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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Oktober 2005: Von Maurice Konrad an Jan Brill
So Leute,

ich habe letzte Nacht ein paar Stunden geschlafen und mich erst mal wieder beruhigt. Heute habe ich mir angefangen das Schreiben genau vorzunehmen.

Schaut mal auf der ersten Seite 1 unter Nr. 2 des Schreibens:

§ 29 Abs. 1 LuftVZO:

(1) Die Lizenz ist von der nach § 22 Abs. 1 zuständigen Stelle zu widerrufen und der
Luftfahrerschein oder Ausweis einzuziehen, wenn sich Tatsachen nach § 24 Abs. 2 dafür
ergeben, dass der Inhaber für die erlaubte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal ungeeignet ist. An
Stelle des Widerrufes kann eine Lizenz beschränkt oder mit Nebenbestimmungen versehen
werden, wenn dies bei eingeschränkter Eignung ausreicht, die Sicherheit des Luftverkehrs
aufrechtzuerhalten.


Soso §24 Abs. 2:

(2) Tatsachen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, sind insbesondere
Trunksucht, Medikamentensucht, Rauschgiftabhängigkeit, bestandskräftige, unanfechtbare
oder sofort vollziehbare Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, rechtskräftige
Entscheidungen der Gerichte nach § 66 Abs. 2 Nr. 2 und 3 des Luftverkehrsgesetzes oder
Entscheidungen der Gerichte oder der Staatsanwaltschaften nach § 153a der
Strafprozessordnung, die für die Beurteilung der Tauglichkeit und Zuverlässigkeit von
Personen für den Umgang mit Luftfahrzeugen von Bedeutung sind.

Jetzt bin ich schon unzuverlässig wie ein Rauschgiftabhängiger!!!!
So schnell geht das?

Gruß Maurice Konrad
6. Oktober 2005: Von Konrad Vogeler an Maurice Konrad
Abgesehen davon, dass sie völlig wirkungslos und überflüssig ist:

Die ZÜP nach §7 LuftSiG ist ausschliesslich mit dem Argument eingeführt worden, dass terroristische Angriffe abgewehrt und verhindert werden sollen.

Medikamentenmissbrauch, Rauschgift und Alkoholprobleme gehören allenfalls in die Tauglichkeitsuntersuchung, auf keinen Fall in die Terrorbekämpfung.

Die Absicht wird aber deutlich, wenn in der Änderungsvorschägen zur DV im Klartec´xt davon gesprochen wird, dass Führerscheinentzug oder Vorstrafen zur Einstufung "Unzuverlässig" führen können.
Es geht einzig um Disziplinierung mit Ermessensspielraum und um sonst nichts. Wer zu stark aufmupft bekommt bei der nächsten Auffälligkeit die Fluglizenz entzogen.
Der Führerschein kommt wieder, der PPL nicht.

Klingt unglaublich?
Der ganze ZÜP Unfug wurde noch im April von den Piloten als polemische Stimmungsmache abgetan.

Konrad###-MYBR-###
8. Oktober 2005: Von Michael Richter an Konrad Vogeler
Auf diese Auswirkungen wurde hier im Forum schon im Januar 2005 hingewiesen, ohne jedoch jemanden hinter seinem Ofen hervorzulocken.
Dieser Staat ist in Auflösung begriffen. Sie werden es noch alle merken, daß die Verhältnisses jetzt bereits schlimmer sind als in der ehem. DDR, über die viel gelächelt wurde.

Aber Ihr seid selbst schuld, steht z.B. stundenlang gaffend an, um Euch die Verschleuderung Eures Geldes anzuschauen (Reichstag etc.). Also meckert nicht mehr!
8. Oktober 2005: Von Maurice Konrad an Michael Richter
Hallo Michael,

Das schlimme ist doch dass ich in meinem Verein (gemeinnützig) nicht mehr als Fluglehrer fliegen und damit meine erfolgreiche Jugendarbeit nicht mehr fortführen kann. Fliegen kann ich doch jeder Zeit mit einer ausländischen Lizenz.
Aber ich will weiterhin Motorsegler fliegen, meine Flugschüler ausbilden und mein Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung behalten. Der Herr Plätzer hat mir bis heute nicht gesagt wo steht dass das BDSG für mich nicht mehr gilt oder komplett aufgehoben wurde.
Ich darf nur keine Jugendarbeit mehr machen in meinem Verein. Und das ist das was die Leute wollen. Es geht wirklich mit Vollgas an die Wand.
Mir liegen schon Angebote aus dem Ausland vor mir „Politisches Asyl“ zu gewähren.

Maurice Konrad
9. Oktober 2005: Von Mark Pfeiffer an Maurice Konrad
Obwohl ich selber sehr intensiv mit der Sicherheitsbranche zu tun habe habe ich vor 11 Monaten meinen Schein nach Österreich genommen... wie es aussieht eine schlaue Lösung!
Für den Kollegen tut es mir echt leid, das weder sein Verband noch sonstige Interessensvertreter ausreichend Rückrad haben und das er an einen weiteren strebsamen Deutschen Beamten gekommen sind!

Ich wünsche viel Glück und schnelles Lizenzasyl in einem sicheren Drittstaat! ;-)

Herzliche Grüße,

MP
10. Oktober 2005: Von  an Mark Pfeiffer
An der spärlichen Reaktion auf diese Unverschämtheit der Behörden (die natürlich nur ausführendes Organ der Regierung sind, die wir bekanntermaßen verdienen, da wir sie gewählt haben) erkenne ich, dass das Thema wohl von den meisten Betroffenen schon abgehakt ist und man sich in sein Schicksal ergeben hat. Wenn man sich dann wehren will, wird es zu spät sein.
Wie kann man das "Ausflaggen" denn nun praktisch durchführen, z.B. nach Österreich? Vor einiger Zeit bekam ich hier mal einen Link auf hilfreiche österreichische Fliegerkameraden, den habe ich aber leider verloren.
11. Oktober 2005: Von Konrad Vogeler an 
Nicht doch, guckst Du hier:

https://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=8033&t=8033

Nicht resignieren, mitmachen ist angesagt.

Konrad
12. Oktober 2005: Von Lars Kaderali an Maurice Konrad
Hallo Maurice,

wie geht es denn jetzt weiter? Hast Du rechtliche Schritte eingeleitet?

Die Lizenz ausflaggen ist sicher eine Moeglichkeit, doch mir erscheint es sinnvoller die Sache nicht so auf sich beruhen zu lassen.

Wünsche in jedem Fall viel Erfolg!
13. Oktober 2005: Von Maurice Konrad an Lars Kaderali
Es geht weiter, diese Entscheidung hilft auch mir:

AOPA Eilantrag (Musterverfahren) gegen die ZÜP erfolgreich!

Das Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 2 B 247 / 05, hat heute den von der AOPA in einem Musterverfahren eingereichten Antrag nach § 80 Abs.5 VwGO auf Aufhebung des Sofortvollzuges erfolgreich beschieden. Der Beschluss liegt noch nicht schriftlich vor. Die Auskünfte erfolgten telefonisch.

Die AOPA hat das Musterverfahren im Namen eines Berufspiloten geführt, der auf die Lizenz angewiesen ist, jedoch aus rechtsstaatlichen Gründen sich nicht der ZÜP unterwerfen wollte. Dieser hatte ausdrücklich und schriftlich erklärt: "Ich bin aus Gewissensgründen nicht bereit, den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung zu stellen und widerspreche deshalb ausdrücklich. Ich bin damit nicht einverstanden"

Die Behörde hatte mit Bescheid vom 08.09.2005 , zugestellt am 12.09.2005, seine Berufspilotenlizenz widerrufen und den Sofortvollzug angeordnet. Die AOPA hatte hiergegen am 14.09.2005 den Eilantrag gestellt. Dieser ging bei dem Gericht am 15.09.05 ein.

Die Richter haben die grundsätzliche Bedeutung des Falles gewürdigt und nicht nur z.B. wegen des "Berufsverbotes" den Sofortvollzug als nicht angemessen abgelehnt.
Sie haben sich dankenswerterweise umfassend mit der für jedes deutsche Gericht und jeden Richter völlig neuen und unbekannten Thematik auseinandergesetzt. Es gibt keinerlei Rechtsprechung oder Kommentare. Wir haben somit sehr umfassend vortragen müssen mit den politischen Abläufen beim Gesetzgebungsverfahren und danach und mit dem unterschiedlichen Vorgehen der Behörden. Aus diesem Grund war der vorliegende Antrag und die jetzt eingereichte Anfechtungsklage vor allem mit politischem Hintergrund der angeblichen Terrorismusgefahr durch Flugzeuge zu sehen. Diesen Hintergrund hat die AOPA eindrücklich dem Gericht vorgetragen. Wir konnten uns auch auf die leider abgewiesene AOPA-Verfassungsbeschwerde beziehen. Wir haben in dem 28 seitigen eng beschriebenen Antrag mit ca. 80 Seiten Anlagen neben den besonderen Argumenten gegen den Sofortvollzug umfassend und grundsätzlich § 7 LuftSiG gerügt:

 dass das Gesetz mangels Bundesratszustimmung nicht rechtmäßig erlassen wurde,
 dass die ZÜP gegen die Grundrechte verstößt
 dass die ZÜP gegen Datenschutzrecht verstößt,
 dass die ZÜP im konkreten Einzelfall nicht verhältnismäßig ist,
 dass überhaupt kein Einzelfall nach § 7 LuftSiG vorliegt,
 dass der Bescheid ohne die nach § 17 LuftSiG erforderliche Verordnung erlassen wurde.

Trotz der im Eilverfahren üblichen nur summarischen Prüfung hat das Gericht grundsätzliche, aber wegen der Art des Verfahrens vorläufige Hinweise über den Einzelfall hinaus gegeben, die als Präzedenzfall bundesweit Beachtung finden sollten. Das Gericht hat erhebliche Zweifel am wirksamen Zustandekommen des Gesetzes. Es ist der Ansicht, dass der Bundesrat hätte zustimmen müssen.

Zwar ist dieser Beschluss nicht für andere Behörden oder Gerichte bindend und noch nicht einmal rechtskräftig. Wir halten die Bedeutung dieses Beschlusses gleichwohl als wegweisend.

Die AOPA führt derzeit noch ein weiteres Mustereilverfahren gegen die Bez.reg. Münster.

Die AOPA schreibt derzeit alle Luftfahrtbehörden und Ministerien an und teilt die Rechtsauffassung des Gerichtes mit und versucht, dort eine Aussetzung der Verfahren generell zu erreichen.
16. Oktober 2005: Von Norbert V.H. Lange an Maurice Konrad
Na also! Klappt doch, dank AOPA!

Jetzt nicht mehr nur gejammert, sondern klagt was das Zeug hält!

Je mehr Gerichte in allen Bundesländern damit beschäftigt sind, desto besser.

Wäre doch gelacht, wenn ihr es nicht schaffen würdet, unseren schönen Rechtsstaat vor ein paar übereifrigen Beamten zu schützen.

Denn bitte nicht aus den Augen verlieren:
Die Justiz ist dazu da, der Executive auf die Finger zu klopfen.

Nicht auswandern. Recht einklagen.

Norbert V.H. Lange
Freier Publizist
16. Oktober 2005: Von Achim Gross an Norbert V.H. Lange
Genau !!!
Wir sind Deutschland, lassen wir unser schönes Land nicht von Behörden kaputt machen. Es laufen schon zu viele weg.
Gruss
Akim
17. Oktober 2005: Von Maurice Konrad an Lars Kaderali
Hallo Lars,

nach unendlichen Telefonaten, unzähligen E-Mails und Briefen haben wir meinen Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzuges fertiggestellt.

Mein Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzug wurde am 14. Oktober 2005 dem Verwaltungsgericht Minden ‚per Spedition als Sperrgut’ zugestellt.

Jetzt werde ich mal abwarten.

Beste Grüße

Maurice Konrad
17. Oktober 2005: Von Dr. Marko rocznik an Maurice Konrad
Hallo Maurice Konrad,

Ich finde es Klasse, dass dass du dich gegen schwachsinnige Gesetze wehrst. Wenn Kosten auf dich zukommen, dann wäre es gut, wenn du diese auflistest und so eine Art "Spendenkonto" einrichtest, wo man dich unterstützen kann.

MfG
Marko rocznik

PS: Wenn du mich persönlich kontaktieren möchtest: Marko.Rocznik@GMX.de
17. Oktober 2005: Von Mueller Manfred an Maurice Konrad
So beeindruckend Euer Kampf gegen die Bürokratie auch ist, so
scheint mir dies nicht unbedingt der richtige Ansatz, denn im Erfolgsfall der Widerspruchsverfahren wird die Politik / Verwaltung schnellstens nachbessern und dann steht ZÜP II vor der Tür.

Sicherlich sind wir uns alle über die Wirkungslosigkeit der ZÜP einig, schlechthin ist es jedoch nur eine Art erneutes polizeiliches Führungszeugnis PFZ, dem wir uns alle mal unterworfen haben.

Wer hat sich da Gedanken gemacht ob

das PFZ gegen die Grundrechte verstößt
das PFZ gegen Datenschutzrecht verstößt,
das PFZ im konkreten Einzelfall nicht verhältnismäßig ist

Wer gesetzgeberischen Wildwuchs nachhaltig verhindern will, der sollte direkt in die Politik gehen - die Fliegerei ist nicht die geeignete Plattform.
18. Oktober 2005: Von Konrad Vogeler an Mueller Manfred
Na das ist doch mal ein Beitrag:

1. Die ZÜP ist nur ein erweitertes Führungszeugnis.
Da hast Du recht. Es ist ein sehr erweitertes Führungszeugnis.
Erweitert um Eröffnung einer Akte bei BND, MAD, BKA, Zollbehörden und noch ein paar anderen "Diensten". Das ist normalerweise ein Vorgang, für den das GG einen begründeten Anfangsverdacht voraussetzt. Das ist der Grund, warum wir das beantragen müssen. Ohne diesen Antrag wäre es ungesetzlich.
Sieht einer den Unterschied? Ich schon.

2. Bürger, die auf ihren Bürgerrechten bestehen wollen, sollen also in die Politik gehen. Und wer das nicht will oder kann, soll ruhig sein und die da oben machen lassen. So kann man es auch sehen.
Frage: Wenn die Bürger nicht aktiv werden und den Mund nicht aufmachen sollen, wofür brauchen wir dann eigentlich noch die freie Presse?

Früher haben die Stillhalter mal gesagt: "Wenn Dir das nicht passt, dann geh doch rüber." Weit weg davon bist Du nicht.

Konrad
18. Oktober 2005: Von Axel Kohout an Konrad Vogeler
Bin 100% deiner Meinung, Konrad. Ich weiß nicht genau, was in einem polizeilichen Führungszeugniss steht. Aber ich denke, da gehören nachgewiesene Verstöße gegen Recht und Gesetz rein - sonst nichts. Das ist schon etwas anderes als die ZÜP sein will.

Bei uns im Verein bin ich in einer kontroversen Diskussion auch auf die Meinung gestoßen: Wenn du nichts zu verbergen hast, musst du dir doch keine Sorgen machen.

Ich fühle mich manchmal ganz schön hilflos...
18. Oktober 2005: Von Häupler Karl an Axel Kohout
Also wenn ich auf diese Argumentation stoße, dann antworte ich derart:
Auch in meinem Schlafzimmer habe ich nichts zu verbergen, will dort aber keine Überwachungskamera!
19. Oktober 2005: Von Konrad Vogeler an Axel Kohout
Axel,

Du weist ganz genau, was in einem PFZ steh. Das bekommst Du nämlich zugeschickt und dann reichst Du das weiter.

Die ZÜP findet hinter den Kulissen statt. Da musst Du einen Antrag stellen, um die Akten überhaupt einsehen zu können.
Wer den nicht stellt, weiss nicht, was über ihn gesammelt wurde.

Und die Beurteilung zuverlässig oder nicht, die liegt komplett im Nebel. Es gibt keinen Kriterienkatalog wie den in Flensburg.
Niemand sagt Dir, was Du noch darfst oder womit Du mit Sicherheit unzuverlässig wirst.
Im Fall des Falles kannst Du Dir die Zuverlässigkeit über die Verwaltungsgericht zurückholen. Ich kenne mindestens zwei Beispiele von Flughafenmitarbeitern, da hat das 4 Jahre gedauert. Während dieser 4 Jahre waren die Betroffenene arbeitslos.
Auf uns angewendet, kriegen wir die Lizenzen selbst dann nicht wieder, weil sie entweder verfallen sind oder wir die Bedingungen nicht erfüllt haben.
Das ist schon schlau eingefädelt, um den Himmel zu putzen.

Konrad

###-MYBR-###
22. Oktober 2005: Von Norbert V.H. Lange an Mueller Manfred
Gut gebrüllt Löwe!

.. und eigentlich haben Sie Recht. Hier wimmelt es nur so von verhinderten Feierabendpolitikern, Stammtischbrüdern und Papiertigern.

Aber es sind auch einige sehr gute Leute darunter und die haben Erfolg mit Ihrer sachlichen Art und Weise die Dinge anzugehen.

Sicherlich haben Sie auch recht mit Ihren Bemerkungen zum PZF.
Allerdings stehen im PZF nur durch ein Gericht festgestellte Strafen.

Ein Staatsanwalt ermittelt nur, wenn ein genüg umfangreicher Anfangsverdacht vorhanden ist.

Das alles ist bei der ZÜP nicht der Fall, wie ja schon weiter oben ausführlich beschrieben.

Mir geht nur gewaltig gegen den Strich, daß hier das Prinzip der Unschuldsvermutung ausgehöhlt wird.

Wenn man sich dagegen wehrt durch einfachen zivilen Ungehorsam, wird man genötigt. Nichts anderes als Nötigung ist die Drohung und jetzt der Vollzug der Lizententziehung, wenn man die ZÜP nicht beantragen will.

Wehret den Anfängen.

Ihr
Norbert V.H. Lange
Freier Publizist
22. Oktober 2005: Von Konrad Vogeler an Norbert V.H. Lange
Ich habe mal eine Frage an den freien Publizisten Norbert V.H.Lange:

Wo publizieren Sie eigentlich?

Ich meine nicht die vielen wehrlosen Foren.

Ich meine Publikationen mit zahlendem Publikum, welches die Möglichkeit hat, durch Kaufverweigerung abzustimmen.

Konrad
22. Oktober 2005: Von  an Konrad Vogeler
Danke, ich hatte schon das Gefhl, ich bin der Einzigste, der den Beiträgen von Herrn Lange nur sehr wenig abgewinnen kann.
22. Oktober 2005: Von J. de Haas an Maurice Konrad
Beitrag vom Autor gelöscht
23. Oktober 2005: Von  an Maurice Konrad
Ich ging immer davon aus, dass alle relevanten Verstösse in der Flensburger
Verkehrssünderkartei erfasst werden. Ferner, dass Fluglizenzen genau wie Führerscheine und Bootsführerscheine auch dort registriert werden. Daher führen relevante Vergehen nicht nur zum Führerschein Entzug, sondern auch zum Verlust von Fluglizenzen.

Was soll also der ZÜP???
25. Oktober 2005: Von  an 
Hallo,

kann das jemand bestätigen, ob Flensburg zeitnah mit Braunschweig angeglichen wird. Würde mich zwar nicht wundern, aber manchmal klappt der Datentranser zwischen den Behörden doch nicht. Hat ja auch lange gedauert, bis die Sozialbehörden zwischen den Bundesländern abgeglichen haben, um Sozialschmarotzen auf die Spur zu kommen.
26. Oktober 2005: Von  an 
Hallo,

Flensburg, also das KBA führt die Führerscheine für Kfz und nicht für Luftfahrer. Ein Abgleich findet nicht statt!
Sonst müßte auch nicht der Bewerber für eine Lizenz selbst ein einen Auszug aus dem KBA (Belegart O) für die Luftfahrtbehörde beantragen (Datenschutz!)

Dies ist auch der Grund, warum man z.B. bei der Verlängerung der Lizenz den "berühmten Passus" ankreuzen muss, ob gegen einen Punkte vorliegen, ein Verfahren anhängig ist etc...

Erst dann wird die Luftfahrtbehörde tätig bzw. läßt sich den aktuellen Stand melden und bewertet ihn hinsichtlich der fliegerischen Relevanz.

Auch dürfen z.B . die Polizei keine Fluglizenzen einziehen.
Man muss dies auch nicht angeben, sofern man z.B. den Führerschein abgeben muss.
Ist man so ehrlich, und gibt ihn mit ab, so leitet die Polizei die Lizenz an das zuständige Luftamt / RP weiter und das wird dann tätig.
Bei längeren Fahrverboten wird dann die Lizenz eingezogen und zwar solange, wie der Führerschein weg ist.

Es bleibt dabei dem Luftamt / RP darüber hinaus die Möglichkeit, je nach Verstoß, zusätzlich eine Überprüfung der fliegerischen Zuverlässigkeit /§29 LuftVZO i.V.m. §24 LuftVZO) durchzuführen.

Grüße,
TS

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