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25. Oktober 2005: Von  an 
Hallo,

kann das jemand bestätigen, ob Flensburg zeitnah mit Braunschweig angeglichen wird. Würde mich zwar nicht wundern, aber manchmal klappt der Datentranser zwischen den Behörden doch nicht. Hat ja auch lange gedauert, bis die Sozialbehörden zwischen den Bundesländern abgeglichen haben, um Sozialschmarotzen auf die Spur zu kommen.
26. Oktober 2005: Von  an 
Hallo,

Flensburg, also das KBA führt die Führerscheine für Kfz und nicht für Luftfahrer. Ein Abgleich findet nicht statt!
Sonst müßte auch nicht der Bewerber für eine Lizenz selbst ein einen Auszug aus dem KBA (Belegart O) für die Luftfahrtbehörde beantragen (Datenschutz!)

Dies ist auch der Grund, warum man z.B. bei der Verlängerung der Lizenz den "berühmten Passus" ankreuzen muss, ob gegen einen Punkte vorliegen, ein Verfahren anhängig ist etc...

Erst dann wird die Luftfahrtbehörde tätig bzw. läßt sich den aktuellen Stand melden und bewertet ihn hinsichtlich der fliegerischen Relevanz.

Auch dürfen z.B . die Polizei keine Fluglizenzen einziehen.
Man muss dies auch nicht angeben, sofern man z.B. den Führerschein abgeben muss.
Ist man so ehrlich, und gibt ihn mit ab, so leitet die Polizei die Lizenz an das zuständige Luftamt / RP weiter und das wird dann tätig.
Bei längeren Fahrverboten wird dann die Lizenz eingezogen und zwar solange, wie der Führerschein weg ist.

Es bleibt dabei dem Luftamt / RP darüber hinaus die Möglichkeit, je nach Verstoß, zusätzlich eine Überprüfung der fliegerischen Zuverlässigkeit /§29 LuftVZO i.V.m. §24 LuftVZO) durchzuführen.

Grüße,
TS

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