Zoll.
Ein dt. Richter -so er will- kann davon nicht abweichen.
Im Wiederholungsfall kann der Zoll sogar die Maschine konfizieren.
Das ist geltendes deutsches Zollrecht!!!
NUR WEISS DAS KEINER!!!
Im dt. Rechtssystem gibt es nichts Antiquierendes als das Zollrecht.
Die Zollgesetze + -Verordnungen sind 3 x so dick wie die Bibel.
Es gibt aber einen ganz wesentlichen Tipp:
Sollte Ihnen das einmal passieren -landen von einem Nicht-Schengen-Land auf einem nicht Zollplatz- dann NOTFALL melden.
Am besten Passagier -soweit vorhanden- bekommt eine Herzattacke.
In diesem Fall wäre alle wieder in Ordnung ... natürlich mit einem riesigen Verwaltungsaufwand.
###-MYBR-###
###-MYBR-###
|
|
|
Hallo,
ja die Sache wird mitte Januar in Augsburg nach ca. 1 1/2 Jahren verhandelt. Werde über den Ausgang dann berichten. ###-MYBR-###mfg.
J Krönauer
|
|
|
>>Nachverzollung<< Ist ein Einfuhrgegenstand einmal ordentlich verzollt, hat man doch auch den entsprechenden Zollbeleg. Soweit ich weiß sehen auch die Zollvorschriften keine Notwendigkeit der doppelten Bezollung,oder doch? Und wenn ja,wo genau steht das u. auf welche Rechtsgrundlage stützt sich dann diese Vorschrift? Was ist eigentlich mit Gegenständen die nicht der der Verzollung unterliegen? Z.Bsp.:Maschine in D hergestellt,ausgeliefert u. registriert. Wüsste nicht,daß ich auf ein Inlandsprodukt auch noch DEUTSCHEN Zoll zu entrichten hätte,dementsprechend auch Nachverzollung nicht möglich...
mfG Olvis
|
|
|
Zitat:"Sollte Ihnen das einmal passieren -landen von einem Nicht-Schengen-Land auf einem nicht Zollplatz- dann NOTFALL melden."
?
Verstehe das überhaupt nicht. In so einem Fall bekommt man doch kein Problem mit dem Zoll, sondern mit der Grenzpolizei!
Probleme mit dem Zoll bekommt man doch nur, wenn man aus einem Nicht-EU-Land kommend auf einem Nicht-Zollplatz landet, oder?
Auch im ersten Beitrag von Jan Brill wird das Thema Zoll und Grenzpolizei mal wieder durcheinander geschmissen, den die Überschrift ist "Schengen" und dann geht es um eine Zollproblematik.
P.S. Abgesehen davon habe ich die ganze Thematik mit der Nachverzollung auch nicht verstanden.
|
|
|
Zitat> Probleme mit dem Zoll bekommt man doch nur, wenn man aus einem Nicht-EU-Land kommend auf einem Nicht-Zollplatz landet, oder?#-MYBR-### Korrekter ist es von einem Nicht-Schengen-Land zu sprechen.
Bspw.: Schweiz, England, Norwegen, Kroatien usw.
Für dieser Länder treffen meine Aussagen zu.
@Oliver Ich weiß, dass das niemand versteht. Kann man auch nicht verstehen.
Ist aber trotzdem so.
Ich habe Bundes- und Landtags-Abgeordnete eingeschalten. Alle sagten: "Unmöglich"
... dann haben sie sich doch informiert und sind dann allesamt "abgetaucht".
Themenwechsel: -------------- [Hat nichts mit unserer zolltechn. "Point-of-entry" zu tun. Ist aber genau so hirnrissig.]
Als Deutscher fahren Sie mit dem PKW eines Schweizer Freundes nach Deutschland.
Werden Sie am Zoll kontrolliert [und Sie küssen dem Zöllner nicht gleich ehrergiebig die Füße] ... dann bekommen Sie ein Zollstrafverfahren an den Hals. Wenn's ganz dumm läuft müssen Sie den PKW verzollen.
Ausnahmen sind: Leihwagen und Firmenwagen. Für Letzteres gibt es eine spezielle Bescheinigung.
@ Josef Krönauer Hoffentlich hast Du keinen 08/15 Anwalt, sondern einen auf Zollrecht spezialisierten Anwalt.
Ganges
|
|
|
>>Auto<<
Das kenn ich sogar andersrum: Deutscher mit AU Leihwagen nach CH gefahren, sollte Auto verzollen. Allerdings schon etwas her,vielleicht hat sich da jetzt was geändert....
mfG OLVIS
|
|
|
Deutscher mit AU Leihwagen nach CH gefahren, sollte Auto verzollen.
Halte ich für ein Gerücht, da sowohl Fahrzeug als auch Fahrer aus Drittland stammen. Damit bestand nie eine Zollpflicht, auch früher nicht. Unterschiedliche Nationalitäten von Fahrzeug und Fahrer spielen da keine Rolle. Außer der Germane hatte eine Niederlassungsberechtigung in der Schweiz (und war damit Schweizer Zollinländer)
|
|
|
>>Auto/Zoll<<
Genaue Umstände sind mir nicht mehr in Erinnerung, das war vor 2/3 Jahren,ich glaube in der ADAC-Zeitschr. veröffentlicht. Wie auch immer.... Zu dem Fliegerproblem: Müsste sich (wenigstens von Norwegen kommend)durch ne "taktische" Landung in DK lösen lassen,wenn Flugplan entsprechend gefilet. Mit der Schweiz gehts klar nicht so,da von EU "umzingelt". Ja OK,unpraktisch isses schon,aber wohl längst nicht so stressig u. teuer wie Anzeige,Anwalt,NACHVERZOLLUNG und solcher Mist.
mfG OLVIS
|
|
|
Hallo,
wollte nur mitteilen dass der Gerichtstermin von meinem Anwalt abgesagt wurde,da wir keine Chance haben den Prozess zu gewinnen, und der Zoll das Recht auf seiner Seite hat. Die Strafe wurde auf 500 reduziert.Somit haben wir Zeit und Geld gespart überhaupt zum Gerichtstermin zu erscheinen.Mehr hätten wir dort auch nicht erreicht.
mfg
Krönauer
|
|
|
Aber die Nachverzollung hat sich schon erledigt oder? Oder kommt das auch noch dazu???
Beste Grüße Florian Guthardt
|
|
|
Die Nachverzollung musste ich sofort zahlen. Ist schon ca. 1 1/2 Jahre her. mfg
|
|
|
|
14 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|