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4. Januar 2008: Von Oliver Giles an Josef Krönauer
WILLKÜR!!!

Ist die Sache denn vor Gericht?
Kann doch nicht angehen,daß der Zoll da ungestraft Rechtsbruch betreibt!

Good Luck!! OLVIS
5. Januar 2008: Von  an Oliver Giles
Ein dt. Gericht kann gar nicht anders entscheiden.

Bußgeld wird fällig.

Nachverzollung dito.

Die Gebührensätze bestimmt der Zoll.

Ein dt. Richter -so er will- kann davon nicht abweichen.

Im Wiederholungsfall kann der Zoll sogar die Maschine konfizieren.

Das ist geltendes deutsches Zollrecht!!!

NUR WEISS DAS KEINER!!!

Im dt. Rechtssystem gibt es nichts Antiquierendes als das Zollrecht.

Die Zollgesetze + -Verordnungen sind 3 x so dick wie die Bibel.

Es gibt aber einen ganz wesentlichen Tipp:

Sollte Ihnen das einmal passieren -landen von einem Nicht-Schengen-Land auf einem nicht Zollplatz- dann NOTFALL melden.

Am besten Passagier -soweit vorhanden- bekommt eine Herzattacke.

In diesem Fall wäre alle wieder in Ordnung ... natürlich mit einem riesigen Verwaltungsaufwand.

###-MYBR-###


###-MYBR-###
5. Januar 2008: Von Josef Krönauer an Oliver Giles
Hallo,

ja die Sache wird mitte Januar in Augsburg nach ca. 1 1/2 Jahren verhandelt. Werde über den Ausgang dann berichten.
###-MYBR-###mfg.

J Krönauer
5. Januar 2008: Von Oliver Giles an 
>>Nachverzollung<<
Ist ein Einfuhrgegenstand einmal ordentlich verzollt,
hat man doch auch den entsprechenden Zollbeleg.
Soweit ich weiß sehen auch die Zollvorschriften keine
Notwendigkeit der doppelten Bezollung,oder doch?
Und wenn ja,wo genau steht das u. auf welche Rechtsgrundlage
stützt sich dann diese Vorschrift?
Was ist eigentlich mit Gegenständen die nicht der der Verzollung unterliegen?
Z.Bsp.:Maschine in D hergestellt,ausgeliefert u. registriert.
Wüsste nicht,daß ich auf ein Inlandsprodukt auch noch DEUTSCHEN Zoll zu entrichten hätte,dementsprechend auch
Nachverzollung nicht möglich...

mfG Olvis
5. Januar 2008: Von Philipp Tiemann an 
Zitat:"Sollte Ihnen das einmal passieren -landen von einem Nicht-Schengen-Land auf einem nicht Zollplatz- dann NOTFALL melden."

?

Verstehe das überhaupt nicht. In so einem Fall bekommt man doch kein Problem mit dem Zoll, sondern mit der Grenzpolizei!

Probleme mit dem Zoll bekommt man doch nur, wenn man aus einem Nicht-EU-Land kommend auf einem Nicht-Zollplatz landet, oder?

Auch im ersten Beitrag von Jan Brill wird das Thema Zoll und Grenzpolizei mal wieder durcheinander geschmissen, den die Überschrift ist "Schengen" und dann geht es um eine Zollproblematik.

P.S. Abgesehen davon habe ich die ganze Thematik mit der Nachverzollung auch nicht verstanden.
6. Januar 2008: Von  an Philipp Tiemann
Zitat>
Probleme mit dem Zoll bekommt man doch nur, wenn man aus einem Nicht-EU-Land kommend auf einem Nicht-Zollplatz landet, oder?#-MYBR-###
Korrekter ist es von einem Nicht-Schengen-Land zu sprechen.

Bspw.: Schweiz, England, Norwegen, Kroatien usw.

Für dieser Länder treffen meine Aussagen zu.

@Oliver
Ich weiß, dass das niemand versteht. Kann man auch nicht verstehen.

Ist aber trotzdem so.

Ich habe Bundes- und Landtags-Abgeordnete eingeschalten. Alle sagten: "Unmöglich"

... dann haben sie sich doch informiert und sind dann allesamt "abgetaucht".

Themenwechsel:
--------------
[Hat nichts mit unserer zolltechn. "Point-of-entry" zu tun. Ist aber genau so hirnrissig.]

Als Deutscher fahren Sie mit dem PKW eines Schweizer Freundes nach Deutschland.

Werden Sie am Zoll kontrolliert [und Sie küssen dem Zöllner nicht gleich ehrergiebig die Füße] ... dann bekommen Sie ein Zollstrafverfahren an den Hals. Wenn's ganz dumm läuft müssen Sie den PKW verzollen.

Ausnahmen sind: Leihwagen und Firmenwagen. Für Letzteres gibt es eine spezielle Bescheinigung.

@ Josef Krönauer
Hoffentlich hast Du keinen 08/15 Anwalt, sondern einen auf Zollrecht spezialisierten Anwalt.

Ganges
6. Januar 2008: Von Oliver Giles an 
>>Auto<<

Das kenn ich sogar andersrum:
Deutscher mit AU Leihwagen nach CH gefahren,
sollte Auto verzollen.
Allerdings schon etwas her,vielleicht hat sich da jetzt was geändert....

mfG OLVIS
6. Januar 2008: Von Max Sutter an Oliver Giles
Deutscher mit AU Leihwagen nach CH gefahren,
sollte Auto verzollen.


Halte ich für ein Gerücht, da sowohl Fahrzeug als auch Fahrer aus Drittland stammen. Damit bestand nie eine Zollpflicht, auch früher nicht. Unterschiedliche Nationalitäten von Fahrzeug und Fahrer spielen da keine Rolle. Außer der Germane hatte eine Niederlassungsberechtigung in der Schweiz (und war damit Schweizer Zollinländer)
6. Januar 2008: Von Oliver Giles an Max Sutter
>>Auto/Zoll<<

Genaue Umstände sind mir nicht mehr in Erinnerung,
das war vor 2/3 Jahren,ich glaube in der ADAC-Zeitschr.
veröffentlicht.
Wie auch immer....
Zu dem Fliegerproblem:
Müsste sich (wenigstens von Norwegen kommend)durch ne
"taktische" Landung in DK lösen lassen,wenn Flugplan
entsprechend gefilet.
Mit der Schweiz gehts klar nicht so,da von EU "umzingelt".
Ja OK,unpraktisch isses schon,aber wohl längst nicht so stressig u. teuer wie Anzeige,Anwalt,NACHVERZOLLUNG
und solcher Mist.

mfG OLVIS
24. Januar 2008: Von Josef Krönauer an 
Hallo,

wollte nur mitteilen dass der Gerichtstermin von meinem Anwalt abgesagt wurde,da wir keine Chance haben den Prozess zu gewinnen, und der Zoll das Recht auf seiner Seite hat. Die Strafe wurde auf 500 € reduziert.Somit haben wir Zeit und Geld gespart überhaupt zum Gerichtstermin zu erscheinen.Mehr hätten wir dort auch nicht erreicht.

mfg

Krönauer
24. Januar 2008: Von Florian Guthardt an Josef Krönauer
Aber die Nachverzollung hat sich schon erledigt oder? Oder kommt das auch noch dazu???

Beste Grüße
Florian Guthardt
30. Januar 2008: Von Josef Krönauer an Florian Guthardt
Die Nachverzollung musste ich sofort zahlen. Ist schon ca. 1 1/2 Jahre her.
mfg

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