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5. Januar 2008: Von Oliver Giles an 
>>Nachverzollung<<
Ist ein Einfuhrgegenstand einmal ordentlich verzollt,
hat man doch auch den entsprechenden Zollbeleg.
Soweit ich weiß sehen auch die Zollvorschriften keine
Notwendigkeit der doppelten Bezollung,oder doch?
Und wenn ja,wo genau steht das u. auf welche Rechtsgrundlage
stützt sich dann diese Vorschrift?
Was ist eigentlich mit Gegenständen die nicht der der Verzollung unterliegen?
Z.Bsp.:Maschine in D hergestellt,ausgeliefert u. registriert.
Wüsste nicht,daß ich auf ein Inlandsprodukt auch noch DEUTSCHEN Zoll zu entrichten hätte,dementsprechend auch
Nachverzollung nicht möglich...

mfG Olvis

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