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6. April 2016: Von Achim H. an 

Büchern können in Deutschland im Gegensatz zu Software keine Wiederverkaufs-Restriktionen angeheftet werden. Auch nicht mit Wasserzeichen und ewigem Schwur. Und selbst bei Software sind die Konstruktionen wackelig.

7. April 2016: Von Tee Jay an Achim H.

offtopic... aber ich wurde gerade wegen gebrauchter Software aufmerksam:

Nein eigentich ist das ganz klar geregelt. Das EU-GH hat in 2012 verbindlich entschieden, dass gebrauchte Software - egal wie erworben - ohne Einschränkungen weiterverkauft werden kann. Ein Softwarelieferant muß für diese auch weiterhin Services in Form von Update etc. liefern. Für Volumenlizenzen wurde jedoch ein Aufspaltungsverbot für sog. Concurrent Zugriffslizenzen ausgesprochen d.h. im Serverbereich, wenn jemand eine 25 User CAL hat, darf er keine einzelnen CALs aus diesem Paket verkaufen.


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