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9. November 2018: Von Achim H. an Gismar Dr.med. Dr.rer.soc. Ziegler

Ist überhaupt kein Problem. Den VAT-Status natürlich vorher ausführlich prüfen.

Umregistrierung ist nur Papieraufwand, sofern das ARC nicht während des Prozesses abläuft. Das LBA will nur Fotos vom neuen Kennzeichen sehen und mäkelt dann daran aus Prinzip rum.

Man kann das Flugzeug auch auf G-reg lassen. Mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit bleiben die UK in EASA und wenn nicht, gibt es immer noch Gelegenheit zum Ausflaggen.


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