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14. Oktober 2024 09:17 Uhr: Von Nico Hege an Achim H.

Bei mir ging es darum, dass sie auf die Erfüllung der 90-Tage-Regel bestanden, obwohl mein Kopilot einen ATPL mit allem Pipapo hatte. Begründung: Eine Cessna hat nur einen Piloten (das zweite Steuerhorn ist vermutlich als Ersatzteil zu sehen).

Soweit ich weiß, ist das auch korrekt. In einer Cessna ist er dein Passagier und nicht Teil der Besatzung, auch wenn er einen ATPL hat. Ich meine, das Gleiche gilt für einen CFI, es sei denn, es handelt sich um einen Schulflug.

14. Oktober 2024 10:02 Uhr: Von F. S. an Nico Hege Bewertung: +2.00 [2]

Nur weil eine Cessna (oder ein anderes Flugzeug) auch mit einem Piloten betrieben werden kann, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch mit einem Piloten betrieben werden muss.

Multi-Pilot OPs sind prinzipiell auch mit einer Cessna durchaus möglich (auch wenn ich nicht glaube, dass jemand das macht). Natürlich müssen dann beide Piloten die entsprechenden Berechtigungen haben.

Das einzige, was man wahrscheinlich dann diskutieren müsste, wäre, wenn im Flughandbuch steht, "der Pilot sitzt links", was in manchen Handbüchern so oder so ähnlich steht - dann könnte man argumentieren, das MPops nicht geht.

14. Oktober 2024 10:45 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

War da nicht mal was in der Richtung: Der Verantwortliche LFZ-Führer sitzt links, ausser es wurde vom Halter etwas anderes bestimmt ? Auch das mit dem PoH ist natürlich zu berücksichtigen. Bin schlecht im Paragraphen suchen, aber so hab´ ich es gelernt ;-) !

14. Oktober 2024 10:51 Uhr: Von Willi Fundermann an Nico Hege Bewertung: +2.00 [2]

"Bei mir ging es darum, dass sie auf die Erfüllung der 90-Tage-Regel bestanden, obwohl mein Kopilot einen ATPL mit allem Pipapo hatte."

Die "90-Tage-Regel" nach "FCL.060" gilt auch für ATPL-Inhaber mit "allem Pipapo".

14. Oktober 2024 10:55 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Nico Hege

FCL.060 Recent experience Regulation (EU) 2021/2227

(b) Aeroplanes, helicopters, powered-lift aircraft and airships. A pilot shall not operate an aircraft
in commercial air transport or to carry passengers:
(1) as PIC or co-pilot unless he or she has carried out, in the preceding 90 days, at least take-offs, approaches and landings as a pilot flying in an aircraft of the same type or class (...)

und dazu ergänzend

AMC1 FCL.060(b)(1) Recent experience

When a pilot needs to carry out one or more flights with an instructor or an examiner to comply with
the requirement of FCL.060(b)(1) before the pilot can carry passengers, the instructor or examiner on
board those flights will not be considered as a passenger.

Wobei hier im Forum (?) auch schon Mal dikutiert wurde:

wer ist Crew, wer ist Passagier? Kann ich als PIC festlegen, dass er rechts Sitzende mit zB. BZF den Funk übernimmt, und damit Crew ist.Dem Crewmitglied muss nur klar sein, dass er Crew und nicht Pax ist. Dies würde zB. auch für den, im Vereinsbetrieb häufiger eingesetzten, "Sicherheitspiloten" gelten, der weder CRI noch FI ist aber erfahren ist und berchtigt, das Flugzeug zu fliegen.

Wobei die AMC und GM hierzu nichts weiter hergeben, oder hat sonst jemand belastbare Infos?

14. Oktober 2024 10:56 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Willi Fundermann

M.E. geht es weniger darum, ob der rechts Sitzende die 90-Tage-Regel erfüllt (ich interpretiere Achim´s Post: ATPL mit allem Pipapo" dahingehend, dass der ATPL-Inhaber current in jedweder Beziehung war), sondern, ob er als verantwortlicher LFZ-Führer agiert hat bzw. dies vom rechten Sitz aus auch durfte ?

Edit: Achim, wenn er nicht Pax war, was hat ihn zur Crew gemacht ? Darf ein PIC links mit jemandem fliegen, wenn der PIC die 90-Tage-Regel nicht erfüllt, der rechts Sitzende aber kein FI etc. ist, sondern "nur" z.B. eine ATPL hat, und auf dem Flug crewmember ist, weil er den Flugfunk zur Durchführung delegiert bekommt ? Tobias - bitte übernehmen Sie ;-) !!!

14. Oktober 2024 10:58 Uhr: Von Achim H. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Nur wenn sie Passagiere sind. War er explizit nicht.

Die Checker waren Mitarbeiter vom Flughafen und wurden vom RP angelernt zur Durchführung von Kontrollen. Das Wissen kann naturgemäß nicht sehr tiefgehend sein, was allen bekannt ist. Da ich mich etwas geärgert hatte, dass ein angeblicher Verstoß (den sie aber nicht aufnehmen wollten) in den Raum gestellt wurde, habe ich selbst beim tschechischen flugmedizinischen Zentrum ähm Regierungspräsidiumn nachgefragt.

Besonders mit ausländischen Flugzeugen/Lizenzen sind Ramp-Checks wirklich eine komplexe Angelegenheit.

14. Oktober 2024 11:41 Uhr: Von M Schumacher an Reinhard Haselwanter Bewertung: +1.00 [1]

Meines Erachtens ist hier 'GM1.NCO.OP.180 Simulated situations in flight' relevant. Wenn Achim dem ATPLer eine relevante Aufgabe zuordnet, dann müsste er auch gem. EASA die 90-Tage-Regelung nicht erfüllen:

DESIGNATION OF PERSONS AS CREW MEMBERS

(a) The operator may designate any person as a crew member (including a task specialist) provided that:

(1) the role, according to the reasonable expectation of the operator, will enhance the safety of the flight or achieve an operational objective of the flight;

(2) the person, according to the reasonable expectation of the operator, is capable of fulfilling the role;

(3) the person has been briefed on the role as a crew member and informed that they are crew, not a passenger; and

(4) the person agrees to the role as a crew member.

(b) Crew members are not considered to be passengers.

(c) Crew members may be required, by specific provisions of this Regulation and other Implementing Rules, to hold licences, ratings or other personnel certificates to fulfil certain roles such as instructor, examiner or flight engineer in certain circumstances.

14. Oktober 2024 11:51 Uhr: Von Peter Schneider an Reinhard Haselwanter

m.W. sitzt in der Tschessna 172 und 152 laut POH der PIC links. Müsste nachschaun, wo das genau steht.

In meinem Eigenbau sitzt der PIC links oder rechts, weil ich das als Hersteller im POH nicht festgelegt habe. Macht auch Spaß, mal das Flugzeug von rechts zu steuern. Alle Bedienorgane sind doppelt bzw. von jeder Seite ohne Einschränkung zu bedienen.

14. Oktober 2024 12:05 Uhr: Von Thomas R. an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

m.W. sitzt in der Tschessna 172 und 152 laut POH der PIC links. Müsste nachschaun, wo das genau steht.

Also muss der Fluglehrer links sitzen und der Schüler rechts?

14. Oktober 2024 12:08 Uhr: Von Joachim P. an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin als FI immer recht unentspannt, wenn es Situationen gibt, in denen der Schüler an die Controls kommt.

14. Oktober 2024 12:09 Uhr: Von Tobias Schnell an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Urban myth. Mir ist kein einziges zertifiziertes Flugzeug bekannt, bei dem der Sitzplatz des PIC festgelegt wäre. C152/172 ganz sicher nicht.

14. Oktober 2024 12:13 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an M Schumacher

aahh, Danke - hier unter NCO.OP.180 Simulated situations in flight quasi nur indirekter Bezug zu FCL.060.

14. Oktober 2024 12:41 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Peter Schneider

Ich könnte mich nicht erinnern, dass ich dies in irgendeinem POH der C152 oder C172 gelesen hätte - und auch ich stolperte über diese deiden Muster ins Fliegerleben... Von da her habe ich immer noch im Kopf "Links, ausser der Halter/Operator legt etwas anderes fest. Und auf meinem ersten Flug war ich sicher nicht PIC, saß aber im linken Gartenstuhl des Rasenmähers ;-) !

14. Oktober 2024 12:59 Uhr: Von Joachim P. an Tobias Schnell

Beim Ceh-Jott, muss man links sitzen, wenn man alleine in der ersten Reihe ist ;)

EDIT: sorry, falsche Antwort, ging ja um den PIC bei mehreren, nicht um den Platz beim SIngle Pilot



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Screenshot2024-10-14125906.jpg

14. Oktober 2024 18:21 Uhr: Von Achim H. an Peter Schneider Bewertung: +2.00 [2]

Schau mal, die armen Checker haben genauso viel/wenig Ahnung wie versierte Piloten hier.... :-) Ist wirklich kein einfacher Job. Bei meinem SAFA-Check in Belgrad wurde ich mit "a SAFA check is tough but you are very lucky today because we are the nicest checkers you can find" begrüßt. Die waren sehr kompetent aber auch sehr nett.

14. Oktober 2024 19:03 Uhr: Von F. S. an M Schumacher

Mit der Einschränkung natürlich, dass GM unverbindliche Vorstellungen der EASA sind und daher dem LBA im Zweifelsfall egal sein können:

So wie die EASA das dort geschrieben hat, ist doch die komplette 90 Tage Reglung völlig überflüssig:
Ich brauche doch nur meinen "Passagieren" (die dann keine Passagiere mehr sind) sagen: "schaut bitte auch raus und wenn ihr ein anderes Flugzeug seht, was uns nahe kommt, dann sagt mir bitte Bescheid". Dies ist eine Aufgabe, die ohne jeden Zweifel die Sicherheit des Fluges erhöht.
Alternativ könnte ich ihnen auch die Aufgabe geben, zu singen - bei einem Flug, dessen "operational objective" ist, Spass zu haben, trägt das sicher zum operational objective bei.

Und wenn der "Passiagier" akzeptiert, ist er crew member und die 90 Tage Regelung gilt für ihn nicht ?!?

14. Oktober 2024 19:14 Uhr: Von Kain Kirchhof an Achim H.
Beitrag vom Autor gelöscht
14. Oktober 2024 20:24 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an M Schumacher

Die Vorschrift für die zitierte GM lautet:

NCO.OP.180 Simulated situations in flight

(a) The pilot-in-command shall, when carrying passengers or cargo, not simulate:
(1) situations that require the application of abnormal or emergency procedures; or
(2) flight in instrument meteorological conditions (IMC).
(b) Notwithstanding (a), when training flights are conducted by a training organisation referred to in Article 10a of Commission Regulation (EU) No 1178/2011, such situations may be simulated with student pilots on-board.

Also, ich würde das so interpretieren, dass hier Beschränkungen für die Ausführung von Notverfahren oder simuliertes IFR keine Passagiere an Bord sein dürfen. Wenn man diese Aktionen dennoch durchführen will, muss man Passagiere zu Crew Member machen.

Das gilt also nicht für "ganz normale" Flüge.

Natürlich kann man in einem Flug "simuliert IFR" fliegen und alle anderen zu Luftraumbeobachtern machen, aber dann stellt sich die Frage, ob man dafür nicht einen FI benötigen würde.

15. Oktober 2024 09:21 Uhr: Von Nico Hege an F. S.

Das ist interessant. Ich lese das so, dass ich auch einen Fußgänger zum Teil meiner Crew (z.B. als Beobachter) machen kann, wenn die Aufgaben klar definiert und kommuniziert wurden.

Solange das Ganze ordnungsgemäß gebrieft und idealerweise dokumentiert wurde, greift hier nicht mehr die 90-Tage-Regel. Ob das nun dem Sinn und Zweck der Regelung entspricht, sei mal dahingestellt.

15. Oktober 2024 11:39 Uhr: Von M Schumacher an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

Naja, das glaube ich nicht. Der Abschnitt heisst ja '...Simulated situations in flight'. Damit kannst Du m.E. Oma Erna rechts und hinten Tante Gerda und Onkel Alfred NICHT einfach zu Crew-Mitgliedern machen.

Wobei ich gerne dabei wäre, wenn jemand bei einem Rampcheck mit der Singsangsaufgabe argumentiert...

Wie Mich.ael Brün.ing richtig schreibt, ist das auf spezielle - simulierte - Situationen begrenzt. Da gibt es schon diverse vorstellbare Situationen: Achim möchte gerne mal wieder nur mit Karte und ohne GPS fliegen, stellt sein GTN ab und bittet den nebendran sitzenden ATPler auf seinem Pad oder Mobiltelefon mit Foreflight etc. mitzukoppeln, damit er nicht aus Versehen in einen freigabepflichtigen Luftraum einfliegt, usw.

Hier hat die EASA ja eine Risikoabwägung gemacht. Bei der 90-Tage-Regelung geht es darum, dass unbedarfte Mitflieger - welche keine Ahnung vom Fliegen haben und die Risiken gar nicht einschätzen können - nicht mit einem Piloten fliegen, der kein aktuelles Training hat. Sobald jemand eine relevante Aufgabe übernimmt geht man wohl davon aus, dass dies in den meisten Fällen eben kein unbedarfter Passagier ist.

Zum Beispiel müssen Fluglehrer bei der Schulung nicht die 90-Tage-Regelung einhalten - weil man eben davon ausgeht, dass Flugschüler keine unbedarften Passagiere sind und zumindest in eingeschränkter Form die Risiken der Fliegerei kennen.

15. Oktober 2024 12:22 Uhr: Von F. S. an M Schumacher

Ich denke ja auch nicht, dass diese GM so unbeschränkt anwendbar ist, wie , ABER:

Woraus ergibt sich dann, dass ein auf dem rechten Sitz Platz nehmender ATPLer kein Passagier ist?
Das Beispiel Fluglehrer/Flugschüler taugt nicht, da dies explizit in den Vorschriften geregelt ist.

Die von Dir gemachte Unterscheidung von "unbedarften Mitfliegern" mag sinnvoll erscheinen, findet sich aber nirgendwo in den EASA Regeln. Verlassen darauf, dass die 90 Tage Regel nicht gilt, wenn der "Mitflieger" rechts von mir eine Pilotenlizenz hat, würde ich selber mich nicht.

15. Oktober 2024 13:04 Uhr: Von Malte Höltken an Nico Hege Bewertung: +2.00 [2]

Das ist interessant. Ich lese das so, dass ich auch einen Fußgänger zum Teil meiner Crew (z.B. als Beobachter) machen kann, wenn die Aufgaben klar definiert und kommuniziert wurden.

Das ist auch so. Wir haben einige Erdbeobachtungsflüge mit Task-Specialist durchgeführt, deren Aufgabe in erster Linie die Bedienung der bordseitigen Sensorik sowie die Identifizierung der zu vermesssenden Points of Interest bestand. Diese Leute waren keine Passagierinnen, sondern Besatzung und hatten mit der Fliegerei nix am Hut.

15. Oktober 2024 13:13 Uhr: Von M Schumacher an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Sorry, habe mich allenfalls missverständlich ausgedrückt, wir sind auf einer Linie:

Der ATPLer, CPLer, PPL, SPLer etc auf Deinem rechten Sitz ist grundsätzlich Passagier und Du musst die 90-Tage-Regelung einhalten - sonfern Du ihm keine Aufgaben gibst, welche ihn gem. GM zur Crew machen würden. Das gleiche gilt für einen Nichtflieger.

Und das mit den 'unbedarften Mitflieger' ist einfach die Hintergrunderklärung, gibts natürlich nicht im Reglement..

15. Oktober 2024 13:26 Uhr: Von Nico Hege an Malte Höltken

Okay, danke für das Beispiel aus der Praxis! Das ergibt Sinn.

Ich denke auch, dass es nicht ausreicht, dem Paxe einfach irgendeine Aufgabe zu geben. Wenn man diese Regelung tatsächlich "in Anspruch nehmen" möchte, sollte man vor dem Flug schriftlich festhalten, dass dem "Co-Piloten/Task-Specialist" bestimmte Aufgaben zugewiesen wurden.

Mit einem einfachen "Guck du mal etwas raus für mich" am Rollhalt wird es wohl nicht getan sein. Und das auch zu recht!


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