Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

24. September 2020: Von Achim H. an Patrick Lean Hard

Ein konkretes Problem bei einem EASA-EASA Transfer war die STC-Liste. Die aufnehmende Behörde prüfte die und war der Meinung, dass bestimmte Änderungen keine Zulassungsbasis hätten. Das Flugzeug war zu diesem Zeitpunkt natürlich bereits deregistriert. Der Fall war höchst ärgerlich und mit schlechtem Ausgang.

24. September 2020: Von Tobias Glombik an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Wer heute weiß wie die (Luftfahrt-)Welt nach dem brexit aussieht, könnte damit ein Vermögen machen. Das einzige was feststeht ist, dass nichts feststeht. Kommt ein brauchbares Abkommen kann es durchaus Vorteile haben und Nerven sparen, wenn man seine G-Reg behält. Platzt der Laden und/oder wird die GA vergessen, steht man mit einer völligen Drittlandzulassung da. Und dann wird der Umzug richtig lästig, weil es keine auf EU-Recht basierenden Erleichterungen gibt. Dann wird der Amtsschimmel ganz gewaltig wiehern. Zack, kommst mit der G-Reg nicht mal mehr nach Österreich.

24. September 2020: Von Achim H. an Tobias Glombik

Das Szenario ist komplett unrealistisch. Die britische Regierung ist grundsätzlich wirtschaftsfreundlich, schon immer gewesen. Wenn es Witzinseln wie M- und 2- schaffen, ihre Flugzeuge weltweit betreiben und warten zu lassen mit fremden Lizenzen, wird UK das auch schaffen. Eine Mitwirkung der EU/EASA ist hierzu nicht notwendig.

Ich denke so viel Zukunftssicht darf man sich zutrauen.

24. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Achim H.

Interessanter Fall, vielen Dank!

25. September 2020: Von Mark Juhrig an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt auch noch weitere mögliche Probleme bei einem EASA-EASA Transfer:

Mein Flieger ist eine DR 220 AB, gebaut von der Fa. Centre Est Aéronautique (CEA).

Aus CEA wurde Anfang der siebziger die Fa. Avions Pierre Robin. Der Eigner des Typs is die Fa. C.E.A.P.R.

In meinem englischen ARC stand:

Hersteller: Avions Pierre Robin (also nicht CEA)

Bezeichnung: CEA DR 220 AB

Das LBA hat daraufhin das englische ARC nicht anerkannt, da es ja offensichtlich für ein anderes Flugzeug ausgestellt wurde! Selbst eine Bestätigung der CAA, dass sie CEA und Avions Pierre Robin als die gleichen Firmen ansehen, da nur der Name geändert wurde, hat das LBA nicht interessiert und ich brauchte ein neues ARC, damit es beim LBA weitergin.

28. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Mark Juhrig

Ärgerlich. Wichtig ist doch dass das ARC passt, und wenn dann auch noch der ehemalige Zulassungsstaat extra bestätigt dass alles seine Ordnung hat sollte es erst recht ok sein. Ich glaube OE-.... wäre da pragmatischer.

29. September 2020: Von Mark Juhrig an Patrick Lean Hard

Das andere EASA-Länder hier pragmatischer vorgehen, würde ich sofort unterschreiben. Den LBA geht in dieser Hinsicht jedoch jeglicher Pragmatismus ab :-(


7 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang