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6. Januar 2008: Von Max Sutter an Oliver Giles
Deutscher mit AU Leihwagen nach CH gefahren,
sollte Auto verzollen.


Halte ich für ein Gerücht, da sowohl Fahrzeug als auch Fahrer aus Drittland stammen. Damit bestand nie eine Zollpflicht, auch früher nicht. Unterschiedliche Nationalitäten von Fahrzeug und Fahrer spielen da keine Rolle. Außer der Germane hatte eine Niederlassungsberechtigung in der Schweiz (und war damit Schweizer Zollinländer)
6. Januar 2008: Von Oliver Giles an Max Sutter
>>Auto/Zoll<<

Genaue Umstände sind mir nicht mehr in Erinnerung,
das war vor 2/3 Jahren,ich glaube in der ADAC-Zeitschr.
veröffentlicht.
Wie auch immer....
Zu dem Fliegerproblem:
Müsste sich (wenigstens von Norwegen kommend)durch ne
"taktische" Landung in DK lösen lassen,wenn Flugplan
entsprechend gefilet.
Mit der Schweiz gehts klar nicht so,da von EU "umzingelt".
Ja OK,unpraktisch isses schon,aber wohl längst nicht so stressig u. teuer wie Anzeige,Anwalt,NACHVERZOLLUNG
und solcher Mist.

mfG OLVIS

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