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13. Oktober 2005: Von Maurice Konrad an Lars Kaderali
Es geht weiter, diese Entscheidung hilft auch mir:

AOPA Eilantrag (Musterverfahren) gegen die ZÜP erfolgreich!

Das Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 2 B 247 / 05, hat heute den von der AOPA in einem Musterverfahren eingereichten Antrag nach § 80 Abs.5 VwGO auf Aufhebung des Sofortvollzuges erfolgreich beschieden. Der Beschluss liegt noch nicht schriftlich vor. Die Auskünfte erfolgten telefonisch.

Die AOPA hat das Musterverfahren im Namen eines Berufspiloten geführt, der auf die Lizenz angewiesen ist, jedoch aus rechtsstaatlichen Gründen sich nicht der ZÜP unterwerfen wollte. Dieser hatte ausdrücklich und schriftlich erklärt: "Ich bin aus Gewissensgründen nicht bereit, den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung zu stellen und widerspreche deshalb ausdrücklich. Ich bin damit nicht einverstanden"

Die Behörde hatte mit Bescheid vom 08.09.2005 , zugestellt am 12.09.2005, seine Berufspilotenlizenz widerrufen und den Sofortvollzug angeordnet. Die AOPA hatte hiergegen am 14.09.2005 den Eilantrag gestellt. Dieser ging bei dem Gericht am 15.09.05 ein.

Die Richter haben die grundsätzliche Bedeutung des Falles gewürdigt und nicht nur z.B. wegen des "Berufsverbotes" den Sofortvollzug als nicht angemessen abgelehnt.
Sie haben sich dankenswerterweise umfassend mit der für jedes deutsche Gericht und jeden Richter völlig neuen und unbekannten Thematik auseinandergesetzt. Es gibt keinerlei Rechtsprechung oder Kommentare. Wir haben somit sehr umfassend vortragen müssen mit den politischen Abläufen beim Gesetzgebungsverfahren und danach und mit dem unterschiedlichen Vorgehen der Behörden. Aus diesem Grund war der vorliegende Antrag und die jetzt eingereichte Anfechtungsklage vor allem mit politischem Hintergrund der angeblichen Terrorismusgefahr durch Flugzeuge zu sehen. Diesen Hintergrund hat die AOPA eindrücklich dem Gericht vorgetragen. Wir konnten uns auch auf die leider abgewiesene AOPA-Verfassungsbeschwerde beziehen. Wir haben in dem 28 seitigen eng beschriebenen Antrag mit ca. 80 Seiten Anlagen neben den besonderen Argumenten gegen den Sofortvollzug umfassend und grundsätzlich § 7 LuftSiG gerügt:

 dass das Gesetz mangels Bundesratszustimmung nicht rechtmäßig erlassen wurde,
 dass die ZÜP gegen die Grundrechte verstößt
 dass die ZÜP gegen Datenschutzrecht verstößt,
 dass die ZÜP im konkreten Einzelfall nicht verhältnismäßig ist,
 dass überhaupt kein Einzelfall nach § 7 LuftSiG vorliegt,
 dass der Bescheid ohne die nach § 17 LuftSiG erforderliche Verordnung erlassen wurde.

Trotz der im Eilverfahren üblichen nur summarischen Prüfung hat das Gericht grundsätzliche, aber wegen der Art des Verfahrens vorläufige Hinweise über den Einzelfall hinaus gegeben, die als Präzedenzfall bundesweit Beachtung finden sollten. Das Gericht hat erhebliche Zweifel am wirksamen Zustandekommen des Gesetzes. Es ist der Ansicht, dass der Bundesrat hätte zustimmen müssen.

Zwar ist dieser Beschluss nicht für andere Behörden oder Gerichte bindend und noch nicht einmal rechtskräftig. Wir halten die Bedeutung dieses Beschlusses gleichwohl als wegweisend.

Die AOPA führt derzeit noch ein weiteres Mustereilverfahren gegen die Bez.reg. Münster.

Die AOPA schreibt derzeit alle Luftfahrtbehörden und Ministerien an und teilt die Rechtsauffassung des Gerichtes mit und versucht, dort eine Aussetzung der Verfahren generell zu erreichen.
16. Oktober 2005: Von Norbert V.H. Lange an Maurice Konrad
Na also! Klappt doch, dank AOPA!

Jetzt nicht mehr nur gejammert, sondern klagt was das Zeug hält!

Je mehr Gerichte in allen Bundesländern damit beschäftigt sind, desto besser.

Wäre doch gelacht, wenn ihr es nicht schaffen würdet, unseren schönen Rechtsstaat vor ein paar übereifrigen Beamten zu schützen.

Denn bitte nicht aus den Augen verlieren:
Die Justiz ist dazu da, der Executive auf die Finger zu klopfen.

Nicht auswandern. Recht einklagen.

Norbert V.H. Lange
Freier Publizist
16. Oktober 2005: Von Achim Gross an Norbert V.H. Lange
Genau !!!
Wir sind Deutschland, lassen wir unser schönes Land nicht von Behörden kaputt machen. Es laufen schon zu viele weg.
Gruss
Akim
17. Oktober 2005: Von Mueller Manfred an Maurice Konrad
So beeindruckend Euer Kampf gegen die Bürokratie auch ist, so
scheint mir dies nicht unbedingt der richtige Ansatz, denn im Erfolgsfall der Widerspruchsverfahren wird die Politik / Verwaltung schnellstens nachbessern und dann steht ZÜP II vor der Tür.

Sicherlich sind wir uns alle über die Wirkungslosigkeit der ZÜP einig, schlechthin ist es jedoch nur eine Art erneutes polizeiliches Führungszeugnis PFZ, dem wir uns alle mal unterworfen haben.

Wer hat sich da Gedanken gemacht ob

das PFZ gegen die Grundrechte verstößt
das PFZ gegen Datenschutzrecht verstößt,
das PFZ im konkreten Einzelfall nicht verhältnismäßig ist

Wer gesetzgeberischen Wildwuchs nachhaltig verhindern will, der sollte direkt in die Politik gehen - die Fliegerei ist nicht die geeignete Plattform.
18. Oktober 2005: Von Konrad Vogeler an Mueller Manfred
Na das ist doch mal ein Beitrag:

1. Die ZÜP ist nur ein erweitertes Führungszeugnis.
Da hast Du recht. Es ist ein sehr erweitertes Führungszeugnis.
Erweitert um Eröffnung einer Akte bei BND, MAD, BKA, Zollbehörden und noch ein paar anderen "Diensten". Das ist normalerweise ein Vorgang, für den das GG einen begründeten Anfangsverdacht voraussetzt. Das ist der Grund, warum wir das beantragen müssen. Ohne diesen Antrag wäre es ungesetzlich.
Sieht einer den Unterschied? Ich schon.

2. Bürger, die auf ihren Bürgerrechten bestehen wollen, sollen also in die Politik gehen. Und wer das nicht will oder kann, soll ruhig sein und die da oben machen lassen. So kann man es auch sehen.
Frage: Wenn die Bürger nicht aktiv werden und den Mund nicht aufmachen sollen, wofür brauchen wir dann eigentlich noch die freie Presse?

Früher haben die Stillhalter mal gesagt: "Wenn Dir das nicht passt, dann geh doch rüber." Weit weg davon bist Du nicht.

Konrad
18. Oktober 2005: Von Axel Kohout an Konrad Vogeler
Bin 100% deiner Meinung, Konrad. Ich weiß nicht genau, was in einem polizeilichen Führungszeugniss steht. Aber ich denke, da gehören nachgewiesene Verstöße gegen Recht und Gesetz rein - sonst nichts. Das ist schon etwas anderes als die ZÜP sein will.

Bei uns im Verein bin ich in einer kontroversen Diskussion auch auf die Meinung gestoßen: Wenn du nichts zu verbergen hast, musst du dir doch keine Sorgen machen.

Ich fühle mich manchmal ganz schön hilflos...
18. Oktober 2005: Von Häupler Karl an Axel Kohout
Also wenn ich auf diese Argumentation stoße, dann antworte ich derart:
Auch in meinem Schlafzimmer habe ich nichts zu verbergen, will dort aber keine Überwachungskamera!
19. Oktober 2005: Von Konrad Vogeler an Axel Kohout
Axel,

Du weist ganz genau, was in einem PFZ steh. Das bekommst Du nämlich zugeschickt und dann reichst Du das weiter.

Die ZÜP findet hinter den Kulissen statt. Da musst Du einen Antrag stellen, um die Akten überhaupt einsehen zu können.
Wer den nicht stellt, weiss nicht, was über ihn gesammelt wurde.

Und die Beurteilung zuverlässig oder nicht, die liegt komplett im Nebel. Es gibt keinen Kriterienkatalog wie den in Flensburg.
Niemand sagt Dir, was Du noch darfst oder womit Du mit Sicherheit unzuverlässig wirst.
Im Fall des Falles kannst Du Dir die Zuverlässigkeit über die Verwaltungsgericht zurückholen. Ich kenne mindestens zwei Beispiele von Flughafenmitarbeitern, da hat das 4 Jahre gedauert. Während dieser 4 Jahre waren die Betroffenene arbeitslos.
Auf uns angewendet, kriegen wir die Lizenzen selbst dann nicht wieder, weil sie entweder verfallen sind oder wir die Bedingungen nicht erfüllt haben.
Das ist schon schlau eingefädelt, um den Himmel zu putzen.

Konrad

###-MYBR-###
22. Oktober 2005: Von Norbert V.H. Lange an Mueller Manfred
Gut gebrüllt Löwe!

.. und eigentlich haben Sie Recht. Hier wimmelt es nur so von verhinderten Feierabendpolitikern, Stammtischbrüdern und Papiertigern.

Aber es sind auch einige sehr gute Leute darunter und die haben Erfolg mit Ihrer sachlichen Art und Weise die Dinge anzugehen.

Sicherlich haben Sie auch recht mit Ihren Bemerkungen zum PZF.
Allerdings stehen im PZF nur durch ein Gericht festgestellte Strafen.

Ein Staatsanwalt ermittelt nur, wenn ein genüg umfangreicher Anfangsverdacht vorhanden ist.

Das alles ist bei der ZÜP nicht der Fall, wie ja schon weiter oben ausführlich beschrieben.

Mir geht nur gewaltig gegen den Strich, daß hier das Prinzip der Unschuldsvermutung ausgehöhlt wird.

Wenn man sich dagegen wehrt durch einfachen zivilen Ungehorsam, wird man genötigt. Nichts anderes als Nötigung ist die Drohung und jetzt der Vollzug der Lizententziehung, wenn man die ZÜP nicht beantragen will.

Wehret den Anfängen.

Ihr
Norbert V.H. Lange
Freier Publizist
22. Oktober 2005: Von Konrad Vogeler an Norbert V.H. Lange
Ich habe mal eine Frage an den freien Publizisten Norbert V.H.Lange:

Wo publizieren Sie eigentlich?

Ich meine nicht die vielen wehrlosen Foren.

Ich meine Publikationen mit zahlendem Publikum, welches die Möglichkeit hat, durch Kaufverweigerung abzustimmen.

Konrad
22. Oktober 2005: Von  an Konrad Vogeler
Danke, ich hatte schon das Gefhl, ich bin der Einzigste, der den Beiträgen von Herrn Lange nur sehr wenig abgewinnen kann.

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