Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

25. Oktober 2017: Von Martin M. an Wolff E.

Wie sieht das eigentlich lizenztechnisch aus? Ist die Annahme korrekt, dass ich mit einem deutschen PPL-A/LAPL-A eine N-registrierte Maschine nur die Deutschland führen darf?

Ansonsten könnte ich mich mit der Colt auch anfreunden ;)

25. Oktober 2017: Von Mark Juhrig an Martin M. Bewertung: +1.00 [1]

Das ist so korrekt. Leider ist Europa kein Land sondern eine Staatengemeinschaft und daher kann man einen N-Flieger nur im Land, welches den Schein ausgestelllt hat, fliegen. Für grenzüberschreitendes Fliegen ist also mindestens eine Anerkennung des PPL-A durch die FAA notwendig. https://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/foreign_license_verification/

VG Mark


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang