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Luftrecht und Behörden | Wie alt darf die Wartung für eine JNP/CoA sein?  
19. Juni 2024 16:47 Uhr: Von Alexander Callidus 

Hallo!
Ich fliege zwar ein niederländisch registriertes Flugzeug, aber hier kann ich hier kann ich präziser fragen und ich vermute, daß die Bestimmungen sich nicht wesentlich unterscheiden. Natürlich vergewissere ich mich noch.

Also:
Man muß eine Wartung entsprechend den Herstellervorschriften nachweisen. Diese Wartung wird entweder in einem zugelassenen Betrieb gemacht oder ein entsprechender Mechaniker zeichnet Deine Arbeit ab.

- Wenn z.B. eine jährliche Wartung vorgeschrieben ist, muß das Datum lediglich nach der letzten JNP liegen oder in einer bestimmten Frist vor Ablauf des CoA?
- Wenn x-Stundenkontrollen vorgeschrieben sind, reicht es, wenn nach der Kontrolle bis zum Datum der JNP/des CoA nicht mehr als diese x Stunden geflogen wurden?
- Wenn man die Luftüchtigkeit als Eigenerklärung bestätigen kann, macht man das mit aktuellem Datum, klar. Wenn man die Lufttüchtigkeit durch einen Prüfer bestätigen lassen muß, wie alt darf die Bescheinigung dann vor Ablauf des Airworthiness Certificate sein?


Danke!

19. Juni 2024 20:50 Uhr: Von Malte Höltken an Alexander Callidus Bewertung: +6.00 [6]

Moin,

ausgehend von einem EASA-Flugzeug (also kein Annex I) in a nutshell:

Zunächst unterscheidet die EASA in Lufttüchtigkeit (Papierwerk, basically) und Instandhaltung (Werkzeuge schwingen).

Das ARC ist die Prüfung der Lufttüchtigkeit, also in erster Linie des Papiers: Wurde alle Wartung gemacht? Ist das AMP aktuell und den Regs entsprechend? Gibt es zurückgestellte Beanstandungen? Sind alle LTA durchgeführt? Stimmen Markierungen und Handbücher? Sind alle Änderungen zugelassen? Und so weiter.

Der Eigentümer/Halter kann die Lufttüchtigkeit zwar führen (also das Papier auf Stand halten), aber nicht bestätigen. Dies macht der Airworthiness Review Staff, meistens beauftragt oder verbunden mit einer CAO oder CAMO (das ist in den meisten Fällen das pragmatischste). Es gibt zwar auch unabhängige ARS ohne CAO oder CAMO, die allerdings müssen zwingend auch die 100h-Kontrolle/Jahreswartung durchführen und können im Rahmen dieser das ARC ausstellen.

Das ARC darf keinen Tag überzogen werden. Das heißt, nach Ablauf darf kein Start mehr erfolgen. Man kann die Lufttüchtigkeitsprüfung, wenn man keinen Vertrag mit einer CAO oder CAMO hat, allerdings 90 Tage vorziehen ohne die Frist verkürzen zu müssen.

Zur Verlängerung des ARC müssen alle im AMP benannten Wartungsintervalle eingehalten worden sein. Das bedeutet natürlich auch, dass ein ARC ausgestellt werden darf, auch wenn die 100h-Kontrolle schon in 3 Stunden fällig ist, oder die 12 Monate in 4 Tagen ablaufen. Es gibt keine Frist die einzuhalten wäre zwischen durchführung der Wartung und Airworthiness Review (außer man nutzt einen unabhängigen ARS, dann muss zwingend die 100h-Kontrolle oder Jahreswartung zeitgleich zum Airworthiness Review erfolgen).

Die Intervalle der durchzuführenden Wartungsaufgaben werden im AMP des Flugzeuges festgelegt. Sie müssen vollkommen unabhängig vom ARC eingehalten werden. Ist eine LTA beispielsweise definiert alle 440 Stunden fällig, gelten auch diese 440 Stunden (und weder Kalender noch Anzahl der Landungen spielen eine Rolle). Gleichsam ist bei einer anderen LTA, die alle 12 Monate fällig ist, genau diese 12 Monate, vollkommen unabhängig von der Anzahl der geflogenen Stunden dazwischen.

Also im Klartext:

- Wenn z.B. eine jährliche Wartung vorgeschrieben ist, muß das Datum lediglich nach der letzten JNP liegen oder in einer bestimmten Frist vor Ablauf des CoA?

Das CoA läuft in der Regel nicht ab, sondern das ARC. Wenn eine jährliche Wartung vorgeschrieben ist zählt nur, dass sie innerhalb der Jahresfrist durchgeführt wird (womit eine neue Frist gestartet wird). Plus Toleranzen natürlich (Wobei die Hersteller und die EASA teilweise unterschiedlich damit umgehen. Wird eleganterweise im AMP geregelt)

- Wenn x-Stundenkontrollen vorgeschrieben sind, reicht es, wenn nach der Kontrolle bis zum Datum der JNP/des CoA nicht mehr als diese x Stunden geflogen wurden?

Ja. (Ich nehme an, Du meinst das ARC mit dem Datum des CoA?)

- Wenn man die Luftüchtigkeit als Eigenerklärung bestätigen kann, macht man das mit aktuellem Datum, klar. Wenn man die Lufttüchtigkeit durch einen Prüfer bestätigen lassen muß, wie alt darf die Bescheinigung dann vor Ablauf des Airworthiness Certificate sein?

Ich nehme an, Du meinst die Jahreswartung im Rahmen der Pilot Owner-Wartung. Für beides gilt die gleiche Frist, egal wer durchführt oder freigibt.

Es ist wirklich am einfachsten, wenn man Wartungsintervalle und das ARC logisch trennt. Zwei verschiedene Dinge, die ihre eigenen Toleranzen und intervalle haben und alle innerhalb dieser Intervalle liegen müssen. (Plus etwaige Toleranzen).

Für das ganze Thema gibt es auch auch AOPA-Seminar.

https://aopa.de/event/online-seminar-einfuehrung-in-europaeische-flugzeugwartung-fuer-piloten-und-eigner-am-05-und-12-09-2024/

19. Juni 2024 21:30 Uhr: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Alexander Callidus

Wartung nach AMP unter Part-ML "mindestens" eine Wartung "JNP" alle 100h/12 Monate "whichever earlier". Durch Pilot Owner/Part-66/145 je nachdem.

ARC (= Papierprüfung / Wartungsberichte / AMP und "physical review") gilt 1 Jahr. Durch CAO/CAMO/Part-66/Behörde je nachdem.

Wenn 100h/JNP im Januar gemacht wurde und ARC im Juni, dann muss spätestens im Januar wieder 100h/JNP erfolgen. So hätte ich es verstanden.

19. Juni 2024 21:43 Uhr: Von Alexander Callidus an Malte Höltken

Danke, Malte und Patrick!
Langsam beginne ich, da durchzusteigen. Bisher haben Werft und ich beides, Wartung und Papierkram, zu einem Termin zusammen erledigt. Wegen der langen Standzeiten will ich das, was für die Erneuerung des Lufttüchtigkeitszeugnisses zu diesem Termin gemacht werden muß, minimieren. Mein Flieger ist als Homebuilt offensichtlich ein Annex-I-Flieger, auch wenn die Holländer das nicht so nennen:
This Special Certificate of Airworthiness is issued pursuant to the Netherlands Aviation Act for aircraft excluded from the European Regulation (EC) No 216/2008 and also not comply to the airworthiness requirements of ICAO.

Dann gelten offensichtlich niederländische Regeln, aber das Konzept wird gleich sein

19. Juni 2024 22:56 Uhr: Von Malte Höltken an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Soweit mir bekannt verfolgen die Niederländer ein Ähnliches Konzept, auch wenn es in der Ausprägung etwas vom EASA-System abweicht. Genaueres kannst Du hier: https://www.ilent.nl/onderwerpen/eigenaren-luchtvaartuigen und hier: https://wetten.overheid.nl/BWBR0043696/2024-03-07 nachlesen.


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