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Zitat> Probleme mit dem Zoll bekommt man doch nur, wenn man aus einem Nicht-EU-Land kommend auf einem Nicht-Zollplatz landet, oder?#-MYBR-### Korrekter ist es von einem Nicht-Schengen-Land zu sprechen.
Bspw.: Schweiz, England, Norwegen, Kroatien usw.
Für dieser Länder treffen meine Aussagen zu.
@Oliver Ich weiß, dass das niemand versteht. Kann man auch nicht verstehen.
Ist aber trotzdem so.
Ich habe Bundes- und Landtags-Abgeordnete eingeschalten. Alle sagten: "Unmöglich"
... dann haben sie sich doch informiert und sind dann allesamt "abgetaucht".
Themenwechsel: -------------- [Hat nichts mit unserer zolltechn. "Point-of-entry" zu tun. Ist aber genau so hirnrissig.]
Als Deutscher fahren Sie mit dem PKW eines Schweizer Freundes nach Deutschland.
Werden Sie am Zoll kontrolliert [und Sie küssen dem Zöllner nicht gleich ehrergiebig die Füße] ... dann bekommen Sie ein Zollstrafverfahren an den Hals. Wenn's ganz dumm läuft müssen Sie den PKW verzollen.
Ausnahmen sind: Leihwagen und Firmenwagen. Für Letzteres gibt es eine spezielle Bescheinigung.
@ Josef Krönauer Hoffentlich hast Du keinen 08/15 Anwalt, sondern einen auf Zollrecht spezialisierten Anwalt.
Ganges
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>>Auto<<
Das kenn ich sogar andersrum: Deutscher mit AU Leihwagen nach CH gefahren, sollte Auto verzollen. Allerdings schon etwas her,vielleicht hat sich da jetzt was geändert....
mfG OLVIS
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Deutscher mit AU Leihwagen nach CH gefahren, sollte Auto verzollen.
Halte ich für ein Gerücht, da sowohl Fahrzeug als auch Fahrer aus Drittland stammen. Damit bestand nie eine Zollpflicht, auch früher nicht. Unterschiedliche Nationalitäten von Fahrzeug und Fahrer spielen da keine Rolle. Außer der Germane hatte eine Niederlassungsberechtigung in der Schweiz (und war damit Schweizer Zollinländer)
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>>Auto/Zoll<<
Genaue Umstände sind mir nicht mehr in Erinnerung, das war vor 2/3 Jahren,ich glaube in der ADAC-Zeitschr. veröffentlicht. Wie auch immer.... Zu dem Fliegerproblem: Müsste sich (wenigstens von Norwegen kommend)durch ne "taktische" Landung in DK lösen lassen,wenn Flugplan entsprechend gefilet. Mit der Schweiz gehts klar nicht so,da von EU "umzingelt". Ja OK,unpraktisch isses schon,aber wohl längst nicht so stressig u. teuer wie Anzeige,Anwalt,NACHVERZOLLUNG und solcher Mist.
mfG OLVIS
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Hallo,
wollte nur mitteilen dass der Gerichtstermin von meinem Anwalt abgesagt wurde,da wir keine Chance haben den Prozess zu gewinnen, und der Zoll das Recht auf seiner Seite hat. Die Strafe wurde auf 500 reduziert.Somit haben wir Zeit und Geld gespart überhaupt zum Gerichtstermin zu erscheinen.Mehr hätten wir dort auch nicht erreicht.
mfg
Krönauer
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Aber die Nachverzollung hat sich schon erledigt oder? Oder kommt das auch noch dazu???
Beste Grüße Florian Guthardt
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Die Nachverzollung musste ich sofort zahlen. Ist schon ca. 1 1/2 Jahre her. mfg
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