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Hallo Thomas,
dann schau doch mal in meine Ordnungsverfügung auf Seite 1 unter Punkt 2 was die da geschrieben haben!
Ich würde zu gern mal wissen was die mir für Tatsachen nach § 24 Abs. 2 LuftVZO vorwerfen.
Beste Grüße aus der Stadt der Segelflieger
Maurice Konrad
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Hallo Maurice,
der genannte §24 Abs. 2 LuftVZO kommt in deinem Schreiben des RP nicht vor! Vielmehr ist §29 Abs. 1 LuftVZO (Punkt 2 Seite 1 des Schreibens) i.V.m. dem §7 LuftSiG und der im §4 LuftVG als Begründung angegeben.
Einmal abgesehen von der Tatsache, das mittlerweile gemäß Auskunft AOPA der Sofortvollzug des Lizenzentzugs nicht statthaft ist... (siehe unter www.aopa.de: Das Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 2 B 247 / 05, hat heute mitgeteilt, dass es am 10.10.2005 den von der AOPA in einem Musterverfahren eingereichten Antrag nach § 80 Abs.5 VwGO auf Aufhebung des Sofortvollzuges erfolgreich beschieden hat. Der Beschluss liegt noch nicht schriftlich vor. Die Auskünfte erfolgten telefonisch.)
...liegt die Begründung des Entzugs in folgender Denkweise der Behörde (siehe das Schreiben Seite 4 "Anordnung der sofortigen Vollziehung", Abs. 3, Satz 1 und 2)
Die Behörde hat durch den Schriftverkehr mit Dir aufgrund Deiner berechtigten Weigerung einen sogenannten Vorgang erstellt. Dieser Aktenvorgang dokumentiertt Deine kritische und ablehnende Haltung gegenüber der ZÜP und die behaarliche Weigerung den Aufforderungen der Behörde nachzukommen (was ja verständlich ist!!).
Aber allein dies, nämlich der entstandene Aktenvorgang mit den von Dir als auch von der Behörde für sie festgestellten "Fakten" genügt ihr bereits, sogenannte "berechtigte Zweifel" an der Zuverlässigkeit zu haben.
Was ich allerdings feststelle ist, dass die Behörde dies auf §29 Abs. 1 LuftVZO begründen müßte nicht aber nach §7 LuftSiG. Denn nach §29 fordert sie dich ja auf, deine Lizenz abzugeben.
Wie man an Deinem Fall sieht, liegt da EINIGES IM ARGEN in Deutschland und vor allem beim berühmt berüchtigten RP Münster!!!
So einen Tanz veranstalten nicht einmal die Luftämter in Bayern, ganz im Gegenteil, Bayern und Hessen haben eine Normenklage beim BVG in Karlsruhe eingereicht, weil man das LuftSiG in seiner derzeitiigen Form für verfassungswidrig hält....
Ich wünsche Dir alles Gute bei Deinem Kampf gegen "RP-Goliat".
Grüße, TS
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Hallo ATCler,
wird eigentlich in der Verhandlung am Bundesverfassungsgericht am 9.11. nur ueber das Abschiessen von Flugzeugen verhandelt oder ueber das gesamte "Luftsicherheitsgesetz" ? Oder, anders gefragt: Ist die Verfassungsmaessigkeit der "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" dort ueberhaupt ein Thema?
Vielleicht weiss das ja auch jemand anderes. Mir ist das naemlich nicht so ganz klar.
Gruss,
M. Stock
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Servus ATCler,
Aus Deinem Posting: "Aber allein dies, nämlich der entstandene Aktenvorgang mit den von Dir als auch von der Behörde für sie festgestellten "Fakten" genügt ihr bereits, sogenannte "berechtigte Zweifel" an der Zuverlässigkeit zu haben."
Das geht aber schnell und leicht. Du wirst sicher widersprechen, wenn ich behaupte, daß hier der Behördenwillkür jenseits jeglicher Rechtsstaatlichkeit und Grundgesetzmäßigkeit Tür und Tor geöffnet werden. Sorry, das soll eine deutsche Behörde sein? Pfui!!
Im tiefsten afrikanischen Korruptialand könnte man das Spielchen, das da abgezogen wird, ja noch verstehen, aber hierzulande???
Für eine unabhängige Republik Bayern fern der teutschen Beamtenschaft!
Grüße LFC
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