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12. Dezember 2019: Von Wolfgang Lamminger an  Bewertung: +2.00 [2]

wenn wir doch FlugBelWertV haben?

Nur die Tatsache, dass es eine solche Verordnung gibt, bedeutet doch nicht, dass die von Kreditinstituen auf alle denkbaren Fälle anzuwenden ist, oder?

Natürlich gibt es (viele) Fälle wo Banken Flugzeuge finanzieren, wurde bereits ausdrücklich erwähnt, vermutlich in erheblichen Millardensummen. Aber eben nicht in der Größenordnung von der Du hier sprichst. Da ist m. M. nach in der Tat Risiko ./. Marge für Banken nicht darstellbar.

In einer Größenordnung PC12 - G650 - A320 usw. und entsprechend qualifiziertem Operator sicher schon. Zumal in dieser Kategorie über eine gewisse Zeit auch schon mal Wertverluste von irgendwo um 0 % kalkuliert werden dürfen.


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