Servus, ATCler!
Die Aufregung von Herrn Brill ist durchaus angebracht, während Du, wie schon an anderer Stelle, wieder mal einen erschreckenden und aus staatsbürgerlicher Sicht bedenklichen Mangel an Sensibilität gegenüber den Maßnahmen unserer Exekutive zeigst.
Aus den Erfahrungen des dritten Reichs und der tausendjährigen Herrschaft der Nazidiktatur etwas klüger geworden, sah die Verfassungsgebende Versammlung im Grundgesetz von 1949 nämlich eine klare Trennung der Aufgaben von Polizei und Militär (Bundeswehr kam erst später) vor. Nie mehr wieder sollten militärische Einheiten im Innern gegen Landsleute wüten dürfen. Die klare Trennung der Sorge für innere Sicherheit durch die Landespolizeien (schon die Existenz des BKA ist puristisch betrachtet problematisch vor dem GG)und die Gefahrenabwehr vor militärischer Aggression von aussen durch die Reichs- bzw. Bundeswehr war einer der Grundpfeiler des Grundgesetzes von 1949.
Wie nicht anders zu erwarten, wurden die gut gemeinten Vorgaben der Verfassungsgeber im Laufe der Zeit von der machtgeilen Exekutive schleichend ausgehölt. Erst kam der Artikel 91 ins GG, später wurde der Bundesgrenzschutz, der vom Grundgesetz mit einigen wenigen begrenzten Befugnissen ausgestattet worden war, zur Bundes-/Antidemopolizei aufgeblasen. Das Verfassungsgericht und wir alle haben diesem schleichenden Verfall der im GG verankerten Absichten und Werte tatenlos zugesehen.
Konnten im kalten Krieg die Abfangmissionen der Luftwaffe noch mit dem Feigenblatt einer zumindest möglichen militärischen Mission versehen werden (NATO-Verfahren grundgesetzwidrig???), so wundert man sich heute schon, wie es kommt, dass ein D-registriertes Flugzeug mit vollständigem Elektroausfall bei seinem Heimflug nach Stuttgart zu einer militärischen Bedrohung von aussen wird.
Das Eskortieren eines funkkranken, D-registrierten Kleinflugzeugs ist sicher keine Aufgabe zur Eliminierung einer militärischen Bedrohung durch den bösen Feind da draussen, sondern maximal eine interne polizeiliche Aufgabe. Blickkontakt hätte auch von einem Polizeihubschrauber aus aufgenommen werden können. Angesichts der Geschwindigkeitsprofile der betroffenen Fluggeräte wäre das erheblich sicherer gewesen, als militärische Kampfjets am Rande des Stalls herumeiern zu lassen.
Die Anwendung militärischer Mittel im Innern ist auch heute noch nur im Falle des Notstands gemäß Art. 91 GG verfassungsmäßig abgedeckt. Was also hat die Luftwaffe für ein business mit der Malibu gehabt? Sollen wir vielleicht an einen permanenten Notstand gewöhnt werden? Mit dem Sicherheitsargument kann man schließlich jede bürgerliche Freiheit und den Rechtsstaat in Frage stellen. Frag doch mal Mr. Bushman in Washington.
Grüsse, LFC
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