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27. Juli 2006: Von Stefan Jaudas an Sami Kadam
Hallo,

und hier jetzt das Nachspiel:

Pressemeldung über Urteil zu Schadenersatz.

Es ist mir ein Rätsel, wie man die Entscheidungsrechte (oder alle Rechte) abtreten, Verantwortung und Haftung aber behalten kann.

In diesem Licht gesehen müßte die DFS wieder die Verantwortung bis zur Staatsgrenze übernehmen. Überall. Müßte. Eigentlich. Aber es wird wohl so bleiben wie es ist: Zürich entlastet massiv den schweizer Luftraum (vor allem über der Goldküste), und die Rechnung dafür zahlen der deutsche Steuerzahler (Schadenersatz) und die Bewohner des Südschwarzwalds (mit Lärm).

Gruß

Stefan
27. Juli 2006: Von  an Stefan Jaudas
Das habe ich auch nicht verstanden. Warum muss jetzt der Steuerzahler in Deutschland zahlen, wenn der Schweizer was falsch macht, und zwar grob fahrlässig. Ich kann mir nur vorstellen, das es damit zusammen hängt, das es im deutschen Luftraum passierte und deshalb Deutschland zahlen sollte. Die DFS hat einen Teil der Flugsicherung outgesourced um Geld zu sparen. Das würde aber aus meiner Sicht im Umkehrschluß bedeuten, das sich Deutschland dann das Geld (Schadensersatz) von der Schweiz zurück holt. Ist aus meiner Sicht normal. Wenn ich Sub-Unternehmer benutze werde ich auch haftbar gemacht, kann mir aber dieses Geld vom Sub-Unternehmer wieder zurück holen (sofern nicht pleite). Aber wie ich Deutschalnd kenne, wird da wohl nichts kommen, um die Beziehungen mit der Schweiz nicht zu gefährden. So ein Blödsinn. Man stelle sich vor, es wäre anders rum. Ich denke, das hätte ein Nachspiel.
27. Juli 2006: Von Max Sutter an Stefan Jaudas
Lieber Herr Jaudas,

es war bislang diesem Magazin und insbesondere Heiko Teegen als einziger deutscher Publikation vorbehalten, dass die hysterisch geführte Fluglärmdiskussion im Raum Südbaden im Gefolge des Flughafens Zürich auf das reduziert wurde, was sie war: Viel Lärm um wenig Lärm.

Wenn eine A320 in 10000 ft Höhe mit stark reduzierter Leistung über Donaueschingen ihr Holding fliegt, so merkt davon der normale Bürger am Boden gar nichts, außer wenn er durch einen (selektiven) Fluglärmhysteriker darauf hingewiesen wird. Selektiv deshalb, weil in EDTD auch lokaler Traffic stattfindet, welcher natürlich um Größenordnungen lauter ist. Den pflegt man aber geflissentlich zu überhören, weil er ja Arbeitsplätze schafft. Anflüge über die "Goldküste" und/oder Zürich-Schwamendingen (wo fast die Ziegel wackeln) sind mit den viel höhern Vertikalabständen über Süddeutschland nicht zu vergleichen. Aber sie dienten dem zuständigen Waldshuter Landrat sowie dem begnadeten Ex-Bundesverkehrsminister und Pastor Manfred Stolpe wenigstens als Profilierungsmöglichkeit.

Die Rechtslage um den Überlinger Unfall ist für den Laien nicht so einfach erfassbar und hat im Übrigen nichts mit der oben erwähnten Fluglärmdiskussion zu tun. Natürlich ist es schwer zu verstehen, dass man zwar die Haftung, nicht aber die operative Autorität für die Flugsicherung tragen kann. Aber das ist wohl eine Vertragssache zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz. Die und nur die hat das Landgericht Konstanz (und vermutlich nicht als letzte Instanz) beurteilt.

Der Fall war sicher tragisch und einer hoch entwickelten Flugsicherung im Raum Mitteleuropa nicht würdig. Aber hier weitere, nicht dazu gehörende Kritikpunkte, mit anzuhängen, verbietet alleine schon die Achtung vor dem Schicksal der Opfer.
27. Juli 2006: Von  an Max Sutter
Hallo Herr sutter,

völlig richtig!

natürlich gab und gibt es Betriebsabsprchen und Verfahren für die Zusammenarbeit bzw. die Überlassung des Luftraums zur Nutung durch skyguide.

Diese ersetzen aber in keinem Falle einen Staatsvertrag bzw. ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik, da die Flugsicherung im deutschen Luftraum eine hoheitliche Aufgabe ist, für die allein nach dem Grundgesetz die Bundesrepublik bzw. die deutsche Luftverkehrsverwaltung zuständig.
Eine Abtretung hoheitlicher Rechte des eigenen Hoheitsgebietes inkl. des darüber liegenden Luftraums Bedarf der Vertragsform! Erfolgt dies nicht, ist die Überlassung des Luftraums verfassungswidrig!

Insofern liegt vermutlich eine Mißachtung gegenüber Artikel 24 GG (Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen) vor und damit bei entsprechenden Versäumnissen bzw. Schadenseintritt Artikel 34 GG (Haftung bei Amtspflichtverletzungen).

Zunächst bleibt uns aber erst mal die ausführliche und schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um genau zu sehen, wo´s da klemmt...!

Grüße,
TS
27. Juli 2006: Von Max Sutter an 
Hallo Herr Schmidt,

ein wenig schicksalshaft ist es natürlich schon, dass dieses Urteil ausgerechnet jetzt direkt in die erst im April vom Bundestag beschlossene Privatisierung der DFS hineinplatzt. Das mit Staat und Hoheitlich im engen Sinne, das war einmal. In Zukunft soll unsere Flugsicherung alleinige Sache einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein (diese "beschränkte Haftung" muss man sich im Zusammenhang mit der Verantwortung und einem möglichen Schaden auf der Zunge zergehen lassen).

Ohne jetzt Details genauer zu kennen, nehme ich an, dass die Übertragung von lufthoheitlichen Aufgaben an die Schweizer Flugsicherung (damals noch Radio Schweiz) seinerzeit aus ganz pragmatischen Gründen (Platzverkehr und Terminal Areas in LSZH und weiteren im Gebiet liegenden Flughäfen zusammen mit den sich im selben Raum kreuzenden Airways) in den frühen oder mittleren Fünfziger Jahren geschehen sein muss. Ich nehme an, dass man (wenn auch auf juristisch korrekter vertraglicher Grundlage) die jetzige Praxis fortführen wird. Aber gespannt bin ich trotzdem auf den vollen Wortlaut des Urteils. Es kann durchaus sein, dass der Bundestag dann nochmals über die Bücher muss bezüglich DFS.

Zum Gruße

M.S.
27. Juli 2006: Von  an Max Sutter
Hallo Max,

so sehe ich das auch.
Spätestens jetzt wird auch immer verständlicher, wenn es in anderen Ländern (z.B. Frankreich und Italien) immer wieder zu Protesten der staatlichen Fluglotsen gegen eine Privatisierung kommt, von Arbeitsplatz- und Gehaltsängsten einmal abgesehen...

Vielleicht sollten auch die DFS und der Bund daraus die Konsequenzen im Hinblick auf SES ziehen. Ich denke nicht, dass die ab Juli 2007 geltenen EU-Regeln zum SES von den genannten Ländern kommentarlos umgesetzt werden.
Sprich: Die Flugsicherungen dort werden staatlich bleiben und lediglich als "Zertifiziertes Unternehmen" weiterbestehen.

In deutschland muss man natürlich gleich dem "freien Wettbewerb" mit allen Konsequenzen Tür und Tor öffnen...
###-MYBR-###
Grüße,
TS

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