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7. November 2005: Von  an 
Servus ATCler,

Aus Deinem Posting: "Aber allein dies, nämlich der entstandene Aktenvorgang mit den von Dir als auch von der Behörde für sie festgestellten "Fakten" genügt ihr bereits, sogenannte
"berechtigte Zweifel" an der Zuverlässigkeit zu haben."

Das geht aber schnell und leicht. Du wirst sicher widersprechen, wenn ich behaupte, daß hier der Behördenwillkür jenseits jeglicher Rechtsstaatlichkeit und Grundgesetzmäßigkeit Tür und Tor geöffnet werden. Sorry, das soll eine deutsche Behörde sein? Pfui!!

Im tiefsten afrikanischen Korruptialand könnte man das Spielchen, das da abgezogen wird, ja noch verstehen, aber hierzulande???

Für eine unabhängige Republik Bayern fern der teutschen Beamtenschaft!

Grüße
LFC

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