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Das neue Heft erscheint am 1. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Achim H.

Ein Transfer innerhalb EASA basiert auf EU Recht und bei einem gültigen ARC kann da eigentlich nicht viel schief gehen. Zumindest wurde mir das von der österreichischen Behörde so erklärt (und darauf hingewiesen was alles NICHT benötigt wird, da durch das ARC abgedeckt).

Konkrete Beispiele wo das nicht so war wären interessant.

Ich sehe Brexit und G-reg daher eher anders herum, und zwar so dass es ein ziemlich guter Grund ist JETZT noch zu einer anderen EASA Registrierung zu wechseln.

24. September 2020: Von Achim H. an Patrick Lean Hard

Ein konkretes Problem bei einem EASA-EASA Transfer war die STC-Liste. Die aufnehmende Behörde prüfte die und war der Meinung, dass bestimmte Änderungen keine Zulassungsbasis hätten. Das Flugzeug war zu diesem Zeitpunkt natürlich bereits deregistriert. Der Fall war höchst ärgerlich und mit schlechtem Ausgang.

24. September 2020: Von Tobias Glombik an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Wer heute weiß wie die (Luftfahrt-)Welt nach dem brexit aussieht, könnte damit ein Vermögen machen. Das einzige was feststeht ist, dass nichts feststeht. Kommt ein brauchbares Abkommen kann es durchaus Vorteile haben und Nerven sparen, wenn man seine G-Reg behält. Platzt der Laden und/oder wird die GA vergessen, steht man mit einer völligen Drittlandzulassung da. Und dann wird der Umzug richtig lästig, weil es keine auf EU-Recht basierenden Erleichterungen gibt. Dann wird der Amtsschimmel ganz gewaltig wiehern. Zack, kommst mit der G-Reg nicht mal mehr nach Österreich.

24. September 2020: Von Achim H. an Tobias Glombik

Das Szenario ist komplett unrealistisch. Die britische Regierung ist grundsätzlich wirtschaftsfreundlich, schon immer gewesen. Wenn es Witzinseln wie M- und 2- schaffen, ihre Flugzeuge weltweit betreiben und warten zu lassen mit fremden Lizenzen, wird UK das auch schaffen. Eine Mitwirkung der EU/EASA ist hierzu nicht notwendig.

Ich denke so viel Zukunftssicht darf man sich zutrauen.

24. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Achim H.

Interessanter Fall, vielen Dank!

25. September 2020: Von Mark Juhrig an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt auch noch weitere mögliche Probleme bei einem EASA-EASA Transfer:

Mein Flieger ist eine DR 220 AB, gebaut von der Fa. Centre Est Aéronautique (CEA).

Aus CEA wurde Anfang der siebziger die Fa. Avions Pierre Robin. Der Eigner des Typs is die Fa. C.E.A.P.R.

In meinem englischen ARC stand:

Hersteller: Avions Pierre Robin (also nicht CEA)

Bezeichnung: CEA DR 220 AB

Das LBA hat daraufhin das englische ARC nicht anerkannt, da es ja offensichtlich für ein anderes Flugzeug ausgestellt wurde! Selbst eine Bestätigung der CAA, dass sie CEA und Avions Pierre Robin als die gleichen Firmen ansehen, da nur der Name geändert wurde, hat das LBA nicht interessiert und ich brauchte ein neues ARC, damit es beim LBA weitergin.

28. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Mark Juhrig

Ärgerlich. Wichtig ist doch dass das ARC passt, und wenn dann auch noch der ehemalige Zulassungsstaat extra bestätigt dass alles seine Ordnung hat sollte es erst recht ok sein. Ich glaube OE-.... wäre da pragmatischer.

29. September 2020: Von Mark Juhrig an Patrick Lean Hard

Das andere EASA-Länder hier pragmatischer vorgehen, würde ich sofort unterschreiben. Den LBA geht in dieser Hinsicht jedoch jeglicher Pragmatismus ab :-(


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