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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Mai 2005: Von  an Jan Brill
So, und nun das Neueste:

MAN BEACHTE ABSATZ 5, 6 und 7

Und das ist auch genau das, was ich in meinem oben genannten Statement bereits gesagt habe.
Nichts weltbewegendes, reine Routineverfahren, Herr Brill!
Leider zu früh gebrüllt!


Quelle: Stimme.de vom 18.05.05:
https://www.stimme.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/art1960,546381.html?fCMS=5103970fc08b16bc657f4264ed4db1c7

Zitat:
"Nach dem Einsatz von zwei Kampfjets im süddeutschen Luftraum wegen des ausgefallenen Funkkontakts zu einem Kleinflugzeug hat sich der anfängliche Terrorverdacht nicht bestätigt. Die beiden Kampfflugzeuge vom Typ "Phantom F4F" der Bundesluftwaffe hatten am Pfingstmontagabend die aus dem polnischen Wroclaw (Breslau) kommende "Piper PA 46" abgefangen und zum Zielflughafen Stuttgart begleitet.

Der Terrorverdacht habe sich schnell als unbegründet erwiesen, teilte ein Sprecher der Luftwaffe am Dienstag mit.
Als der Funkkontakt zu dem Flugzeug eines Stuttgarter Reifenhändlers ausgefallen war, hatte die tschechische Luftverteidigung deutsche Stellen informiert. Daraufhin waren die Kampfjets aufgestiegen, deren Piloten sich mit dem Piloten der "Piper" über Handzeichen verständigten. In der Region Stuttgart führte der Tiefflug der beiden "Phantom"-Flieger zu zahlreichen Anrufen besorgter Bürger bei den Behörden und beim Flughafen.

Nun suchen Wartungstechniker nach der Ursache für den Ausfall der Bordelektrik des Kleinflugzeugs. Ein Sprecher der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig sagte der dpa, die technischen Zusammenhänge würden von Spezialisten einer lizenzierten Firma untersucht. Die Ergebnisse sollen der BFU in einem Bericht mitgeteilt werden.

Der 66 Jahre alte Pilot der fünfsitzigen Propeller-Maschine war nach einem Urlaub in Polen zusammen mit seiner Lebensgefährtin auf dem Rückflug nach Stuttgart. Er sagte der dpa, die gesamte Elektrik in seiner Maschine sei ausgefallen, so dass er seine Flugroute mit Kompass und Karte bestimmen musste. Er fliege seit 20 Jahren und sitze zwischen 80 und 100 Stunden pro Jahr am Steuerknüppel eines Flugzeuges.

Die Begleitung durch die Kampfflieger hatte der Piper-Pilot nach eigenen Worten als Erleichterung empfunden, zumal die Wetterbedingungen schlecht waren. Problematisch sei die Landung gewesen, da es ihm erst im dritten Anlauf gelungen sei, das Fahrwerk auszufahren. Mit dem Tower des Stuttgarter Flughafens hatte sich der Piper-Pilot über sein Handy verständigt.

Der Sprecher der deutschen Flugsicherung im hessischen Langen, Axel Raab, sagte der dpa, Einsätze von Kampfjets zur Begleitung von Zivilflugzeugen seien im deutschen Luftraum keine Seltenheit. Gelegentlich hätten auch Piloten von Linienmaschinen die falsche Funkfrequenz eingestellt und deshalb keinen Kontakt zur Flugsicherung. Die Sensibilität militärischer Stellen habe nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA aber deutlich zugenommen.

Das in der Folgezeit vom Bundestag verabschiedete Luftsicherheitsgesetz hatte eine heftige politische Kontroverse ausgelöst, weil es für den Fall eines Terroranschlags auch den Abschuss entführter Passagierflugzeuge erlaubt. Über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes muss noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.
Nach Auskunft der Bundesluftwaffe steigen die Jagdflugzeuge der so genannten Alarmrotte im Durchschnitt etwa 20-mal pro Jahr auf, weil Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Flug ziviler Maschinen bestehen.

Schadensersatzforderungen habe es in der Folge aber noch nie gegeben. Sie würden voraussetzen, dass dem Piloten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann."
Zitat Ende

Also Herr Brill, was soll Ihre ganze Aufregung??!!
19. Mai 2005: Von  an 
Servus, ATCler!

Die Aufregung von Herrn Brill ist durchaus angebracht, während Du, wie schon an anderer Stelle, wieder mal einen erschreckenden und aus staatsbürgerlicher Sicht bedenklichen Mangel an Sensibilität gegenüber den Maßnahmen unserer Exekutive zeigst.

Aus den Erfahrungen des dritten Reichs und der tausendjährigen Herrschaft der Nazidiktatur etwas klüger geworden, sah die Verfassungsgebende Versammlung im Grundgesetz von 1949 nämlich eine klare Trennung der Aufgaben von Polizei und Militär (Bundeswehr kam erst später) vor. Nie mehr wieder sollten militärische Einheiten im Innern gegen Landsleute wüten dürfen. Die klare Trennung der Sorge für innere Sicherheit durch die Landespolizeien (schon die Existenz des BKA ist puristisch betrachtet problematisch vor dem GG)und die Gefahrenabwehr vor militärischer Aggression von aussen durch die Reichs- bzw. Bundeswehr war einer der Grundpfeiler des Grundgesetzes von 1949.

Wie nicht anders zu erwarten, wurden die gut gemeinten Vorgaben der Verfassungsgeber im Laufe der Zeit von der machtgeilen Exekutive schleichend ausgehölt. Erst kam der Artikel 91 ins GG, später wurde der Bundesgrenzschutz, der vom Grundgesetz mit einigen wenigen begrenzten Befugnissen ausgestattet worden war, zur Bundes-/Antidemopolizei aufgeblasen. Das Verfassungsgericht und wir alle haben diesem schleichenden Verfall der im GG verankerten Absichten und Werte tatenlos zugesehen.

Konnten im kalten Krieg die Abfangmissionen der Luftwaffe noch mit dem Feigenblatt einer zumindest möglichen militärischen Mission versehen werden (NATO-Verfahren grundgesetzwidrig???), so wundert man sich heute schon, wie es kommt, dass ein D-registriertes Flugzeug mit vollständigem Elektroausfall bei seinem Heimflug nach Stuttgart zu einer militärischen Bedrohung von aussen wird.

Das Eskortieren eines funkkranken, D-registrierten Kleinflugzeugs ist sicher keine Aufgabe zur Eliminierung einer militärischen Bedrohung durch den bösen Feind da draussen, sondern maximal eine interne polizeiliche Aufgabe. Blickkontakt hätte auch von einem Polizeihubschrauber aus aufgenommen werden können. Angesichts der Geschwindigkeitsprofile der betroffenen Fluggeräte wäre das erheblich sicherer gewesen, als militärische Kampfjets am Rande des Stalls herumeiern zu lassen.

Die Anwendung militärischer Mittel im Innern ist auch heute noch nur im Falle des Notstands gemäß Art. 91 GG verfassungsmäßig abgedeckt. Was also hat die Luftwaffe für ein business mit der Malibu gehabt? Sollen wir vielleicht an einen permanenten Notstand gewöhnt werden? Mit dem Sicherheitsargument kann man schließlich jede bürgerliche Freiheit und den Rechtsstaat in Frage stellen. Frag doch mal Mr. Bushman in Washington.

Grüsse,
LFC
19. Mai 2005: Von  an 
Sorry, das "man" nach dem "Bush" ist mir so herausgerutscht. Nimm ich hiermit zurück. Hab halt zu lange in Afrika gelebt.
LFC

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